Gericht beendet „Geiselnahme“
Verfügung verhilft angeblich gefangenen Farmern zur Freiheit
Von Marc Springer, Windhoek
Die gestern von Richter Collins Parker erlassene Verfügung geht auf einen Eilantrag von neun Vertretern der Stammesbehörde der Swartbooi zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Hauptklägers Dawid Beukes. Darin führt jener an, er und die anderen Antragsteller hätten sich im Jahre 2002 auf der Farm Areb North im Distrikt Rehoboth niedergelassen, wo sie seither Ackerbau und Viehzucht betreiben würden.
Beukes zufolge führe der einzige Zugang zu Areb North über eine Straße entlang der Grenze zur Nachbarfarm, über deren genauen Verlauf ein langer Disput mit dem als Antragsgegner geführten Farmbetrieb Kubitzaus Boerdery herrsche. Dessen Inhaber Arnold und Hendrik Olivier seien der Auffassung, dass die Straße über ihren Grund und Boden führe. Demnach hätten sie im Mai 2018 ein angeblich auf ihrer Seite der Grenze stehendes Tor verschlossen und damit die einzige Zufahrtsstraße zu Farm Areb North blockiert.
Nachdem die Nachbarn angeboten hätten, den Grenzdisput mit Hilfe eines Landvermessers zu lösen, sei das Tor wieder geöffnet, aber wenig später erneut mit einer Kette verschlossen worden. Als Provisorium hätten die Kläger schließlich im August eine „alternative Verbindung“ zur Hauptstraße geschaffen, die von den Antragsgegnern jedoch ebenfalls versperrt worden sei.
Seitdem seien die Kläger auf ihrer Farm „gefangen“, weil sie nicht wagen würden, die von den angeblich gewaltbereiten Oliviers versperrte Straße zu nutzen, die sie zuvor für 16 Jahre ungestört hätten befahren können. Die von Beukes als „Geiselnahme“ bezeichnete Situation könne nach seiner Darstellung fatale Folge haben, weil vier der Kläger in fortgeschrittenem Alter und chronisch krank seien.
Aufgrund der versperrten Straße sei es ihnen jedoch unmöglich, im Notfall mit dem Auto in die rund 110 Kilometer entfernte Klinik nach Rehoboth zu gelangen. Ferner könnten sie dort weder ihr monatliches Pensionsgeld abholen, oder Besorgungen erledigen, noch Futter für ihr Vieh einkaufen. Darüber hinaus könnten sie aufgrund der versperrten Straße keinen Besuch von Außerhalb empfangen und seien auf Areb North „vollkommen isoliert“.
Beukes zufolge sei es ihm vor einigen Tagen durch Zufall gelungen, von der Farm nach Windhoek zu gelangen und dort Anwälte zu konsultieren, die den Eilantrag vorbereitet hätten. Diesem wurde gestern nach kurzer Verhandlung stattgegeben und die Beklagten verpflichtet, mit sofortiger Wirkung das Tor auf der Straße zu Areb North zu öffnen und in Zukunft keine weiteren Versuche zu unternehmen, die Kläger am Zugang zu ihrer Farm zu hindern.
Die gestern von Richter Collins Parker erlassene Verfügung geht auf einen Eilantrag von neun Vertretern der Stammesbehörde der Swartbooi zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Hauptklägers Dawid Beukes. Darin führt jener an, er und die anderen Antragsteller hätten sich im Jahre 2002 auf der Farm Areb North im Distrikt Rehoboth niedergelassen, wo sie seither Ackerbau und Viehzucht betreiben würden.
Beukes zufolge führe der einzige Zugang zu Areb North über eine Straße entlang der Grenze zur Nachbarfarm, über deren genauen Verlauf ein langer Disput mit dem als Antragsgegner geführten Farmbetrieb Kubitzaus Boerdery herrsche. Dessen Inhaber Arnold und Hendrik Olivier seien der Auffassung, dass die Straße über ihren Grund und Boden führe. Demnach hätten sie im Mai 2018 ein angeblich auf ihrer Seite der Grenze stehendes Tor verschlossen und damit die einzige Zufahrtsstraße zu Farm Areb North blockiert.
Nachdem die Nachbarn angeboten hätten, den Grenzdisput mit Hilfe eines Landvermessers zu lösen, sei das Tor wieder geöffnet, aber wenig später erneut mit einer Kette verschlossen worden. Als Provisorium hätten die Kläger schließlich im August eine „alternative Verbindung“ zur Hauptstraße geschaffen, die von den Antragsgegnern jedoch ebenfalls versperrt worden sei.
Seitdem seien die Kläger auf ihrer Farm „gefangen“, weil sie nicht wagen würden, die von den angeblich gewaltbereiten Oliviers versperrte Straße zu nutzen, die sie zuvor für 16 Jahre ungestört hätten befahren können. Die von Beukes als „Geiselnahme“ bezeichnete Situation könne nach seiner Darstellung fatale Folge haben, weil vier der Kläger in fortgeschrittenem Alter und chronisch krank seien.
Aufgrund der versperrten Straße sei es ihnen jedoch unmöglich, im Notfall mit dem Auto in die rund 110 Kilometer entfernte Klinik nach Rehoboth zu gelangen. Ferner könnten sie dort weder ihr monatliches Pensionsgeld abholen, oder Besorgungen erledigen, noch Futter für ihr Vieh einkaufen. Darüber hinaus könnten sie aufgrund der versperrten Straße keinen Besuch von Außerhalb empfangen und seien auf Areb North „vollkommen isoliert“.
Beukes zufolge sei es ihm vor einigen Tagen durch Zufall gelungen, von der Farm nach Windhoek zu gelangen und dort Anwälte zu konsultieren, die den Eilantrag vorbereitet hätten. Diesem wurde gestern nach kurzer Verhandlung stattgegeben und die Beklagten verpflichtet, mit sofortiger Wirkung das Tor auf der Straße zu Areb North zu öffnen und in Zukunft keine weiteren Versuche zu unternehmen, die Kläger am Zugang zu ihrer Farm zu hindern.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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