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Gerangel um Grundstück von EHAFO

Von Marc Springer, Windhoek Mit Hilfe eines unangefochtenen Eilantrags hat die Regierung gestern über Anwalt Thabang Phatela die erwünschte Verfügung von Richter Hosea Angula erhalten. Diese verpflichtet die sechs Beklagten, darunter die EHAFO-Treuhänder Andrew Matjila, Rolene Boer, Dora Lebereki-Thlabanella und Paul Helmut, sowie „alle in ihrem Auftrag agierenden Personen“, das EHAFO-Grundstück unverzüglich zu verlassen. Ferner ist ihnen untersagt, dazu befugte Vertreter der Regierung am Zutritt auf das Gelände zu hindern. In einer eidesstattlichen Erklärung weist der Staatssekretär des Erziehungsministeriums, Alfred van Kent, darauf hin, dass EHAFO und dessen Angestellte im März 2007 von der Regierung übernommen worden und jene somit auch Eigentümer des Grundstück und sämtlicher darauf befindlicher Vermögenswerte geworden sei. Dennoch hätten die Treuhänder der aufgelösten Stiftung am 5. Dezember nicht nur das Eingangstor zu dem Gelände verriegelt, sondern auch einen dort postierten Wachmann der Regierung vertrieben und damit „das Gesetz in eigene Hände genommen“. Gleichzeitig hebt er hervor, die Beklagten würden diesen „Rechtsbruch“ nicht dementieren, sondern dadurch zu rechtfertigen versuchen, dass sie Eigentümer des Grundstücks seien und dieses inzwischen an eine dritte Partei veräußert hätten. Diese Maßnahme ist van Kent zufolge unzulässig, weil nicht nur die 66 Angestellten, sondern auch die rund 60 Behinderten, die in dem EHAFO-Zentrum eine Berufsausbildung absolvierten, seither keinen Zugang auf das Gelände hätten. Das sei vor allem für die körperlich oder geistig eingeschränkten Studenten schlimm, weil es keine andere Einrichtung gäbe, bei der sie handwerkliche Fertigkeiten erlernen könnten. Außerdem könnten aufgrund der „Aussperrung“ weder Aufnahmebewerbungen für das kommende Jahr ausgewertet, noch Vorbereitungen für den Unterricht getroffen werden. Darüber hinaus hätten sowohl Angestellte, als auch Studenten keinen Zugang zu ihren Privatsachen, die sie zum Teil im EHAFO-Zentrum deponiert hätten und zu denen wichtige Bank- und ID-Karten gehören würden. Ferner sei zu befürchten, dass Geräte, die z.B. für Holz- und Metallarbeiten genutzt, oder in der Verwaltung und Küche benötigt würden, „abhanden kommen, oder beschädigt werden“. Abgesehen von dem möglichen Verlust von Faxmaschinen, Fotokopiergeräten, Öfen und Werkzeugen drohe auch der „Verfall“ der zwei EHAFO-Busse, auf die vor allem die körperlich eingeschränkte Studenten angewiesen seien, die keine öffentlichen Transportmittel nutzen könnten. Über den nach Auffassung der Regierung widerrechtlichen Verkauf des Grundstücks, soll in einem getrennten Verfahren verhandelt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-04-23

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