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Export-Handelsabkommen lässt auf sich warten

Fakt ist, dass die Gespräche, an denen eine Verhandlungsgruppe des südlichen Afrika (SADC) und Vertreter der Europäischen Union (EU) beteiligt sind, bis Jahresende abgeschlossen sein sollten. Klar ist auch, dass es noch kein unterschriftsreifes Abkommen gibt, die den bevorzugten Export in die EU ab 1. Januar 2008 regelt. Es scheint vielmehr so, als würde auch die SADC-Verhandlungsgruppe auf ein vorbereitendes "Sprungbrett-Abkommen" spekulieren, das es bereits für die Verhandlungsgruppe der COMESA-Staaten (östliches und südliches Afrika) und die Staaten der Pazifik-Gruppe gibt.

Seit Jahren verhandelt die EU mit 77 AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik). Es handelt sich dabei meist um ehemalige Kolonialstaaten, zu denen historisch bedingt langjährige Handelsbeziehungen bestehen und die im Rahmen des so genannten Lomé-Abkommens und danach des Cotonou-Abkommen begünstigte Handels- und Zollbedingungen mit der EU genossen haben. Da diese vergünstigten Handelsbedingungen seit langem auf den Protest anderer Staaten gestoßen sind und nicht den WTO-Regeln entsprechen, sind sie international nicht länger zu halten und laufen zum 31. Dezember 2007 aus.
"Alle Parteien sind sehr an einem Abkommen interessiert. Wenn es nicht zu einem solchen käme, wären in erster Linie die namibischen Fleischproduzenten betroffen, die dann 100% Zoll auf den Marktwert des Fleisches zahlen müssten, was den Export in die EU unrentabel werden ließe", erklärt Jürgen Hoffmann vom Namibischen Ackerbaurat auf AZ-Nachfrage. Die Botschafterin der EU-Kommission in Namibia, Dr. Elisabeth Pape, sagte, dass am jüngsten Verhandlungstag wieder Einzelheiten aufgeworfen worden seien, die noch geklärt werden müssten.

David O'Sullivan, Generaldirektor für Handel der EU-Kommission, erklärte am 9. November in Brüssel: "Ungeachtet der Hoffnungen, dass jede der sechs Verhandlungsregionen die jeweiligen EPAs bis zum Ende des Jahres abgeschlossen hat, ist inzwischen klar, dass dies nicht möglich sein wird." Um "pragmatisch mit der Situation umzugehen", biete die Europäische Kommission für betroffene Länder Übergangslösungen an. Dazu gehörten die "Sprungbrett-Abkommen", auf deren Basis in "WTO-kompatibler Weise" weiterhin Güter in den EU-Markt kommen sollen. Er fährt fort, dass für die "sofortigen Verluste", die weiterentwickelte Länder wie Namibia ab Januar erleiden würden, ein Weg gefunden werden müsse, der "den Marktzugang in der derzeitigen Form garantiert und verbessert".

Die Verhandlungsgruppe, der Namibia angehört, die so genannte SADC-Gruppe, besteht aus acht der zwölf SADC-Staaten. Die meisten gehören der Zollunion des südlichen Afrika (Southern African Customs Union, SACU) an, nämlich Angola, Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika, Swaziland und Tansania. In diesen acht Ländern leben etwa 130 Millionen Menschen. Die Region hat damit nicht den größten heimischen Markt, kann jedoch mit dem höchsten Bruttosozialprodukt aufwarten: 340,2 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-05-18

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