„Das Deutsche Reich existiert noch!“
Betr.: Rukoro rüstet zum 5. Gerichtstermin (AZ, 31.5.2018)
Danke für die Zusammenfassung des Papiers von Prof. Stefan Talmon.
Die Feststellung „Vom Nachfolgestaat des Deutschen Kaiserreiches verlangen die Kläger Bußgelder/Schadenersatz” verlangt die nachfolgende Klarstellung: Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. (Besatzung auf dem Gebiet des Deutschen Reichs).
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
Schlussfolgerung: Das Deutsche Reich existiert noch!
Klaus Weichhaus, Windhoek
Die Feststellung „Vom Nachfolgestaat des Deutschen Kaiserreiches verlangen die Kläger Bußgelder/Schadenersatz” verlangt die nachfolgende Klarstellung: Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. (Besatzung auf dem Gebiet des Deutschen Reichs).
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
Schlussfolgerung: Das Deutsche Reich existiert noch!
Klaus Weichhaus, Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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