Fischlieferung löst Klage aus
Windhoek (ms) • Weil eine von ihr bestellte Lieferung Fisch vor oder während des Transports verdorben ist, hat die in Monaco sesshafte Firma Atlas Maritime Sam das namibische Unternehmen Hangana Seafood auf Erstattung von rund zwei Millionen N$ verklagt.
Zur Begründung führen die Antragsteller an, sie hätten am 10. April 2015 mit der Firma Irvin & Johnson Limited (I&J) den Kauf von 6000 Kartons Seehecht-Filets mit einem Gesamtgewicht von 24000 kg vereinbart. Laut Abmachung hätten die Beklagten die von I&J akquirierte Ware liefern und die Kläger bis zum 2. Mai 2015 dafür 113000 Euro zahlen sollen.
Atlas zufolge hätten die Beklagten am 14. Februar 2015 einen Kühlcontainer erhalten und diesen über zwei Monate sukzessive mit dem bestellten Fisch beladen. Dabei hätten sie versäumt, die Türen des Containers geschlossen zu halten bzw. das darin enthaltene Kühlaggregat permanent mit Strom zu versorgen. Deshalb sei Kaltluft aus dem Container entwichen, oder warme Luft hineingeraten und die vorgeschriebene Temperatur von -18 Grad Celsius überschritten worden.
Ferner sei Feuchtigkeit in dem Behältnis entstanden und habe sich Eis an dem Kühler gebildet, der anschließend nicht mehr korrekt funktioniert habe. Dennoch sei der Container am 1. April 2015 in Walvis Bay auf ein Schiff verladen und über Algeciras (Spanien) nach Genua (Italien) transportiert worden, wo er am 4. Mai eingetroffen sei.
Dort habe eine Inspektion ergeben, dass zahlreiche der Kartons aufgetaut und streng riechende Flüssigkeiten aus ihnen ausgetreten seien. Die Temperatur habe lediglich – 8 Grad Celsius betragen und eine anschließende Analyse ergeben, dass die gesamte Ware verdorben und ungenießbar war.
Die Kläger führen dies auf „Temperaturschwankungen“ vor der Verschiffung des Containers zurück, die wiederrum durch angebliche Nachlässigkeit der Antragsgegner verursacht worden seien. Demnach fordern sie die Erstattung der 113000 Euro, die sie für die Ware bezahlt hätten, plus 6800 Euro, die für die Vernichtung derselben angefallen seien.
Hangana beantragt in einer Klageerwiderung die vorzeitige Einstellung des derzeit anhängigen Verfahrens, weil nicht sie, sondern I&J für den Schaden haftbar sei. Ferner hält Hangana die Klage für verjährt, weil sie erst drei Jahre nach dem Schadensfall eingereicht worden sei.
Zur Begründung führen die Antragsteller an, sie hätten am 10. April 2015 mit der Firma Irvin & Johnson Limited (I&J) den Kauf von 6000 Kartons Seehecht-Filets mit einem Gesamtgewicht von 24000 kg vereinbart. Laut Abmachung hätten die Beklagten die von I&J akquirierte Ware liefern und die Kläger bis zum 2. Mai 2015 dafür 113000 Euro zahlen sollen.
Atlas zufolge hätten die Beklagten am 14. Februar 2015 einen Kühlcontainer erhalten und diesen über zwei Monate sukzessive mit dem bestellten Fisch beladen. Dabei hätten sie versäumt, die Türen des Containers geschlossen zu halten bzw. das darin enthaltene Kühlaggregat permanent mit Strom zu versorgen. Deshalb sei Kaltluft aus dem Container entwichen, oder warme Luft hineingeraten und die vorgeschriebene Temperatur von -18 Grad Celsius überschritten worden.
Ferner sei Feuchtigkeit in dem Behältnis entstanden und habe sich Eis an dem Kühler gebildet, der anschließend nicht mehr korrekt funktioniert habe. Dennoch sei der Container am 1. April 2015 in Walvis Bay auf ein Schiff verladen und über Algeciras (Spanien) nach Genua (Italien) transportiert worden, wo er am 4. Mai eingetroffen sei.
Dort habe eine Inspektion ergeben, dass zahlreiche der Kartons aufgetaut und streng riechende Flüssigkeiten aus ihnen ausgetreten seien. Die Temperatur habe lediglich – 8 Grad Celsius betragen und eine anschließende Analyse ergeben, dass die gesamte Ware verdorben und ungenießbar war.
Die Kläger führen dies auf „Temperaturschwankungen“ vor der Verschiffung des Containers zurück, die wiederrum durch angebliche Nachlässigkeit der Antragsgegner verursacht worden seien. Demnach fordern sie die Erstattung der 113000 Euro, die sie für die Ware bezahlt hätten, plus 6800 Euro, die für die Vernichtung derselben angefallen seien.
Hangana beantragt in einer Klageerwiderung die vorzeitige Einstellung des derzeit anhängigen Verfahrens, weil nicht sie, sondern I&J für den Schaden haftbar sei. Ferner hält Hangana die Klage für verjährt, weil sie erst drei Jahre nach dem Schadensfall eingereicht worden sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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