Epupa-Plan entzweit Himba
Mögliches Wasserkraftwerk am Kunene löst Führungsdisput aus
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung des gestern vor Richter Shafimana Ueitele verhandelten Antrags führt der Hauptkläger Mutaambanda Kapika in einer eidesstattlichen Erklärung an, er sei zum Stammesoberhaupt der Ombuka ernannt worden, nachdem sein Vorgänger Hikuminue Kapika zum Befürworter eines Wasserkraftwerks geworden und seine Gemeinschaft „im Stich gelassen“ habe. Demnach sei die am 15. Juli 2016 getroffene Entscheidung der Ministerin für Städtische und Ländliche Entwicklung, Sophia Shaningwa, unwirksam, Kapika formal als Häuptling der Ombuka anzuerkennen.
Laut Kläger hat sich Kapika in seiner Eigenschaft als Stammesführer zunächst energisch gegen den Bau eines Wasserkraftwerks flussabwärts von den Epupa-Fällen bei Baynes eingesetzt und dabei im kollektiven Interesse seiner Gemeinde agiert, die sich von dem Projekt akut bedroht fühle. Schließlich würde durch den für ein Wasserkraftwerk notwendigen Staudamm am Kunene heilige Grabstätten, Weide- und Ackerland sowie Niederlassungen der Himba überflutet, natürliche Ressourcen vernichtet und die traditionelle Lebensweise der dort lebenden Gemeinschaften zerstört.
Ungeachtet dessen halte die Regierung an dem umstrittenen Vorhaben fest und habe dabei offensichtlich den ehemaligen „Anführer des Widerstands“, Hikuminue Kapika, durch den Einsatz unlauterer Mittel zum Fürsprecher gewonnen. Dessen Wandlung habe im August 2013 begonnen, nachdem einige „Geschäftsleute“ ihn mehrmals besucht und auf ihn eingewirkt hätten. Dieser Kampagne hätten sich später auch Regierungsvertreter und Repräsentanten des chinesischen Bauunternehmens Sinohydro Corporation angeschlossen, die eine Delegation der Himba zur Besichtigung einiger von ihr errichteter Wasserkraftwerke nach China eingeladen hätten.
Als die Delegation im Januar 2014 zurückgekehrt sei und dem Beklagten von ihren negativen Erfahrungen in China habe berichten wollen, habe dieser sie nicht empfangen, sei kurz darauf „auf mysteriöse Weise“ verschwunden und erst einen Monat später auf der Farm eines der Geschäftsleute geortet worden. Als der Häuptling nach drei Monaten noch immer nicht zurückgekehrt sei, habe die Ombuka-Gemeinde angesichts dessen offensichtlicher „Fahnenflucht“ ein Treffen einberufen und ihn (den Kläger Mutaambanda Kapika) zum neuen Häuptling bestimmt.
Der Beklagte sei schließlich im März 2014 in Begleitung von 15 Polizisten zurückgekehrt, habe sich der SWAPO angeschlossen, seine Berater entlassen und sich geweigert, mit Vertretern seiner Gemeinde über den Damm zu sprechen oder Auskunft über seine Gespräche mit den Geschäftsleuten, Chinesen und Regierungsvertretern zu geben. Stattdessen habe er erneut Regierungsvertreter empfangen, die ihn ohne Konsultation mit und unter Ausschluss der Gemeinde am 12. März zum Häuptling gekrönt hätten.
Folglich sei offensichtlich, dass er gegen den Widerstand seiner Gefolgsleute zum Befürworter des geplanten Wasserkraftwerks geworden und damit deren Unterstützung verloren habe. Weil er demnach nicht mehr als ihr Häuptling dienen könne, fordern die Antragsteller von Ministerin Shaningwa, die Anerkennung von Hikuminue Kapika als Stammesführer rückgängig zu machen.
Die Verhandlung der Klage dauerte zum gestrigen Redaktionsschluss noch an.
Zur Begründung des gestern vor Richter Shafimana Ueitele verhandelten Antrags führt der Hauptkläger Mutaambanda Kapika in einer eidesstattlichen Erklärung an, er sei zum Stammesoberhaupt der Ombuka ernannt worden, nachdem sein Vorgänger Hikuminue Kapika zum Befürworter eines Wasserkraftwerks geworden und seine Gemeinschaft „im Stich gelassen“ habe. Demnach sei die am 15. Juli 2016 getroffene Entscheidung der Ministerin für Städtische und Ländliche Entwicklung, Sophia Shaningwa, unwirksam, Kapika formal als Häuptling der Ombuka anzuerkennen.
Laut Kläger hat sich Kapika in seiner Eigenschaft als Stammesführer zunächst energisch gegen den Bau eines Wasserkraftwerks flussabwärts von den Epupa-Fällen bei Baynes eingesetzt und dabei im kollektiven Interesse seiner Gemeinde agiert, die sich von dem Projekt akut bedroht fühle. Schließlich würde durch den für ein Wasserkraftwerk notwendigen Staudamm am Kunene heilige Grabstätten, Weide- und Ackerland sowie Niederlassungen der Himba überflutet, natürliche Ressourcen vernichtet und die traditionelle Lebensweise der dort lebenden Gemeinschaften zerstört.
Ungeachtet dessen halte die Regierung an dem umstrittenen Vorhaben fest und habe dabei offensichtlich den ehemaligen „Anführer des Widerstands“, Hikuminue Kapika, durch den Einsatz unlauterer Mittel zum Fürsprecher gewonnen. Dessen Wandlung habe im August 2013 begonnen, nachdem einige „Geschäftsleute“ ihn mehrmals besucht und auf ihn eingewirkt hätten. Dieser Kampagne hätten sich später auch Regierungsvertreter und Repräsentanten des chinesischen Bauunternehmens Sinohydro Corporation angeschlossen, die eine Delegation der Himba zur Besichtigung einiger von ihr errichteter Wasserkraftwerke nach China eingeladen hätten.
Als die Delegation im Januar 2014 zurückgekehrt sei und dem Beklagten von ihren negativen Erfahrungen in China habe berichten wollen, habe dieser sie nicht empfangen, sei kurz darauf „auf mysteriöse Weise“ verschwunden und erst einen Monat später auf der Farm eines der Geschäftsleute geortet worden. Als der Häuptling nach drei Monaten noch immer nicht zurückgekehrt sei, habe die Ombuka-Gemeinde angesichts dessen offensichtlicher „Fahnenflucht“ ein Treffen einberufen und ihn (den Kläger Mutaambanda Kapika) zum neuen Häuptling bestimmt.
Der Beklagte sei schließlich im März 2014 in Begleitung von 15 Polizisten zurückgekehrt, habe sich der SWAPO angeschlossen, seine Berater entlassen und sich geweigert, mit Vertretern seiner Gemeinde über den Damm zu sprechen oder Auskunft über seine Gespräche mit den Geschäftsleuten, Chinesen und Regierungsvertretern zu geben. Stattdessen habe er erneut Regierungsvertreter empfangen, die ihn ohne Konsultation mit und unter Ausschluss der Gemeinde am 12. März zum Häuptling gekrönt hätten.
Folglich sei offensichtlich, dass er gegen den Widerstand seiner Gefolgsleute zum Befürworter des geplanten Wasserkraftwerks geworden und damit deren Unterstützung verloren habe. Weil er demnach nicht mehr als ihr Häuptling dienen könne, fordern die Antragsteller von Ministerin Shaningwa, die Anerkennung von Hikuminue Kapika als Stammesführer rückgängig zu machen.
Die Verhandlung der Klage dauerte zum gestrigen Redaktionsschluss noch an.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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