Farmer fechten Anstellung an
Erst neuer Aufsichtsrat soll Meatco-Geschäftsführer bestimmen
Von Frank Steffen, Windhoek
Drei namibische Farmer - Helmut Halenke als Hauptkläger unterstützt von Wilhelm Gert Diekmann und Henning Konrad Traeger - haben sich gestern mit einem Eilantrag an das Obergericht gewandt, das durch eine einstweilige Verfügung dem Aufsichtsrat des halbstaatlichen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebs Meatco verbieten soll, in der Zeit vor dem 15. Februar 2020 einen Geschäftsführer einzustellen. An dem besagten Stichdatum läuft der Amtstermin des Meatco-Aufsichtsrates ab, ein Rat, der nicht von den klagenden Farmern anerkannt wird, da Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula in einem Urteil vom 26. November 2018 befunden hatte, dass der Aufsichtsrat unrechtmäßig vom damaligen Landwirtschaftsminister John Mutorwa ernannt und eingestellt worden war (AZ berichtete).
Der umstrittene Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Martha Namundjebo-Tilahun und ihrem Vize, Ronald Kubas, ging zwar am Obersten Gericht in Berufung, doch liegt bisher kein revidiertes Urteil vor, noch wurde diesem Antrag stattgegeben oder er abgelehnt. Somit bleibt Angulas Urteil von Rechtswegen gültig und waren dem Aufsichtsrat das Mandat und damit auch jegliche Entscheidungsgewalt entzogen worden. Demnach hätte das Unternehmen auf dieses Lenkungsgremium verzichten müssen.
Die Kläger haben sich nun zu dem dringenden Eilantrag an das Obergericht entschlossen, nachdem ihnen knapp zwei Monate vor Ablauf des angefochtenen Aufsichtsmandats der Ratsmitglieder, zu Ohren gekommen war, dass der scheidende Aufsichtsrat dringend einen neuen Geschäftsführer anstellen wolle, bevor das Jahr zu Ende gehe. „Am Wochenende des 7. Dezembers hat eine Person, die aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nicht ihren Namen bekanntmachen möchte, die beiden Nebenkläger darüber informiert, dass der Aufsichtsrat bereits Kandidaten hat aussuchen und interviewen lassen“, heißt es in der Klageschrift.
Interessenkonflikt liegt vor
Dies sei befremdend im Falle eines scheidenden Aufsichtsrates, der diese Anstellung unter größter Geheimhaltung vorantreibe, während Meatco seit drei Jahren ihren Geschäftsführer nicht ersetzt habe und Namundjebo-Tilahun obendrein noch vor knapp drei Monaten angekündigt hatte, dass dieser Posten grundsätzlich nur noch befristet durch Personen aus dem Führungskader besetzt werden würde. Noch befremdender sei indessen, dass die Kläger seither haben ausfindig machen können, dass einer der Kandidaten aus der engeren Auswahl - Mushokobanji Mwilima - nicht nur als Favorit gehandelt werde, sondern momentan noch auf just dem angezweifelten Aufsichtsrat diene und somit einem Interessenkonflikt unterliege. Der Konflikt weitere sich indessen dahingehend aus, dass Mwilima als achter Nebenbeklagter aufgeführt werde und außerdem der Vorsitzende des Namibian National Farmers Union (namibischer Landwirtschaftsverband für Kommunalfarmer) sei, und demnach als maßgebliches Mitglied der Meatco tätig sei.
Ferner habe Halenke ausfindig gemacht, dass die favorisierten Kandidaten ursprünglich am 5. Dezember vom Aufsichtsrat zu einem Gespräch eingeladen worden waren. „Es ist mir unklar warum, aber diese Gespräche wurden auf den 12. Dezember verschoben, und die für den 12. Dezember angesetzte Aufsichtsratssitzung wurde auf den 13. Dezember verschoben“, so Halenke, der auch wissen will, dass der Rat den neuen Geschäftsführer dann ermitteln will. „Damit wird der neue Aufsichtsrat im Februar vor vollendete Tatsachen gestellt.“
Laut Halenke liegt den Farmern nicht daran, die ermittelten Kandidaten grundsätzlich abzulehnen, doch sei es unredlich seitens des nicht dazu bemächtigten Aufsichtsrates, einen Geschäftsführer einzustellen, der möglicherweise nicht dem neuen Aufsichtsrat im Februar 2020 genehm ist. Diese Wahl sollte letztendlich ihnen überlassen werden.
Heute Morgen wird Oberrichter Orben Sibeya darüber entscheiden, ob dem Eilantrag stattgegeben wird. Nur wenn der Eilantrag als ein solcher bestätigt wird, wird sich das Gericht mit der Materie selbst befassen.
Drei namibische Farmer - Helmut Halenke als Hauptkläger unterstützt von Wilhelm Gert Diekmann und Henning Konrad Traeger - haben sich gestern mit einem Eilantrag an das Obergericht gewandt, das durch eine einstweilige Verfügung dem Aufsichtsrat des halbstaatlichen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebs Meatco verbieten soll, in der Zeit vor dem 15. Februar 2020 einen Geschäftsführer einzustellen. An dem besagten Stichdatum läuft der Amtstermin des Meatco-Aufsichtsrates ab, ein Rat, der nicht von den klagenden Farmern anerkannt wird, da Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula in einem Urteil vom 26. November 2018 befunden hatte, dass der Aufsichtsrat unrechtmäßig vom damaligen Landwirtschaftsminister John Mutorwa ernannt und eingestellt worden war (AZ berichtete).
Der umstrittene Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Martha Namundjebo-Tilahun und ihrem Vize, Ronald Kubas, ging zwar am Obersten Gericht in Berufung, doch liegt bisher kein revidiertes Urteil vor, noch wurde diesem Antrag stattgegeben oder er abgelehnt. Somit bleibt Angulas Urteil von Rechtswegen gültig und waren dem Aufsichtsrat das Mandat und damit auch jegliche Entscheidungsgewalt entzogen worden. Demnach hätte das Unternehmen auf dieses Lenkungsgremium verzichten müssen.
Die Kläger haben sich nun zu dem dringenden Eilantrag an das Obergericht entschlossen, nachdem ihnen knapp zwei Monate vor Ablauf des angefochtenen Aufsichtsmandats der Ratsmitglieder, zu Ohren gekommen war, dass der scheidende Aufsichtsrat dringend einen neuen Geschäftsführer anstellen wolle, bevor das Jahr zu Ende gehe. „Am Wochenende des 7. Dezembers hat eine Person, die aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nicht ihren Namen bekanntmachen möchte, die beiden Nebenkläger darüber informiert, dass der Aufsichtsrat bereits Kandidaten hat aussuchen und interviewen lassen“, heißt es in der Klageschrift.
Interessenkonflikt liegt vor
Dies sei befremdend im Falle eines scheidenden Aufsichtsrates, der diese Anstellung unter größter Geheimhaltung vorantreibe, während Meatco seit drei Jahren ihren Geschäftsführer nicht ersetzt habe und Namundjebo-Tilahun obendrein noch vor knapp drei Monaten angekündigt hatte, dass dieser Posten grundsätzlich nur noch befristet durch Personen aus dem Führungskader besetzt werden würde. Noch befremdender sei indessen, dass die Kläger seither haben ausfindig machen können, dass einer der Kandidaten aus der engeren Auswahl - Mushokobanji Mwilima - nicht nur als Favorit gehandelt werde, sondern momentan noch auf just dem angezweifelten Aufsichtsrat diene und somit einem Interessenkonflikt unterliege. Der Konflikt weitere sich indessen dahingehend aus, dass Mwilima als achter Nebenbeklagter aufgeführt werde und außerdem der Vorsitzende des Namibian National Farmers Union (namibischer Landwirtschaftsverband für Kommunalfarmer) sei, und demnach als maßgebliches Mitglied der Meatco tätig sei.
Ferner habe Halenke ausfindig gemacht, dass die favorisierten Kandidaten ursprünglich am 5. Dezember vom Aufsichtsrat zu einem Gespräch eingeladen worden waren. „Es ist mir unklar warum, aber diese Gespräche wurden auf den 12. Dezember verschoben, und die für den 12. Dezember angesetzte Aufsichtsratssitzung wurde auf den 13. Dezember verschoben“, so Halenke, der auch wissen will, dass der Rat den neuen Geschäftsführer dann ermitteln will. „Damit wird der neue Aufsichtsrat im Februar vor vollendete Tatsachen gestellt.“
Laut Halenke liegt den Farmern nicht daran, die ermittelten Kandidaten grundsätzlich abzulehnen, doch sei es unredlich seitens des nicht dazu bemächtigten Aufsichtsrates, einen Geschäftsführer einzustellen, der möglicherweise nicht dem neuen Aufsichtsrat im Februar 2020 genehm ist. Diese Wahl sollte letztendlich ihnen überlassen werden.
Heute Morgen wird Oberrichter Orben Sibeya darüber entscheiden, ob dem Eilantrag stattgegeben wird. Nur wenn der Eilantrag als ein solcher bestätigt wird, wird sich das Gericht mit der Materie selbst befassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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