Gesetz wartet auf Umsetzung
Das Ministerium für Handel und Industrie beabsichtigt vorerst nicht, die Bestimmungen des 1998 verabschiedeten Alkoholgesetzes durchzusetzen, das eine Regulierung des illegalen Shebeen-Gewerbes erreichen soll.
Windhoek - Wie der stellvertretende Handelsminister Bernhardt Esau auf Anfrage der AZ mitteilte, gehe die für Anfang nächstes Jahr angekündigte Kampagne gegen die als "ruhestörend" empfundenen Shebeens allein von der Windhoeker Stadtverwaltung aus. Das Ministerium (das Urheber des Alkoholgesetzes ist) plane jedoch vorerst nicht, die darin enthaltenen Auflagen für Tavernen-Besitzer durchzusetzen.
"Wir haben den Shebeen-Betreibern kein Ultimatum gestellt, bis zu dem sie die Bestimmungen erfüllen müssen, die das Gesetz als Voraussetzung für den Erhalt einer Gewerbelizenz vorsieht", sagte Esau. Das Ministerium würde die Besitzer dieser Schenken zwar "ermutigen", eine Handelsgenehmigung zu beantragen, werde aber "bis auf weiteres" nicht gegen die Kaschemmen vorgehen, deren Betreiber eine solche Lizenz nicht vorweisen können.
"Wir wollen das Kleingewerbe und das Unternehmertum in Namibia unterstützen", sagte Esau. Aus diesem Grunde werde das Ministerium auch Shebeens "tolerieren", die nicht über die im Gesetz vorgeschriebene Lizenzierung verfügen. Diese Lizenzen werden von den so genannten regionalen Alkoholräten ausgestellt. Bevor diese jedoch entsprechende Anträge bewerten, müssen die Bewerber von der Stadtverwaltung ein Zertifikat erhalten, in dem ihnen bescheinigt wird, dass ihr Etablissement städtischen Bauauflagen und Gesundheitsvorschriften entspricht.
Esau zufolge haben erst knapp 160 der rund 6000 Shebeens in Windhoek eine Gewerbelizenz beantragt, von denen rund 80 erfolgreich waren. Gegen die restlichen Tavernen wolle das Ministerium jedoch vorerst nicht vorgehen, obwohl das Alkoholgesetz, in dem die Auflagen für Betreiber dieser Schenken definiert ist, bereits seit 1998 in Kraft ist.
Auf die Frage, warum das Ministerium unter großem Aufwand eine Gesetzgebung erstellt habe und sich nun scheue, diese durchzusetzen, bot Esau unter anderem folgende Erklärung an: "Viele der rund 6000 Shebeens in Windhoek befinden sich in informellen Siedlungen wie beispielsweise Babylon, die bisher nicht proklamiert sind. Weil die Shebeen-Betreiber in ihrem Lizenzantrag jedoch eine feste Geschäftsadresse angeben müssen, können all jene Kneipen-Besitzer keine Bewerbung einreichen, deren Pinten in unproklamierten Siedlungen liegen".
Nach Angaben von Esau wolle sein Ministerium die Shebeen-Besitzer ungeachtet des bisher demonstrierten "Entgegenkommens" nicht bedingungslos vor Konsequenzen schützen. Dementsprechend legte er Einwohnern, die beispielsweise unter der Lärmbelästigung von Shebeens leiden, nahe, sich "bei der Stadtverwaltung über diese Etablissements zu beschweren, die dann jene städtischen Verordnungen gegen diese geltend machen kann, die sich mit öffentlicher Ruhestörung befassen."
Windhoek - Wie der stellvertretende Handelsminister Bernhardt Esau auf Anfrage der AZ mitteilte, gehe die für Anfang nächstes Jahr angekündigte Kampagne gegen die als "ruhestörend" empfundenen Shebeens allein von der Windhoeker Stadtverwaltung aus. Das Ministerium (das Urheber des Alkoholgesetzes ist) plane jedoch vorerst nicht, die darin enthaltenen Auflagen für Tavernen-Besitzer durchzusetzen.
"Wir haben den Shebeen-Betreibern kein Ultimatum gestellt, bis zu dem sie die Bestimmungen erfüllen müssen, die das Gesetz als Voraussetzung für den Erhalt einer Gewerbelizenz vorsieht", sagte Esau. Das Ministerium würde die Besitzer dieser Schenken zwar "ermutigen", eine Handelsgenehmigung zu beantragen, werde aber "bis auf weiteres" nicht gegen die Kaschemmen vorgehen, deren Betreiber eine solche Lizenz nicht vorweisen können.
"Wir wollen das Kleingewerbe und das Unternehmertum in Namibia unterstützen", sagte Esau. Aus diesem Grunde werde das Ministerium auch Shebeens "tolerieren", die nicht über die im Gesetz vorgeschriebene Lizenzierung verfügen. Diese Lizenzen werden von den so genannten regionalen Alkoholräten ausgestellt. Bevor diese jedoch entsprechende Anträge bewerten, müssen die Bewerber von der Stadtverwaltung ein Zertifikat erhalten, in dem ihnen bescheinigt wird, dass ihr Etablissement städtischen Bauauflagen und Gesundheitsvorschriften entspricht.
Esau zufolge haben erst knapp 160 der rund 6000 Shebeens in Windhoek eine Gewerbelizenz beantragt, von denen rund 80 erfolgreich waren. Gegen die restlichen Tavernen wolle das Ministerium jedoch vorerst nicht vorgehen, obwohl das Alkoholgesetz, in dem die Auflagen für Betreiber dieser Schenken definiert ist, bereits seit 1998 in Kraft ist.
Auf die Frage, warum das Ministerium unter großem Aufwand eine Gesetzgebung erstellt habe und sich nun scheue, diese durchzusetzen, bot Esau unter anderem folgende Erklärung an: "Viele der rund 6000 Shebeens in Windhoek befinden sich in informellen Siedlungen wie beispielsweise Babylon, die bisher nicht proklamiert sind. Weil die Shebeen-Betreiber in ihrem Lizenzantrag jedoch eine feste Geschäftsadresse angeben müssen, können all jene Kneipen-Besitzer keine Bewerbung einreichen, deren Pinten in unproklamierten Siedlungen liegen".
Nach Angaben von Esau wolle sein Ministerium die Shebeen-Besitzer ungeachtet des bisher demonstrierten "Entgegenkommens" nicht bedingungslos vor Konsequenzen schützen. Dementsprechend legte er Einwohnern, die beispielsweise unter der Lärmbelästigung von Shebeens leiden, nahe, sich "bei der Stadtverwaltung über diese Etablissements zu beschweren, die dann jene städtischen Verordnungen gegen diese geltend machen kann, die sich mit öffentlicher Ruhestörung befassen."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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