Fokus auf Landfrage
Zwischenbericht enthält auch praktische Lösungen
Von Frank Steffen, Windhoek
In einem Zwischenbericht der Regierungskommission, die vor der nationalen Landreform im Oktober 2018 ins Leben gerufen wurde, heißt es, dass 176 Beschlüsse auf der Konferenz genommen worden seien. Der Bericht datiert auf November 2020 zurück, zu welchem Zeitpunkt neun der Resolutionen abgehandelt worden seien und 142 als laufende Arbeit betrachtet werden könne. Dies schließe Beschlüsse aus, die auf die erste Landreformkonferenz im Jahre 1991 zurückzuführen seien sowie Sonderaufträge seitens des Staatspräsidenten.
Was indessen erstmals auf Schrift erscheint, sind Entschlüsse, laut denen der Begriff Landreform nicht grundsätzlich als Umverteilung von Farmland verstanden werden muss. Dies entspricht einigen Beiträgen der Konferenzteilnehmer im November 2018. Zu jener Zeit ging es vielen Interessenträgern darum, „ein Stück Land“ beziehungsweise ein Grundstück zu besitzen, auf dem sie eine Wohnung errichten dürfen, die ihnen nicht aufgrund unverständlicher Stadtverordnungen wieder weggenommen werden kann (AZ berichtete).
Somit befasst sich Entschluss 21 mit einem städtischen Landreform-Programm, welches darauf abzielt mittellosen Menschen entgegenzukommen. Interessanterweise fallen einige der nicht eingehaltenen Zeitziele in die Zeit vor den Lokalwahlen, die im November 2020 ausgetragen wurden. So waren gerade Windhoek und Walvis Bay, wo nicht zuletzt der Wohnungsmangel dazu führte, dass sich Wähler gegen die Regierungspartei stemmten, bereits im Oktober 2018 als Orte identifiziert worden, in denen gemeinsam mit Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen Strategien für den Wohnungsbau fertiggestellt und zumindest teilweise bis spätestens Dezember 2020 umgesetzt werden sollten.
Dafür hatte man bereits im November 2018 eine Fachberatungskraft über die African Legal Support Facility (ALSF) anheuern wollen. Sogenannten „Einkommensschwachen“ sollten die Stadtverwaltungen und Kommunalverwaltungen finanziell unter die Arme greifen. Darum waren in den Haushaltsjahren 2019/20 sowie 2020/21 jeweils 10 Millionen N$ für die Shack Dwellers Association of Namibia vorgesehen sowie knapp 12 Mio. N$ für das Build-together-Programm und 680,4 Mio. N$ (2019/20) und 417,5 Mio. N$ (2020/21) für die Bereitstellung von angeschlossenen Grundstücken durch die Regionalräte sowie Lokalverwaltungen. Dies Vorhaben gilt als „ongoing“ (laufend), während veränderte Verordnungen sowie die Herabsetzung von Baustandarden (inklusive der Stärke des Zements) bereits abgehandelt seien. Der Wohnungsmangel blieb trotzdem Hauptthema während der Wahl und ist es weiterhin.
Indessen stellt die Kommission in einem 797-seitigen Vorläuferbericht des 24. Juli 2020 fest, dass insbesondere die San, Damara (?Nukhoen), Nama und OvaHerero, am stärksten von der Enteignung während der Kolonialzeit betroffen waren - sie hätten die meisten, wenn nicht alle ihrer angestammten Gebiete verloren. Dabei ist bemerkenswert, dass einige der verzeichneten Rechtsansprüche auf die vor-koloniale Zeit zurückdatieren, wodurch das Argument aufgefrischt wird, wie weit in der Geschichte zurückgegangen werden soll.
Die Kommission schlägt indessen vor, einen Weg zu finden wie legitime Ansprüche angemeldet und mithilfe einer regulierten Wiedergutmachung permanent abgelöst werden können.
In einem Zwischenbericht der Regierungskommission, die vor der nationalen Landreform im Oktober 2018 ins Leben gerufen wurde, heißt es, dass 176 Beschlüsse auf der Konferenz genommen worden seien. Der Bericht datiert auf November 2020 zurück, zu welchem Zeitpunkt neun der Resolutionen abgehandelt worden seien und 142 als laufende Arbeit betrachtet werden könne. Dies schließe Beschlüsse aus, die auf die erste Landreformkonferenz im Jahre 1991 zurückzuführen seien sowie Sonderaufträge seitens des Staatspräsidenten.
Was indessen erstmals auf Schrift erscheint, sind Entschlüsse, laut denen der Begriff Landreform nicht grundsätzlich als Umverteilung von Farmland verstanden werden muss. Dies entspricht einigen Beiträgen der Konferenzteilnehmer im November 2018. Zu jener Zeit ging es vielen Interessenträgern darum, „ein Stück Land“ beziehungsweise ein Grundstück zu besitzen, auf dem sie eine Wohnung errichten dürfen, die ihnen nicht aufgrund unverständlicher Stadtverordnungen wieder weggenommen werden kann (AZ berichtete).
Somit befasst sich Entschluss 21 mit einem städtischen Landreform-Programm, welches darauf abzielt mittellosen Menschen entgegenzukommen. Interessanterweise fallen einige der nicht eingehaltenen Zeitziele in die Zeit vor den Lokalwahlen, die im November 2020 ausgetragen wurden. So waren gerade Windhoek und Walvis Bay, wo nicht zuletzt der Wohnungsmangel dazu führte, dass sich Wähler gegen die Regierungspartei stemmten, bereits im Oktober 2018 als Orte identifiziert worden, in denen gemeinsam mit Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen Strategien für den Wohnungsbau fertiggestellt und zumindest teilweise bis spätestens Dezember 2020 umgesetzt werden sollten.
Dafür hatte man bereits im November 2018 eine Fachberatungskraft über die African Legal Support Facility (ALSF) anheuern wollen. Sogenannten „Einkommensschwachen“ sollten die Stadtverwaltungen und Kommunalverwaltungen finanziell unter die Arme greifen. Darum waren in den Haushaltsjahren 2019/20 sowie 2020/21 jeweils 10 Millionen N$ für die Shack Dwellers Association of Namibia vorgesehen sowie knapp 12 Mio. N$ für das Build-together-Programm und 680,4 Mio. N$ (2019/20) und 417,5 Mio. N$ (2020/21) für die Bereitstellung von angeschlossenen Grundstücken durch die Regionalräte sowie Lokalverwaltungen. Dies Vorhaben gilt als „ongoing“ (laufend), während veränderte Verordnungen sowie die Herabsetzung von Baustandarden (inklusive der Stärke des Zements) bereits abgehandelt seien. Der Wohnungsmangel blieb trotzdem Hauptthema während der Wahl und ist es weiterhin.
Indessen stellt die Kommission in einem 797-seitigen Vorläuferbericht des 24. Juli 2020 fest, dass insbesondere die San, Damara (?Nukhoen), Nama und OvaHerero, am stärksten von der Enteignung während der Kolonialzeit betroffen waren - sie hätten die meisten, wenn nicht alle ihrer angestammten Gebiete verloren. Dabei ist bemerkenswert, dass einige der verzeichneten Rechtsansprüche auf die vor-koloniale Zeit zurückdatieren, wodurch das Argument aufgefrischt wird, wie weit in der Geschichte zurückgegangen werden soll.
Die Kommission schlägt indessen vor, einen Weg zu finden wie legitime Ansprüche angemeldet und mithilfe einer regulierten Wiedergutmachung permanent abgelöst werden können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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