Erleichterung für Teko-Trio
Windhoek (ms) – In dem Prozess gegen das sogenannte Teko-Trio hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Niederlage erlitten, nachdem der Vorsitzende Richter ihr die Berufungserlaubnis gegen ein zuvor gefälltes Urteil verweigert hat.
Für die Anklage bedeutet dies, dass sie bei ihrer Beweisführung gegen die drei Angeklagten auf eventuell entscheidende Beweismittel verzichten, oder darauf hoffen muss, am Obersten Gericht doch noch die gewünschte Revisionserlaubnis zu erhalten. Diese hatte ihr Richter Christie Liebenberg in einem gestern ergangenen Zwischenurteil mit Hinweis darauf verweigert, es sei verfrüht und nicht zielführend, die Frage nach der Zulässigkeit der umstrittenen Beweismittel in einer weiteren Nebenverhandlung in höchster Instanz erneut zu erörtern.
Damit hat sein Urteil vom 24. Januar vorerst Bestand, in dem er einer Beschwerde der Beschuldigten Teckla Lameck (58), Jerobeam Mokaxwa (39) und Yang Fan (48) stattgegeben hatte. Deren Verteidiger hatten gegen die Verwendung einiger Beweismittel Einspruch erhoben, die die Anti-Korruptionskommission (ACC) angeblich durch unlauterere Mittel erlangt hat und zu denen private Kontoauszüge und Verbindungsnachweise von Handys der Angeklagten gehören.
Anhand der Dokumente wollte die Anklage beweisen, dass sich die Beschuldigten als Vermittler zwischen der chinesischen Firma Nuctech und dem Finanzministerium bei dem von jenem in Auftrag gegebenen Kauf einiger Fluggepäck-Scannern angeblich um rund 42 Millionen N$ bereichert haben (AZ berichtete). Diese Unterlagen dürfen nun ebenso wenig gegen die Beschuldigten verwendet werden, wie Dokumente und Datenträger, die die ACC ohne richterlichen Beschluss bei einer Hausdurchsuchung der Beschuldigten beschlagnahmt hatte (AZ berichtete).
BU: Die Staatsanwaltschaft wird bei ihrer Beweisführung gegen die des Betrugs beschuldigten Angeklagten Jerobeam Mokaxwa, Yang Fan und Teckla Lameck (v.l.n.r.) vermutlich auf einige Beweismittel verzichten müssen. Foto: Marc Springer
Für die Anklage bedeutet dies, dass sie bei ihrer Beweisführung gegen die drei Angeklagten auf eventuell entscheidende Beweismittel verzichten, oder darauf hoffen muss, am Obersten Gericht doch noch die gewünschte Revisionserlaubnis zu erhalten. Diese hatte ihr Richter Christie Liebenberg in einem gestern ergangenen Zwischenurteil mit Hinweis darauf verweigert, es sei verfrüht und nicht zielführend, die Frage nach der Zulässigkeit der umstrittenen Beweismittel in einer weiteren Nebenverhandlung in höchster Instanz erneut zu erörtern.
Damit hat sein Urteil vom 24. Januar vorerst Bestand, in dem er einer Beschwerde der Beschuldigten Teckla Lameck (58), Jerobeam Mokaxwa (39) und Yang Fan (48) stattgegeben hatte. Deren Verteidiger hatten gegen die Verwendung einiger Beweismittel Einspruch erhoben, die die Anti-Korruptionskommission (ACC) angeblich durch unlauterere Mittel erlangt hat und zu denen private Kontoauszüge und Verbindungsnachweise von Handys der Angeklagten gehören.
Anhand der Dokumente wollte die Anklage beweisen, dass sich die Beschuldigten als Vermittler zwischen der chinesischen Firma Nuctech und dem Finanzministerium bei dem von jenem in Auftrag gegebenen Kauf einiger Fluggepäck-Scannern angeblich um rund 42 Millionen N$ bereichert haben (AZ berichtete). Diese Unterlagen dürfen nun ebenso wenig gegen die Beschuldigten verwendet werden, wie Dokumente und Datenträger, die die ACC ohne richterlichen Beschluss bei einer Hausdurchsuchung der Beschuldigten beschlagnahmt hatte (AZ berichtete).
BU: Die Staatsanwaltschaft wird bei ihrer Beweisführung gegen die des Betrugs beschuldigten Angeklagten Jerobeam Mokaxwa, Yang Fan und Teckla Lameck (v.l.n.r.) vermutlich auf einige Beweismittel verzichten müssen. Foto: Marc Springer
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Allgemeine Zeitung
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