Eine Spende für oft Vergessene
Dieser Spende gebührt große Anerkennung: Die Stiftung zur Leseförderung hat vergangene Woche der Windhoeker Justizvollzugsanstalt 20 Computer übergeben. Die PCs werden den Insassen die Möglichkeit bieten, sich selbst zu bilden und besser auf ihre Resozialisierung vorzubereiten.
Häftlinge stehen aus ganz offensichtlichen Gründen am Rande der Gesellschaft. Schließlich handelt es sich um Personen, die gemäß eines richterlichen Urteils eine Straftat begangen haben, dafür büßen müssen und somit bewusst ausgegrenzt werden. Das Justizsystem ist dafür geschaffen, im Zuge der Gerechtigkeit Verurteilte zu bestrafen, die durch ihr Handeln ihr Recht auf Freiheit (zumindest teilweise) aufgeben müssen. Das heißt aber nicht, dass diese Personen in Vergessenheit geraten dürfen.
Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Verbrechern endet nicht mit dem Schuldspruch oder der Strafmaßverkündung. Denn in einem Rechtsstaat wird nicht jeder Verurteilte über den gleichen Kamm geschert; hier werden Kriminelle nicht einfach in den Kerker gesperrt und der Schlüssel weggeworfen – denn nur weil einem das Recht auf Freiheit genommen wird, heißt das nicht, dass andere Menschenrechte aufgegeben werden.
Zyniker stellen oft in den Raum, dass Sträflinge sich glücklich schätzen sollten, auf Staatskosten verpflegt zu werden. Das ist allerdings eine übermäßige Vereinfachung der Umstände und vielen Schicksale, mit denen die Justiz in Kontakt kommt. Oft wird vergessen, was für ein sozioökonomischer Schaden den Strafvollzug begleitet, wenn Familien auseinandergerissen, Existenzen an den Abgrund gebracht und Zukünfte ihrem Ende geweiht werden.
Daher muss der Strafvollzug mit entsprechenden Resozialisierungsmaßnahmen einhergehen, damit aus Verbrechern (wieder) produktive Mitglieder der Gesellschaft werden, damit nächste Generationen besser heranwachsen können und damit der Teufelskreis aus Armut und Kriminalität eingedämmt werden kann. Und dabei spielt der Zugang zu Bildung eine wesentliche Rolle.
Clemens von Alten
Häftlinge stehen aus ganz offensichtlichen Gründen am Rande der Gesellschaft. Schließlich handelt es sich um Personen, die gemäß eines richterlichen Urteils eine Straftat begangen haben, dafür büßen müssen und somit bewusst ausgegrenzt werden. Das Justizsystem ist dafür geschaffen, im Zuge der Gerechtigkeit Verurteilte zu bestrafen, die durch ihr Handeln ihr Recht auf Freiheit (zumindest teilweise) aufgeben müssen. Das heißt aber nicht, dass diese Personen in Vergessenheit geraten dürfen.
Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Verbrechern endet nicht mit dem Schuldspruch oder der Strafmaßverkündung. Denn in einem Rechtsstaat wird nicht jeder Verurteilte über den gleichen Kamm geschert; hier werden Kriminelle nicht einfach in den Kerker gesperrt und der Schlüssel weggeworfen – denn nur weil einem das Recht auf Freiheit genommen wird, heißt das nicht, dass andere Menschenrechte aufgegeben werden.
Zyniker stellen oft in den Raum, dass Sträflinge sich glücklich schätzen sollten, auf Staatskosten verpflegt zu werden. Das ist allerdings eine übermäßige Vereinfachung der Umstände und vielen Schicksale, mit denen die Justiz in Kontakt kommt. Oft wird vergessen, was für ein sozioökonomischer Schaden den Strafvollzug begleitet, wenn Familien auseinandergerissen, Existenzen an den Abgrund gebracht und Zukünfte ihrem Ende geweiht werden.
Daher muss der Strafvollzug mit entsprechenden Resozialisierungsmaßnahmen einhergehen, damit aus Verbrechern (wieder) produktive Mitglieder der Gesellschaft werden, damit nächste Generationen besser heranwachsen können und damit der Teufelskreis aus Armut und Kriminalität eingedämmt werden kann. Und dabei spielt der Zugang zu Bildung eine wesentliche Rolle.
Clemens von Alten
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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