Entschädigungsklagen nehmen kein Ende
Juristische Nachwehen von Caprivi-Prozess beschäftigen Obergericht weiter
Von Marc Springer, Windhoek
Einer von ihnen ist Oscar Puteho, der nach eigenen Angaben am 7. August 1999 in Katima Mulilo verhaftet wurde, wo Rebellen wenige Tage zuvor diverse Einrichtungen angegriffen und dabei neun Menschen getötet hatten. In einer eidesstattlichen Erklärung bringt er vor, Sicherheitskräfte hätten weder konkrete Informationen noch einen begründeten Anfangsverdacht dafür gehabt, dass er selbst an der bewaffneten Erhebung mitgewirkt habe.
Ungeachtet dessen habe die als nebenbeklagte geführte Generalstaatsanklägerin ein Verfahren gegen ihn eröffnet und die Strafverfolgung unerbittlich fortgesetzt, obwohl es keine belastbaren Beweise gegen ihn gegeben habe. Ins Besondere wirft Puteho den drei Antragsgegner vor, sie hätten den Prozess gegen ihn auch nach März 2006 fortgesetzt, als der letzte für ihn relevante Zeuge vernommen worden sei, ohne ihn belastet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft habe die Strafverfolgung wider besseres Wissen selbst im September 2011 nicht beendet, als sie ihre Beweisführung gegen sämtliche der damals über 120 Angeklagten abgeschlossen habe, ohne dabei belastbare Indizien für seine Täterschaft zu liefern. Deshalb sei seine Untersuchungshaft bis zu seinem Freispruch am 14. September 2015 verlängert worden, weshalb er 5882 Tage unschuldig in Gefangenschaft verbracht und dafür eine Entschädigung von 20,1 Millionen N$ verdient habe.
Diese Summe leitet Puteho aus einer angeblichen Verletzung seiner Menschenwürde und Beschädigung seines öffentlichen Ansehens ab und macht geltend, er habe während der in Gefangenschaft erlittenen Erniedrigungen und Unannehmlichkeiten einen Anspruch auf Wiedergutmachung von 17 Millionen N$. Ferner rechnet er vor, er habe während seiner 15-jährigen Haft einen erheblichen Verdienstausfall erlitten, zahlreiche Nutztiere sowie sein Haus verloren und sein Pensionsgeld eingebüßt und dafür Schmerzensgeld von weiteren 2,5 Millionen N$ verdient.
Die beiden anderen Kläger Leonard Ntelamo und und Sylvester Ngalaule teilen ein ähnliches Schicksal und verlangen mit vergleichbarer Begründung eine Entschädigung von jeweils 22,6 und 17,6 Millionen N$. Auch sie gehören zu einer Gruppe von 35 Angeklagten, die im September 2015 zum Abschluss des 2003 begonnenen Prozesses freigesprochen wurden. Eine weitere Gruppe von 30 Beschuldigten wurde hingegen wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen verurteil und am 8. Dezember 2015 zu Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren verurteilt.
Die bereits anhängigen Klagen von über 30 Leidensgenossen summieren sich auf über eine Milliarde N$. Dazu gehören einige Ex-Beschuldigte, die bereits am 11. Februar 2013 von Richter Elton Hoff vorzeitig freigesprochen wurden. Die Antragsgegner widersetzen sich den Forderungen mit der Begründung, es habe glaubwürdige Hinweise auf eine separatistische Gesinnung der Antragsteller gegeben weshalb ihre Festnahme und Anklage legitim gewesen sei.
Einer von ihnen ist Oscar Puteho, der nach eigenen Angaben am 7. August 1999 in Katima Mulilo verhaftet wurde, wo Rebellen wenige Tage zuvor diverse Einrichtungen angegriffen und dabei neun Menschen getötet hatten. In einer eidesstattlichen Erklärung bringt er vor, Sicherheitskräfte hätten weder konkrete Informationen noch einen begründeten Anfangsverdacht dafür gehabt, dass er selbst an der bewaffneten Erhebung mitgewirkt habe.
Ungeachtet dessen habe die als nebenbeklagte geführte Generalstaatsanklägerin ein Verfahren gegen ihn eröffnet und die Strafverfolgung unerbittlich fortgesetzt, obwohl es keine belastbaren Beweise gegen ihn gegeben habe. Ins Besondere wirft Puteho den drei Antragsgegner vor, sie hätten den Prozess gegen ihn auch nach März 2006 fortgesetzt, als der letzte für ihn relevante Zeuge vernommen worden sei, ohne ihn belastet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft habe die Strafverfolgung wider besseres Wissen selbst im September 2011 nicht beendet, als sie ihre Beweisführung gegen sämtliche der damals über 120 Angeklagten abgeschlossen habe, ohne dabei belastbare Indizien für seine Täterschaft zu liefern. Deshalb sei seine Untersuchungshaft bis zu seinem Freispruch am 14. September 2015 verlängert worden, weshalb er 5882 Tage unschuldig in Gefangenschaft verbracht und dafür eine Entschädigung von 20,1 Millionen N$ verdient habe.
Diese Summe leitet Puteho aus einer angeblichen Verletzung seiner Menschenwürde und Beschädigung seines öffentlichen Ansehens ab und macht geltend, er habe während der in Gefangenschaft erlittenen Erniedrigungen und Unannehmlichkeiten einen Anspruch auf Wiedergutmachung von 17 Millionen N$. Ferner rechnet er vor, er habe während seiner 15-jährigen Haft einen erheblichen Verdienstausfall erlitten, zahlreiche Nutztiere sowie sein Haus verloren und sein Pensionsgeld eingebüßt und dafür Schmerzensgeld von weiteren 2,5 Millionen N$ verdient.
Die beiden anderen Kläger Leonard Ntelamo und und Sylvester Ngalaule teilen ein ähnliches Schicksal und verlangen mit vergleichbarer Begründung eine Entschädigung von jeweils 22,6 und 17,6 Millionen N$. Auch sie gehören zu einer Gruppe von 35 Angeklagten, die im September 2015 zum Abschluss des 2003 begonnenen Prozesses freigesprochen wurden. Eine weitere Gruppe von 30 Beschuldigten wurde hingegen wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen verurteil und am 8. Dezember 2015 zu Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren verurteilt.
Die bereits anhängigen Klagen von über 30 Leidensgenossen summieren sich auf über eine Milliarde N$. Dazu gehören einige Ex-Beschuldigte, die bereits am 11. Februar 2013 von Richter Elton Hoff vorzeitig freigesprochen wurden. Die Antragsgegner widersetzen sich den Forderungen mit der Begründung, es habe glaubwürdige Hinweise auf eine separatistische Gesinnung der Antragsteller gegeben weshalb ihre Festnahme und Anklage legitim gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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