Doppelmörder mit langer Haft bedroht
Indizienprozess endet mit Schuldspruch – Angeklagter entlässt vierten Anwalt
Von Marc Springer
Windhoek
In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Christie Liebenberg als erwiesen an, dass der Angeklagte Lukas Nikodemus, die 33-jährige Clemencia De Wee und die 29-jährige Johanny Naruses in seinem Wagen erschossen, ihre Leichen zum Müllplatz in Pionierspark gebracht und dort in Brand gesetzt hat. Die menschlichen Überreste der Opfer, die anhand von DNA-Test identifiziert werden mussten, wurden am 8. Januar 2016 von zwei Sicherheitsbeamten unter noch brennenden Autoreifen entdeckt.
Liebenberg berief sich dabei auf diverse Indizien, zu denen die Sim-Karte eines Handys gehört, die unter einer der Leichen gefunden wurde. Darauf war unter anderem die Nummer des Angeklagten gespeichert die Ermittler auf seine Spur brachte. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei nicht nur eine unter seiner Matratze versteckten Pistole, sondern auch einige frisch gewaschene Kleidungsstücke sicher, die er vermutlich zur Tatzeit getragen hatte.
Darüber hinaus wurde ein Paar Turnschuhe gefunden, deren Sohlenprofil mit Schuhabdrücken bei der Mülldeponie übereinstimmte. Ferner konnte die Polizei einige Reifenspuren in der Nähe der Leichen dem Fahrzeug von Nikodemus zuordnen und anhand forensischer Spuren rekonstruieren, dass die beiden Frauen in seinem Wagen erschossen wurden.
Als besonders belastendes Indiz wertere Liebenberg die Tatsache, dass ein aus dem Rücksitz des Wagens entferntes Projektil nachweislich aus der Waffe des Angeklagten abgefeuert wurde. Demnach wies der Richter auch die Darstellung des Beschuldigten als Schutzbehauptung zurück, wonach er zur Tatzeit zu Hause gewesen sei und die Waffe bei sich gehabt habe.
Dieses vermeintliche Alibi sei mit Gewissheit ebenso frei erfunden, wie die Version von Nikodemus, wonach sich ein gewisser Bennie am Abend vor dem Doppelmord seinen Wagen geliehen habe und mit den beiden Opfern losgefahren sei, um Bier zu holen. Dass Nikodemus damit lediglich versucht habe, den Verdacht von sich abzulenken, könne Liebenberg zufolge als gesichert gelten. Schließlich habe der Angeklagte den angeblichen Freund Bennie erst zwei Jahre nach Prozessbeginn erwähnt und sei dieser trotz intensiver Fahndung nie geortet worden.
Es könne also als erwiesen gelten, dass nicht Bennie, sondern Nikodemus selbst die beiden Frauen getötet habe, die er selbst zu zwei seiner vier Geliebten zählte. Nach seiner Verurteilung entpflichtete Nikodemus in Person von Cliff Lutibezi seinen nunmehr vierten Verteidiger.
Windhoek
In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Christie Liebenberg als erwiesen an, dass der Angeklagte Lukas Nikodemus, die 33-jährige Clemencia De Wee und die 29-jährige Johanny Naruses in seinem Wagen erschossen, ihre Leichen zum Müllplatz in Pionierspark gebracht und dort in Brand gesetzt hat. Die menschlichen Überreste der Opfer, die anhand von DNA-Test identifiziert werden mussten, wurden am 8. Januar 2016 von zwei Sicherheitsbeamten unter noch brennenden Autoreifen entdeckt.
Liebenberg berief sich dabei auf diverse Indizien, zu denen die Sim-Karte eines Handys gehört, die unter einer der Leichen gefunden wurde. Darauf war unter anderem die Nummer des Angeklagten gespeichert die Ermittler auf seine Spur brachte. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung stellte die Polizei nicht nur eine unter seiner Matratze versteckten Pistole, sondern auch einige frisch gewaschene Kleidungsstücke sicher, die er vermutlich zur Tatzeit getragen hatte.
Darüber hinaus wurde ein Paar Turnschuhe gefunden, deren Sohlenprofil mit Schuhabdrücken bei der Mülldeponie übereinstimmte. Ferner konnte die Polizei einige Reifenspuren in der Nähe der Leichen dem Fahrzeug von Nikodemus zuordnen und anhand forensischer Spuren rekonstruieren, dass die beiden Frauen in seinem Wagen erschossen wurden.
Als besonders belastendes Indiz wertere Liebenberg die Tatsache, dass ein aus dem Rücksitz des Wagens entferntes Projektil nachweislich aus der Waffe des Angeklagten abgefeuert wurde. Demnach wies der Richter auch die Darstellung des Beschuldigten als Schutzbehauptung zurück, wonach er zur Tatzeit zu Hause gewesen sei und die Waffe bei sich gehabt habe.
Dieses vermeintliche Alibi sei mit Gewissheit ebenso frei erfunden, wie die Version von Nikodemus, wonach sich ein gewisser Bennie am Abend vor dem Doppelmord seinen Wagen geliehen habe und mit den beiden Opfern losgefahren sei, um Bier zu holen. Dass Nikodemus damit lediglich versucht habe, den Verdacht von sich abzulenken, könne Liebenberg zufolge als gesichert gelten. Schließlich habe der Angeklagte den angeblichen Freund Bennie erst zwei Jahre nach Prozessbeginn erwähnt und sei dieser trotz intensiver Fahndung nie geortet worden.
Es könne also als erwiesen gelten, dass nicht Bennie, sondern Nikodemus selbst die beiden Frauen getötet habe, die er selbst zu zwei seiner vier Geliebten zählte. Nach seiner Verurteilung entpflichtete Nikodemus in Person von Cliff Lutibezi seinen nunmehr vierten Verteidiger.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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