Fairer Wettbewerb ist ausgeschlossen
Betr.: „Tarife juristisch korrekt“ (AZ, 20. Juli 2017)
Lassen wir das „juristisch korrekt“ einmal außen vor, dann bleibt immer noch die Moral. Dieses Urteil öffnet doch den Wettbewerbskommissionen Tür und Tor für die Zukunft, um immer höhere Preisempfehlungen den Krankenkassen vorzuschlagen.
Krankenkassen erhöhen jedes Jahr meistens im zweistelligen (10- 20%) Prozentbereich, und nach diesem Artikel wird auch verständlich, warum die Arzttarife mittlerweile auch in astronomische Höhen schießen und Ärzte auch Medizin verkaufen wollen, weil diese an die Krankenkassentarife gekoppelt sind. Wenn diese Tarife aber weiterhin so steigen, eine Krankenkasse kündigte letztes Jahr schon Steigerungen von jeweils 18 Prozent für die nächsten fünf Jahre an, dann muss man sich fragen, wer sich als Arbeiter/Angestellter diese Beiträge noch leisten kann. Dazu bekommt man von den Krankenkassen, je nach Schwere und Länge der Krankheit, auch noch nach einer gewissen Zeit gesagt: „Das Budget ist erschöpft, geh ins Staatshospital“. Was ist aber, wenn der Beitragszahler sagt: „Mein Budget ist diesen Monat erschöpft, ich kann meinen Beitrag nicht bezahlen.“, was sagt die Krankenkasse dann?
Die Krankenkasse ist ein Dienstleister, leistet also Dienst am Kunden, wofür dieser einen monatlichen Beitrag leistet und erwarten kann, dass die Krankenkasse die volle Leistung dafür übernimmt; macht die Krankenkasse das nicht, fällt sie moralisch und rechtlich gesehen unter „unterlassene finanzielle Hilfeleistung“.
Wenn aber, wie im Urteil steht, „sozio-ökonomische“ Ziele verfolgt werden und die Kassen nur deshalb miteinander wetteifern, um Kunden zu bekommen, wäre vielleicht eine Beitragsminderung angebrachter als immer nur zu erhöhen. Wenn sich die obersten Richter in ihrem Urteil auch an Deutschland, England und Südafrika orientieren, dann muss man dazu auch wissen, dass in Deutschland im Jahr 2014 rund 8,83 Mio. Arbeiter/Angestellte in den zehn größten Krankenkassen, also rund viermal mehr privat krankenversichert waren als Namibia Einwohner (ca. 2,2 Millionen) hat.
In einem Land wie Namibia, wo sich die meisten gar keine private Krankenkasse leisten können, sind neun private Krankenkasse, die sich um Mitglieder bemühen, vielleicht auch zu viel. Wie sieht es aber bei anderen Dienstleistern - NamPower, NamWater, Müllabfuhr, andere Versicherungen, Telecom, MTC, Multichoice usw. - mit ihren Kontrollbeiräten/Wettbewerbskommissionen aus? Alle diese Dienstleister erhöhen jedes Jahr meistens im zweistelligen Prozentbereich; Ausnahmen im einstelligen Prozentbereich gibt es auch, während der Arbeiter/Angestellte nur einmal im Jahr eine einstellige prozentuale Lohnerhöhung bekommt. Ob diese Erhöhungen den angebotenen Dienstleistungen gerecht werden, lassen wir hier mal außen vor.
Namibias Beitragszahler/Kunden wären sicher gut beraten, eine wirklich unabhängige Verbraucherschutzorganisation ins Leben zu rufen, um Kontrollbeiräten/Wettbewerbskommissionen Einhalt zu gebieten. Unsere Dienstleister berufen sich ja immer auf die Empfehlungen dieser Gremien, somit ist aber ein fairer Wettbewerb dem Kunden gegenüber ausgeschlossen.
Mit diesem Urteil hat das Oberste Gericht den Beitragszahlern/Kunden keinen guten Dienst erwiesen, denn dadurch können die Beiträge der Dienstleister jedes Jahr noch höher gesetzt werden, aber es war „juristisch korrekt“!
Ingo Löb, Windhoek
Lassen wir das „juristisch korrekt“ einmal außen vor, dann bleibt immer noch die Moral. Dieses Urteil öffnet doch den Wettbewerbskommissionen Tür und Tor für die Zukunft, um immer höhere Preisempfehlungen den Krankenkassen vorzuschlagen.
Krankenkassen erhöhen jedes Jahr meistens im zweistelligen (10- 20%) Prozentbereich, und nach diesem Artikel wird auch verständlich, warum die Arzttarife mittlerweile auch in astronomische Höhen schießen und Ärzte auch Medizin verkaufen wollen, weil diese an die Krankenkassentarife gekoppelt sind. Wenn diese Tarife aber weiterhin so steigen, eine Krankenkasse kündigte letztes Jahr schon Steigerungen von jeweils 18 Prozent für die nächsten fünf Jahre an, dann muss man sich fragen, wer sich als Arbeiter/Angestellter diese Beiträge noch leisten kann. Dazu bekommt man von den Krankenkassen, je nach Schwere und Länge der Krankheit, auch noch nach einer gewissen Zeit gesagt: „Das Budget ist erschöpft, geh ins Staatshospital“. Was ist aber, wenn der Beitragszahler sagt: „Mein Budget ist diesen Monat erschöpft, ich kann meinen Beitrag nicht bezahlen.“, was sagt die Krankenkasse dann?
Die Krankenkasse ist ein Dienstleister, leistet also Dienst am Kunden, wofür dieser einen monatlichen Beitrag leistet und erwarten kann, dass die Krankenkasse die volle Leistung dafür übernimmt; macht die Krankenkasse das nicht, fällt sie moralisch und rechtlich gesehen unter „unterlassene finanzielle Hilfeleistung“.
Wenn aber, wie im Urteil steht, „sozio-ökonomische“ Ziele verfolgt werden und die Kassen nur deshalb miteinander wetteifern, um Kunden zu bekommen, wäre vielleicht eine Beitragsminderung angebrachter als immer nur zu erhöhen. Wenn sich die obersten Richter in ihrem Urteil auch an Deutschland, England und Südafrika orientieren, dann muss man dazu auch wissen, dass in Deutschland im Jahr 2014 rund 8,83 Mio. Arbeiter/Angestellte in den zehn größten Krankenkassen, also rund viermal mehr privat krankenversichert waren als Namibia Einwohner (ca. 2,2 Millionen) hat.
In einem Land wie Namibia, wo sich die meisten gar keine private Krankenkasse leisten können, sind neun private Krankenkasse, die sich um Mitglieder bemühen, vielleicht auch zu viel. Wie sieht es aber bei anderen Dienstleistern - NamPower, NamWater, Müllabfuhr, andere Versicherungen, Telecom, MTC, Multichoice usw. - mit ihren Kontrollbeiräten/Wettbewerbskommissionen aus? Alle diese Dienstleister erhöhen jedes Jahr meistens im zweistelligen Prozentbereich; Ausnahmen im einstelligen Prozentbereich gibt es auch, während der Arbeiter/Angestellte nur einmal im Jahr eine einstellige prozentuale Lohnerhöhung bekommt. Ob diese Erhöhungen den angebotenen Dienstleistungen gerecht werden, lassen wir hier mal außen vor.
Namibias Beitragszahler/Kunden wären sicher gut beraten, eine wirklich unabhängige Verbraucherschutzorganisation ins Leben zu rufen, um Kontrollbeiräten/Wettbewerbskommissionen Einhalt zu gebieten. Unsere Dienstleister berufen sich ja immer auf die Empfehlungen dieser Gremien, somit ist aber ein fairer Wettbewerb dem Kunden gegenüber ausgeschlossen.
Mit diesem Urteil hat das Oberste Gericht den Beitragszahlern/Kunden keinen guten Dienst erwiesen, denn dadurch können die Beiträge der Dienstleister jedes Jahr noch höher gesetzt werden, aber es war „juristisch korrekt“!
Ingo Löb, Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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