Disput um Abfindung dauert an
Farmarbeitergewerkschaft streitet weiter mit Ex-Generalsekretär
Von Marc Springer
Windhoek
Zur Begründung des relevanten Urteils führt Ersatzrichterin Claudia Claasen an, Angula habe zumindest einen Anscheinsbeweis dafür erbracht, dass ihm die Gewerkschaft unter anderem 772000 N$ für ihre angeblich rechtswidrige Nutzung des ihm zugesicherten Dienstwagens, sowie die Auszahlung ihm mutmaßlich zustehenden Gehalts in Höhe von 681221 N$ und eine Abfindung von 100000 N$ schulde.
Angula stützt seine Klage auf eine Abmachung, die er vor seiner Kündigung nach eigener Darstellung mit dem damaligen Interimspräsidenten der Nafwu, Asser Hendricks, ausgehandelt habe. Die Beklagten argumentieren, Hendricks habe nicht die Befugnis gehabt, eine solche Vereinbarung zu schließen, weshalb jene null und nichtig sei.
Richterin Claasen zufolge habe es nach derzeitigem Stand der Beweisführung den Anschein, dass Hendricks bei einem Kongress der Nafwu im Jahre 2012 als amtierender Präsident installiert und damit auch ermächtigt worden sei, eine Abfindung mit Angula auszuhandeln. Damit habe der Kläger zumindest einen theoretischen Anspruch belegt und sei eine vorzeitige Einstellung des von ihm angestrengten Verfahrens folglich verfrüht.
Auslöser des Konflikts waren Vorwürfe, wonach Angula zwischen Januar und Dezember 2012 in seiner damaligen Eigenschaft als Generalsekretär der Nafwu rund 1,2 Millionen Namibia Dollar veruntreut habe, die angeblich von der belgischen Hilfsorganisation FOS bereitgestellt worden waren. Bevor ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren im Mai 2015 eingestellt wurde, hatte der Gewerkschafts-Dachverband NUNW den in Betrugsverdacht geratenen Angula suspendiert und dieser daraufhin die Nafwu verlassen.
Die angeblich zwischen Angula und Hendricks geschlossene Vereinbarung wurde im September 2016 von Richter Collins Parker auf Drängen der Nafwu annulliert. Diese hatte argumentiert, die Abmachung samt aller darin enthaltenen Zusagen sei unwirksam, weil sie nicht von der Nafwu-Exekutive, sondern nur dem Angula angeblich wohlgesinnten Hendricks unterzeichnet worden sei.
Dieser hatte Angula offenbar zugesichert, die Nafwu werde ihm eine Abfindung bezahlen, seine Krankenkasse weiter finanzieren und ihm ein Fahrzeug überlassen, über dessen Nutzungsrecht zuvor ein Disput zwischen den beiden Parteien geherrscht hatte. Des Weiteren hatte sich Nafwu in der für ungültig erklärten Vereinbarung scheinbar bereiterklärt, ihre Anteile an der Firma Namic Financial Holdings zu verkaufen und den dadurch erzielten Erlös an Angula auszuzahlen.
Windhoek
Zur Begründung des relevanten Urteils führt Ersatzrichterin Claudia Claasen an, Angula habe zumindest einen Anscheinsbeweis dafür erbracht, dass ihm die Gewerkschaft unter anderem 772000 N$ für ihre angeblich rechtswidrige Nutzung des ihm zugesicherten Dienstwagens, sowie die Auszahlung ihm mutmaßlich zustehenden Gehalts in Höhe von 681221 N$ und eine Abfindung von 100000 N$ schulde.
Angula stützt seine Klage auf eine Abmachung, die er vor seiner Kündigung nach eigener Darstellung mit dem damaligen Interimspräsidenten der Nafwu, Asser Hendricks, ausgehandelt habe. Die Beklagten argumentieren, Hendricks habe nicht die Befugnis gehabt, eine solche Vereinbarung zu schließen, weshalb jene null und nichtig sei.
Richterin Claasen zufolge habe es nach derzeitigem Stand der Beweisführung den Anschein, dass Hendricks bei einem Kongress der Nafwu im Jahre 2012 als amtierender Präsident installiert und damit auch ermächtigt worden sei, eine Abfindung mit Angula auszuhandeln. Damit habe der Kläger zumindest einen theoretischen Anspruch belegt und sei eine vorzeitige Einstellung des von ihm angestrengten Verfahrens folglich verfrüht.
Auslöser des Konflikts waren Vorwürfe, wonach Angula zwischen Januar und Dezember 2012 in seiner damaligen Eigenschaft als Generalsekretär der Nafwu rund 1,2 Millionen Namibia Dollar veruntreut habe, die angeblich von der belgischen Hilfsorganisation FOS bereitgestellt worden waren. Bevor ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren im Mai 2015 eingestellt wurde, hatte der Gewerkschafts-Dachverband NUNW den in Betrugsverdacht geratenen Angula suspendiert und dieser daraufhin die Nafwu verlassen.
Die angeblich zwischen Angula und Hendricks geschlossene Vereinbarung wurde im September 2016 von Richter Collins Parker auf Drängen der Nafwu annulliert. Diese hatte argumentiert, die Abmachung samt aller darin enthaltenen Zusagen sei unwirksam, weil sie nicht von der Nafwu-Exekutive, sondern nur dem Angula angeblich wohlgesinnten Hendricks unterzeichnet worden sei.
Dieser hatte Angula offenbar zugesichert, die Nafwu werde ihm eine Abfindung bezahlen, seine Krankenkasse weiter finanzieren und ihm ein Fahrzeug überlassen, über dessen Nutzungsrecht zuvor ein Disput zwischen den beiden Parteien geherrscht hatte. Des Weiteren hatte sich Nafwu in der für ungültig erklärten Vereinbarung scheinbar bereiterklärt, ihre Anteile an der Firma Namic Financial Holdings zu verkaufen und den dadurch erzielten Erlös an Angula auszuzahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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