Geheimdienst verklagt Zeitung
NCIS-Vermögenswerte sind vermeintlich vertrauliche Geheimsache
Von Marc Springer, Windhoek
Antragsgegner sind das Wochenblatt The Patriot und deren Chefradakteur Mathias Haufiku. Diesem wurde die Information zuteil, dass der Geheimdienst (NCIS), bzw. eine Vereinigung ehemaliger Mitglieder desselben mehrere Farmen erworben haben soll. Nachdem telefonische Nachfragen beim NCIS-Direktor Benedictus Likando unbeantwortet blieben, nahm Haufiku am Montag per SMS-Nachricht mit jenem Kontakt auf und bat um eine E-Mail-Adresse, um ihm Fragen über die angeblich gekauften Farmen und andere Vermögenswerte des Geheimdienstes zu stellen. Offenbar wollte Haufiku unter anderem wissen, wer die Farmen bezahlt hat, wo diese gelegen sind und für welchen Zweck sie erworben wurden.
Dies veranlasste den Generaldirektor des NCIS, Philemon Malima, sofort das Büro des Regierungsanwalts einzuschalten der die gestern in Form eines Eilantrages eingereichte Klage vorbereiten ließ. Diese soll nun am kommenden Freitag verhandelt werden, nachdem sich die Antragsgegner bereiterklärten, bis dahin nichts über die ihnen zugetragene Information zu den mutmaßlichen Farmkäufen zu veröffentlichen.
Zur Begründung der Klage führt Haufiku in einer eidesstattlichen Erklärung an, eine Veröffentlichung der Informationen würde die nationale Sicherheit Namibias gefährden. Ferner sei der „illegale Besitz, sowie die Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Informationen über die Vermögenswerte und Kapazitäten des Geheimdienstes strafbar“, weil es sich dabei um eine vertrauliche Geheimsache handele.
Da er die Informationen im Besitz des Patriot nicht freigegeben oder autorisiert habe, sei diese rechtswidrig erlangt worden und dürfe folglich nicht veröffentlicht werden. Sollte sie dennoch publiziert werden, würde dies die Sicherheit Namibias gefährden, weil dadurch Art und Lage der Infrastruktur des Geheimdienstes bekannt und dessen weitere Verwendung „unmöglich“ werde. Schließlich würde sich diese Information nach der Veröffentlichung über das Internet verbreiten und sei damit in der ganzen Welt zugänglich.
Demnach würde der NCIS im „öffentlichen Interesse“ handeln, wenn er eine Veröffentlichung der geheimen Informationen verhindern wolle. Da die Zeitung keine Zusicherung gegeben habe, auf eine Veröffentlichung zu verzichten, müsse die daran durch eine Unterlassungsklage gehindert werden.
Antragsgegner sind das Wochenblatt The Patriot und deren Chefradakteur Mathias Haufiku. Diesem wurde die Information zuteil, dass der Geheimdienst (NCIS), bzw. eine Vereinigung ehemaliger Mitglieder desselben mehrere Farmen erworben haben soll. Nachdem telefonische Nachfragen beim NCIS-Direktor Benedictus Likando unbeantwortet blieben, nahm Haufiku am Montag per SMS-Nachricht mit jenem Kontakt auf und bat um eine E-Mail-Adresse, um ihm Fragen über die angeblich gekauften Farmen und andere Vermögenswerte des Geheimdienstes zu stellen. Offenbar wollte Haufiku unter anderem wissen, wer die Farmen bezahlt hat, wo diese gelegen sind und für welchen Zweck sie erworben wurden.
Dies veranlasste den Generaldirektor des NCIS, Philemon Malima, sofort das Büro des Regierungsanwalts einzuschalten der die gestern in Form eines Eilantrages eingereichte Klage vorbereiten ließ. Diese soll nun am kommenden Freitag verhandelt werden, nachdem sich die Antragsgegner bereiterklärten, bis dahin nichts über die ihnen zugetragene Information zu den mutmaßlichen Farmkäufen zu veröffentlichen.
Zur Begründung der Klage führt Haufiku in einer eidesstattlichen Erklärung an, eine Veröffentlichung der Informationen würde die nationale Sicherheit Namibias gefährden. Ferner sei der „illegale Besitz, sowie die Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Informationen über die Vermögenswerte und Kapazitäten des Geheimdienstes strafbar“, weil es sich dabei um eine vertrauliche Geheimsache handele.
Da er die Informationen im Besitz des Patriot nicht freigegeben oder autorisiert habe, sei diese rechtswidrig erlangt worden und dürfe folglich nicht veröffentlicht werden. Sollte sie dennoch publiziert werden, würde dies die Sicherheit Namibias gefährden, weil dadurch Art und Lage der Infrastruktur des Geheimdienstes bekannt und dessen weitere Verwendung „unmöglich“ werde. Schließlich würde sich diese Information nach der Veröffentlichung über das Internet verbreiten und sei damit in der ganzen Welt zugänglich.
Demnach würde der NCIS im „öffentlichen Interesse“ handeln, wenn er eine Veröffentlichung der geheimen Informationen verhindern wolle. Da die Zeitung keine Zusicherung gegeben habe, auf eine Veröffentlichung zu verzichten, müsse die daran durch eine Unterlassungsklage gehindert werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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