Es gibt keine Kollektivschuld
Und richtet nicht, so werdet ihr auch nicht gerichtet (Luher, Lukas 6,37)
Im Jahr 1945/46 stellte das Nürnberger Tribunal über Kriegsverbrechen fest, dass es keine Kollektivschuld gibt. Kriegsverbrechen, Völkermord und ähnliche Untaten werden nicht von Organisationen oder Völkern begangen, sondern von einzelnen Personen. Nur diese sind Täter und können angeklagt und bestraft werden. Untergebene der Täter, die auf Befehl handeln, gelten als unschuldig, weil sie nicht beurteilen können, ob ihr Handeln verbrecherisch ist. Daher wurden nur die Täter, die den Holocaust in Gang gesetzt oder Kriegsverbrechen begangen hatten, angeklagt und bestraft.
Das deutsche Volk und die Wehrmacht wurden in Nürnberg nicht angeklagt. Der Generalstab wurde frei gesprochen. Daher sind alle deutschen Bürger von damals bis heute unschuldig. Es gibt also keinen Völkermord Deutschlands, weder an den Juden noch an den Herero. Es ist auch kein Tätervolk. Hinzu kommt, dass bei der Entnazifizierung 1946/47 durch deutsche Instanzen die Bürger, die nach 1914 geboren waren, wegen ihres jungen Alters (im Januar 1933: 18 Jahre) für unschuldig befunden wurden. Logischerweise sind dadurch auch alle ihre Nachkommen unschuldig. Diese Fakten werden leider in Deutschland nicht beachtet. Es herrscht eine Schuldkultur, ein von der Umerziehung induziertes Irresein, das auf eine Vergewaltigung der Seelen hinausläuft, besonders der Jugend.
Der AZ vom 24. Januar 2012 zufolge hat der Präses der Rheinischen Kirche sich auch nicht danach gerichtet, sondern seine Kirche und damit alle ihre Glieder kollektiv schuldig gesprochen. Ebenso richtet sich der Präses nicht nach dem Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz!" Er verurteilt frühere Amtsträger und Missionare, weil sie nach heutigen Auffassungen, von denen sie damals noch gar nichts wissen konnten, falsch gehandelt bzw. sich schuldig gemacht haben. Das ist hanebüchen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürger eines Landes eine Haftungsgemeinschaft bilden. Sie haften kollektiv für die Verbrechen, die Mitglieder ihrer Führung oder Militärs begangen haben. Das gilt auch für die Herero: Der Täter war Maharero, der im Januar 1904 den Befehl gegeben hatte: "Tötet alle Deutschen!" Für die Entschädigung der Opfer bzw. ihrer Nachfahren müsste das Hererovolk aufkommen, so wie es das von Deutschland verlangt. Gleiches Recht und gleiche Haftung für Alle!
Was in Nürnberg galt, gilt heute noch: Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag werden nur die einzelnen Täter, die Völkermord oder Kriegserbrechen ausgelöst oder begangen haben, angeklagt und nicht ihre Völker.
Karl Rudolf Sievers, Windhoek (krsievers@iway.na)
Im Jahr 1945/46 stellte das Nürnberger Tribunal über Kriegsverbrechen fest, dass es keine Kollektivschuld gibt. Kriegsverbrechen, Völkermord und ähnliche Untaten werden nicht von Organisationen oder Völkern begangen, sondern von einzelnen Personen. Nur diese sind Täter und können angeklagt und bestraft werden. Untergebene der Täter, die auf Befehl handeln, gelten als unschuldig, weil sie nicht beurteilen können, ob ihr Handeln verbrecherisch ist. Daher wurden nur die Täter, die den Holocaust in Gang gesetzt oder Kriegsverbrechen begangen hatten, angeklagt und bestraft.
Das deutsche Volk und die Wehrmacht wurden in Nürnberg nicht angeklagt. Der Generalstab wurde frei gesprochen. Daher sind alle deutschen Bürger von damals bis heute unschuldig. Es gibt also keinen Völkermord Deutschlands, weder an den Juden noch an den Herero. Es ist auch kein Tätervolk. Hinzu kommt, dass bei der Entnazifizierung 1946/47 durch deutsche Instanzen die Bürger, die nach 1914 geboren waren, wegen ihres jungen Alters (im Januar 1933: 18 Jahre) für unschuldig befunden wurden. Logischerweise sind dadurch auch alle ihre Nachkommen unschuldig. Diese Fakten werden leider in Deutschland nicht beachtet. Es herrscht eine Schuldkultur, ein von der Umerziehung induziertes Irresein, das auf eine Vergewaltigung der Seelen hinausläuft, besonders der Jugend.
Der AZ vom 24. Januar 2012 zufolge hat der Präses der Rheinischen Kirche sich auch nicht danach gerichtet, sondern seine Kirche und damit alle ihre Glieder kollektiv schuldig gesprochen. Ebenso richtet sich der Präses nicht nach dem Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz!" Er verurteilt frühere Amtsträger und Missionare, weil sie nach heutigen Auffassungen, von denen sie damals noch gar nichts wissen konnten, falsch gehandelt bzw. sich schuldig gemacht haben. Das ist hanebüchen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürger eines Landes eine Haftungsgemeinschaft bilden. Sie haften kollektiv für die Verbrechen, die Mitglieder ihrer Führung oder Militärs begangen haben. Das gilt auch für die Herero: Der Täter war Maharero, der im Januar 1904 den Befehl gegeben hatte: "Tötet alle Deutschen!" Für die Entschädigung der Opfer bzw. ihrer Nachfahren müsste das Hererovolk aufkommen, so wie es das von Deutschland verlangt. Gleiches Recht und gleiche Haftung für Alle!
Was in Nürnberg galt, gilt heute noch: Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag werden nur die einzelnen Täter, die Völkermord oder Kriegserbrechen ausgelöst oder begangen haben, angeklagt und nicht ihre Völker.
Karl Rudolf Sievers, Windhoek (krsievers@iway.na)
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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