Defekter Reisepass führt zu Rechtsstreit
Wegen Urkundenfälschung verurteilter Student verklagt Innenministerium
Windhoek (ms) - Ein Student, der wegen eines defekten Reisepasses in Thailand verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat das Innenministerium auf Entschädigung von rund 280000 N$ verklagt.
Zur Begründung führt dessen Vater Petrus Geiseb an, das Innenministerium habe seinem als Nebenkläger fungierenden Sohn Michael im Dezember 2016 einen Reisepass ausgestellt und hätte dafür Sorge tragen müssen, dass dieser geltenden Vorschriften entspreche. Als Michael am 11. März zwecks Fortsetzung seines Studiums in Bankok eingereist sei, hätten Immigrationsbeamte dort festgestellt, dass das als Sicherheitsmerkmal im Pass enthaltene Geisterbild nicht ihn, sondern eine andere Person zeigen würde.
Deshalb sei Michael auf Verdacht der Urkundenfälschung festgenommen und angeklagt worden, sich bei einem vorangegangenen Studienaufenthalt 79 Tage illegal in Thailand befunden zu haben. Petrus Geiseb zufolge habe er folglich ebenfalls nach Thailand reisen, dort einen Anwalt engagieren und Kaution für den Sohn zahlen müssen. Außerdem hätten beide von ihnen anschließend zurück nach Windhoek fliegen und der Sohn wenig später erneut nach Thailand reisen müssen, wo er wegen Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalts zu einer Geldstrafe von umgerechnet 144282 N$ verurteilt worden sei.
Diese von ihm bezahlten Kosten will Petrus Geiseb vom Ministerium ebenso erstattet haben, wie Anwaltskosten von 2254 N$, die Kautionssumme von 36000 N$ und Flugkosten von 43877 N$. Ferner verlangt er von den Beklagten im Namen seines Sohnes Schmerzensgeld von 50000 N$, weil dieser durch das Verschulden der Antragsgegner zwei Tage im Gefängnis verbracht habe.
Das Ministerium erklärt sich in einer Klageerwiderung „teilverantwortlich“ für die Unannehmlichkeiten des Studenten und bietet an, einen Teil der Flugkosten und Geldstrafe von insgesamt 45000 N$ zu übernehmen. Weil die Kläger dieses Angebot ablehnen, versuchen ihre jeweiligen Anwälte in einem Schlichtungsverfahren nun eine Einigung zu erreichen.
Zur Begründung führt dessen Vater Petrus Geiseb an, das Innenministerium habe seinem als Nebenkläger fungierenden Sohn Michael im Dezember 2016 einen Reisepass ausgestellt und hätte dafür Sorge tragen müssen, dass dieser geltenden Vorschriften entspreche. Als Michael am 11. März zwecks Fortsetzung seines Studiums in Bankok eingereist sei, hätten Immigrationsbeamte dort festgestellt, dass das als Sicherheitsmerkmal im Pass enthaltene Geisterbild nicht ihn, sondern eine andere Person zeigen würde.
Deshalb sei Michael auf Verdacht der Urkundenfälschung festgenommen und angeklagt worden, sich bei einem vorangegangenen Studienaufenthalt 79 Tage illegal in Thailand befunden zu haben. Petrus Geiseb zufolge habe er folglich ebenfalls nach Thailand reisen, dort einen Anwalt engagieren und Kaution für den Sohn zahlen müssen. Außerdem hätten beide von ihnen anschließend zurück nach Windhoek fliegen und der Sohn wenig später erneut nach Thailand reisen müssen, wo er wegen Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalts zu einer Geldstrafe von umgerechnet 144282 N$ verurteilt worden sei.
Diese von ihm bezahlten Kosten will Petrus Geiseb vom Ministerium ebenso erstattet haben, wie Anwaltskosten von 2254 N$, die Kautionssumme von 36000 N$ und Flugkosten von 43877 N$. Ferner verlangt er von den Beklagten im Namen seines Sohnes Schmerzensgeld von 50000 N$, weil dieser durch das Verschulden der Antragsgegner zwei Tage im Gefängnis verbracht habe.
Das Ministerium erklärt sich in einer Klageerwiderung „teilverantwortlich“ für die Unannehmlichkeiten des Studenten und bietet an, einen Teil der Flugkosten und Geldstrafe von insgesamt 45000 N$ zu übernehmen. Weil die Kläger dieses Angebot ablehnen, versuchen ihre jeweiligen Anwälte in einem Schlichtungsverfahren nun eine Einigung zu erreichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen