Denker verliert Farm Ameib
Gleichberechtigte Beteiligung von Ausländer war rechtswidrig
Von Marc Springer, Windhoek
Die Zwangsversteigerung oder Enteignung der Farm lässt sich nicht mehr abwenden, nachdem Denker einen über Jahre erbittert geführten Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Michael Viljoen gestern am Obersten Gericht in letzter Instanz endgültig verloren hat.
Das Verhältnis zwischen den Co-Besitzern der Farm wurde neben Differenzen über die Nutzung derselben vor allem durch die Erkenntnis zerrüttet, dass es dem Südafrikaner Viljoen als Ausländer nicht gestattet ist, in Namibia kommerzielles Farmland zu besitzen. Dass jener als gleichberechtigter Teilhaber der Firma Ameib Rhino Sanctuary dennoch zum Grundbesitzer wurde, stellt nach Einschätzung des Obersten Gerichts einen Gesetzesverstoß dar, der sich nicht mehr rückgängig machen lässt.
In dem von Richter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Dave Smuts und Elton Hoff bestätigten Urteil heißt es zur Begründung, Denker habe aus freien Stücken eingewilligt, seine Mehrheitsbeteiligung an Ameib Rhino Sanctuary aufzugeben, als er Viljoen im Januar 2012 einen Prozent seiner Anteile übertragen und jenen damit zum gleichberechtigten Partner der Firma gemacht habe.
Die Richter lassen dabei auch das Argument von Denker nicht gelten, wonach ihn Viljoen durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Irrglauben versetzt habe, er könne als Ausländer 50 Prozent an einer Farm in Namibia erhalten, ohne dabei gegen das hiesige Landreform-Gesetz zu verstoßen. Schließlich sei Denker nicht zum ersten Mal an einer Land-Transaktion beteiligt gewesen und hätte sich den dabei geltenden Bestimmungen bewusst sein müssen.
Darüber hinaus sei Denker von anderer Seite ausdrücklich gewarnt worden, dass Viljoen als Ausländer nicht 50 Prozent an einer Farm in Namibia halten dürfe. Er habe diesen juristischen Rat jedoch ignoriert bzw. die anderslautenden Angaben von Viljoen nicht bei Anwälten überprüft, sondern akzeptiert. Dass er keine Einwände gegen die rechtswidrige Übertragung des einen Prozents der Anteile gehabt habe, sei auch deshalb wahrscheinlich, weil er und Viljoen finanziell in gleichem Maße zum Erwerb von Ameib beigetragen und demnach offenbar von Beginn an vorgehabt hätten, diese als gleichberechtigte Partner zu verwalten.
„Wenn das Gericht das Argument akzeptieren würde (wonach Denker von Viljoen in die Irre geführt worden sei Anm. d. Red.) würde dies Jedem die Möglichkeit bieten, sich aus unbequemen Verträgen zu befreien“, heißt es in der Urteilsbegründung. Diese kommt ferner zu dem Ergebnis, dass sich die Übertragung des einen Prozents der Anteile nicht mehr rückgängig und der dadurch verursachte Verstoß gegen das Landreformgesetz folglich nicht ungeschehen machen lässt.
Der Erwerb der Farm durch Ameib Rhino Sanctuary sei damit illegal und könne nur durch die gesetzlich vorgeschriebene Enteignung bzw. Zwangsversteigerung derselben korrigiert werden.
Damit ist Viljoen als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgegangen, der bereits vor geraumer Zeit beim Ministerium für Landreform die Liquidierung von Ameib Rhino Sanctuary bzw. die Versteigerung von Ameib beantragt hatte, weil das Verhältnis zwischen ihm und Denker derart „zerrüttet“ und „feindselig“ sei, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich sei. Weil Denker das Verfahren verloren hat, muss er auch die Rechtskosten der Prozessgegner bezahlen.
Die Zwangsversteigerung oder Enteignung der Farm lässt sich nicht mehr abwenden, nachdem Denker einen über Jahre erbittert geführten Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Michael Viljoen gestern am Obersten Gericht in letzter Instanz endgültig verloren hat.
Das Verhältnis zwischen den Co-Besitzern der Farm wurde neben Differenzen über die Nutzung derselben vor allem durch die Erkenntnis zerrüttet, dass es dem Südafrikaner Viljoen als Ausländer nicht gestattet ist, in Namibia kommerzielles Farmland zu besitzen. Dass jener als gleichberechtigter Teilhaber der Firma Ameib Rhino Sanctuary dennoch zum Grundbesitzer wurde, stellt nach Einschätzung des Obersten Gerichts einen Gesetzesverstoß dar, der sich nicht mehr rückgängig machen lässt.
In dem von Richter Petrus Damaseb verfassten und seinen Kollegen Dave Smuts und Elton Hoff bestätigten Urteil heißt es zur Begründung, Denker habe aus freien Stücken eingewilligt, seine Mehrheitsbeteiligung an Ameib Rhino Sanctuary aufzugeben, als er Viljoen im Januar 2012 einen Prozent seiner Anteile übertragen und jenen damit zum gleichberechtigten Partner der Firma gemacht habe.
Die Richter lassen dabei auch das Argument von Denker nicht gelten, wonach ihn Viljoen durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Irrglauben versetzt habe, er könne als Ausländer 50 Prozent an einer Farm in Namibia erhalten, ohne dabei gegen das hiesige Landreform-Gesetz zu verstoßen. Schließlich sei Denker nicht zum ersten Mal an einer Land-Transaktion beteiligt gewesen und hätte sich den dabei geltenden Bestimmungen bewusst sein müssen.
Darüber hinaus sei Denker von anderer Seite ausdrücklich gewarnt worden, dass Viljoen als Ausländer nicht 50 Prozent an einer Farm in Namibia halten dürfe. Er habe diesen juristischen Rat jedoch ignoriert bzw. die anderslautenden Angaben von Viljoen nicht bei Anwälten überprüft, sondern akzeptiert. Dass er keine Einwände gegen die rechtswidrige Übertragung des einen Prozents der Anteile gehabt habe, sei auch deshalb wahrscheinlich, weil er und Viljoen finanziell in gleichem Maße zum Erwerb von Ameib beigetragen und demnach offenbar von Beginn an vorgehabt hätten, diese als gleichberechtigte Partner zu verwalten.
„Wenn das Gericht das Argument akzeptieren würde (wonach Denker von Viljoen in die Irre geführt worden sei Anm. d. Red.) würde dies Jedem die Möglichkeit bieten, sich aus unbequemen Verträgen zu befreien“, heißt es in der Urteilsbegründung. Diese kommt ferner zu dem Ergebnis, dass sich die Übertragung des einen Prozents der Anteile nicht mehr rückgängig und der dadurch verursachte Verstoß gegen das Landreformgesetz folglich nicht ungeschehen machen lässt.
Der Erwerb der Farm durch Ameib Rhino Sanctuary sei damit illegal und könne nur durch die gesetzlich vorgeschriebene Enteignung bzw. Zwangsversteigerung derselben korrigiert werden.
Damit ist Viljoen als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgegangen, der bereits vor geraumer Zeit beim Ministerium für Landreform die Liquidierung von Ameib Rhino Sanctuary bzw. die Versteigerung von Ameib beantragt hatte, weil das Verhältnis zwischen ihm und Denker derart „zerrüttet“ und „feindselig“ sei, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich sei. Weil Denker das Verfahren verloren hat, muss er auch die Rechtskosten der Prozessgegner bezahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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