Gericht beendet Farmer-Streit
Beklagter Landwirt Botes muss beschlagnahmte Rinder freigeben
Von Marc Springer, Windhoek
Das am Montag ergangene Urteil von Richter Hosea Angula geht auf eine Klage des Landwirts John Cochran Cuff zurück. Zur Begründung führt dieser an, er habe sich im April 2017 mit Botes darauf verständigt, dass er für etwa ein Jahr rund 4000 Hektar auf dessen Farm Ongoro-Gotjari pachten und dort 400 seiner Rinder weiden lassen dürfe.
Als die Vereinbarung im März verstrichen sei, habe man eine neue, für sechs Monate geltende, Abmachung getroffen, wonach sich Botes für eine „Gewinnbeteiligung“ qualifizieren und er (Cuff) einen Betrag von 180000 N$ für die Nutzung der Weise vorausbezahlen werde. Nachdem er die Zahlung geleistet und die sechs Monate verstrichen seien, habe man sich geeinigt, das zweite Abkommen nicht zu verlängern, weil das Weidevorkommen auf Ongoro-Gotjari stark zurückgegangen sei.
Folglich habe er mit Botes abgemacht, dass dieser 200 der Rinder abkaufen und er (Cuff) die verbleibenden Tiere „schrittweise“ wieder abtransportieren werde. Als Botes von dem Kaufangebot wieder zurückgetreten sei, habe er wie vereinbart damit begonnen, seine Rinder von Ongoro-Gotjari zu „entfernen“. Nachdem knapp die Hälfte der Tiere abtransportiert worden seien, habe ihm Botes „plötzlich“ mitgeteilt, dass die zuvor vereinbarte Gewinnbeteiligung inkorrekt sei und ihm folglich eine Nachzahlung von 57000 N$ zustehe.
Kurz darauf habe er ihn per Email informiert, dass er die auf seiner Farm verbleibenden Rinder nicht freigeben werde, bevor dieser Betrag nicht bezahlt worden sei. Dementsprechend habe Botes sowohl ihm als auch seinen Farmangestellten jeglichen Zutritt zu seiner Farm verweigert und sie daran gehindert, die Rinder abzutransportieren. Dies sei jedoch dringend notwendig, weil das Weidevorkommen stark nachgelassen habe und nicht geprüft werden könne, ob für die Tiere gut versorgt seien.
Botes beteuert in seiner Klageerwiderung, er habe weder Cuff noch einem seiner Angestellten jemals den Zutritt zu seiner Farm verweigert oder sie daran gehindert, den Zustand der Rinder zu überprüfen. Ferner hebt er hervor, dass die Tiere seit über einem Jahr bei ihm weiden würden und er ihnen dort Wasser, Lecke und Futter bereitgestellt habe. Dabei seien Kosten entstanden die durch die Gewinnbeteiligung nicht abgedeckt seien. Da Cuff sich weigere, den geforderte Betrag zu zahlen, sei er (Botes) berechtigt, dessen Tiere solange auf seiner Farm zu halten, bis dies geschehen sei.
Richter Angula wies dieses Argument mit Hinweis darauf zurück, dass die Rinder nicht Botes´ Eigentum seien und er sie folglich weder als Pfand noch als Druckmittel gegenüber dem Kläger nutzen dürfe.
Das am Montag ergangene Urteil von Richter Hosea Angula geht auf eine Klage des Landwirts John Cochran Cuff zurück. Zur Begründung führt dieser an, er habe sich im April 2017 mit Botes darauf verständigt, dass er für etwa ein Jahr rund 4000 Hektar auf dessen Farm Ongoro-Gotjari pachten und dort 400 seiner Rinder weiden lassen dürfe.
Als die Vereinbarung im März verstrichen sei, habe man eine neue, für sechs Monate geltende, Abmachung getroffen, wonach sich Botes für eine „Gewinnbeteiligung“ qualifizieren und er (Cuff) einen Betrag von 180000 N$ für die Nutzung der Weise vorausbezahlen werde. Nachdem er die Zahlung geleistet und die sechs Monate verstrichen seien, habe man sich geeinigt, das zweite Abkommen nicht zu verlängern, weil das Weidevorkommen auf Ongoro-Gotjari stark zurückgegangen sei.
Folglich habe er mit Botes abgemacht, dass dieser 200 der Rinder abkaufen und er (Cuff) die verbleibenden Tiere „schrittweise“ wieder abtransportieren werde. Als Botes von dem Kaufangebot wieder zurückgetreten sei, habe er wie vereinbart damit begonnen, seine Rinder von Ongoro-Gotjari zu „entfernen“. Nachdem knapp die Hälfte der Tiere abtransportiert worden seien, habe ihm Botes „plötzlich“ mitgeteilt, dass die zuvor vereinbarte Gewinnbeteiligung inkorrekt sei und ihm folglich eine Nachzahlung von 57000 N$ zustehe.
Kurz darauf habe er ihn per Email informiert, dass er die auf seiner Farm verbleibenden Rinder nicht freigeben werde, bevor dieser Betrag nicht bezahlt worden sei. Dementsprechend habe Botes sowohl ihm als auch seinen Farmangestellten jeglichen Zutritt zu seiner Farm verweigert und sie daran gehindert, die Rinder abzutransportieren. Dies sei jedoch dringend notwendig, weil das Weidevorkommen stark nachgelassen habe und nicht geprüft werden könne, ob für die Tiere gut versorgt seien.
Botes beteuert in seiner Klageerwiderung, er habe weder Cuff noch einem seiner Angestellten jemals den Zutritt zu seiner Farm verweigert oder sie daran gehindert, den Zustand der Rinder zu überprüfen. Ferner hebt er hervor, dass die Tiere seit über einem Jahr bei ihm weiden würden und er ihnen dort Wasser, Lecke und Futter bereitgestellt habe. Dabei seien Kosten entstanden die durch die Gewinnbeteiligung nicht abgedeckt seien. Da Cuff sich weigere, den geforderte Betrag zu zahlen, sei er (Botes) berechtigt, dessen Tiere solange auf seiner Farm zu halten, bis dies geschehen sei.
Richter Angula wies dieses Argument mit Hinweis darauf zurück, dass die Rinder nicht Botes´ Eigentum seien und er sie folglich weder als Pfand noch als Druckmittel gegenüber dem Kläger nutzen dürfe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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