Die Prophezeiung des Patentrezepts
Dem Neuen wohnt immer ein besonderer Zauber inne. Die Verheißung einer Sofortlösung. Das Versprechen eines sprunghaften Fortschritts ohne Risiken und Nebenwirkungen. So verhält es sich auch mit den Mietkontrollräten, von denen sich die Bewegung Affirmative Repositioning (AR) eine derart „leuchtende Zukunft“ verspricht, dass sie bereits jetzt zum Kauf von Sonnenbrillen rät.
Tatsächlich jedoch sind die Mietkontrollräte keine Neuerung, sondern die Erfindung einer Verordnung aus dem Jahre 1977 die heute ebenso unzeitgemäß wie untauglich sind. Beabsichtig war, den Wert einer Wohnung an den dafür verlangten Mietpreis zu koppeln und dadurch eine Ausbeutung von Einwohner der damals noch ethnisch getrennten Wohnbezirke einzelner Ortschaften zu unterbinden.
Daraus die Hoffnung abzuleiten, tausenden in provisorischen Behausungen lebenden Namibiern zu einer angemessenen Unterkunft verhelfen zu können, ist nicht nur naiv, sondern schürt auch illusorische Erwartungen. Das Problem urbaner Zentren ist nämlich nicht, dass sich viele Bürger vermeintliche Wuchermieten nicht leisten können, sondern dass sie sich gar keine Miete leisten können. Weil sie das wenige verfügbare Geld zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts benötigen und weil nicht genug bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.
Wer derzeit keine Mietwohnung hat, dem hilft auch keine Beschwerdestelle, bei der er gegen die ihm berechnete Miete klagen kann. Der ist zu sehr mit dem täglichen Überlebenskampf beschäftigt, als dass er sich bei einem Magistratsgericht anstellen und geduldig darauf warten könnte, bis über seinen Fall an einem der dort angesiedelten Mietkontrollräte verhandelt wird.
Die AR mag durch die von ihr erzwungene Einführung der Regulierungsstellen in vier Regionen einen politischen Achtungserfolg erzielt haben, mehr aber auch nicht. Ein Patentrezept gegen die Wohnungsnot ist das nicht und ein gleißend heller Triumpf der den Schutz von Sonnenbrillen erfordern würde, sieht anders aus.
Marc Springer
Tatsächlich jedoch sind die Mietkontrollräte keine Neuerung, sondern die Erfindung einer Verordnung aus dem Jahre 1977 die heute ebenso unzeitgemäß wie untauglich sind. Beabsichtig war, den Wert einer Wohnung an den dafür verlangten Mietpreis zu koppeln und dadurch eine Ausbeutung von Einwohner der damals noch ethnisch getrennten Wohnbezirke einzelner Ortschaften zu unterbinden.
Daraus die Hoffnung abzuleiten, tausenden in provisorischen Behausungen lebenden Namibiern zu einer angemessenen Unterkunft verhelfen zu können, ist nicht nur naiv, sondern schürt auch illusorische Erwartungen. Das Problem urbaner Zentren ist nämlich nicht, dass sich viele Bürger vermeintliche Wuchermieten nicht leisten können, sondern dass sie sich gar keine Miete leisten können. Weil sie das wenige verfügbare Geld zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts benötigen und weil nicht genug bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.
Wer derzeit keine Mietwohnung hat, dem hilft auch keine Beschwerdestelle, bei der er gegen die ihm berechnete Miete klagen kann. Der ist zu sehr mit dem täglichen Überlebenskampf beschäftigt, als dass er sich bei einem Magistratsgericht anstellen und geduldig darauf warten könnte, bis über seinen Fall an einem der dort angesiedelten Mietkontrollräte verhandelt wird.
Die AR mag durch die von ihr erzwungene Einführung der Regulierungsstellen in vier Regionen einen politischen Achtungserfolg erzielt haben, mehr aber auch nicht. Ein Patentrezept gegen die Wohnungsnot ist das nicht und ein gleißend heller Triumpf der den Schutz von Sonnenbrillen erfordern würde, sieht anders aus.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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