Betrugsprozess wiederbelebt
Ex-Wahldirektor Kanime muss sich erneut vor Gericht verantworten
Von Marc Springer, Windhoek
Kanime und dem ehemaligen Systemadministrator der Wahlkommission (ECN), Nicodemus Mingelius, wird vorgeworfen, den ebenfalls angeklagten Ex-Präsidenten der namibischen Bus- und Taxivereinigung (Nabta), Magnus Nangombe, für die im Jahre 2008 durchgeführte Nachwahl in Omuthiya registriert zu haben, obwohl er dort nicht zur Stimmabgabe berechtigt war. Nachdem die drei Angeklagten am 24. Januar 2014 am Regionalgericht vorzeitig freigesprochen wurden, hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, der gestern am Obergericht stattgegeben wurde.
Zur Begründung führen die Richter Christie Liebenberg und Alfred Siboleka an, es gebe diverse Indizien dafür, dass die Angeklagten das Wählerregister für die Nachwahl manipuliert hätten, um Nangombe die Stimmabgabe bzw. eine Kandidatur für die RDP zu ermöglichen. Dazu gehöre die erwiesene Tatsache, dass am 12. Februar 2008 zwischen 16.09 und 16.35 Uhr auf den Server der ECN zugegriffen und dort die Wohnadresse Nangombes von Khomasdal in Omuthiya verändert wurde.
Diese offenbare Manipulation hätte nur Mingelius vornehmen können, da er in seiner Eigenschaft als Systemadministrator als einziger Zugang zu der Wählerdatei gehabt habe und sein Passwort niemandem bekannt gewesen sei. Folglich sei auch wahrscheinlich, dass Mingelius am 19. Februar den Mitangeklagten Nangombe durch eine weitere Manipulation des Wählerregisters als Stimmberechtigten in Omuthiya legitimiert und anschließend eine neue Wählerliste ausgedruckt habe, auf der auch dessen Namen enthalten gewesen sei.
Ferner sei laut Richter erwiesen, dass der Stempel auf dem Registrierungsformular von Nangombe nicht dem üblichen Standard entspreche und dieser laut der in Omuthiya eingesetzten Wahlbeamten der ECN dort nicht als Stimmberechtigter erfasst worden sei. Da laut derselben Wahlbeamten unmittelbar vor dem Urnengang eine neue Wählerliste mit 1587 statt der vorher reflektierten 1586 Stimmberechtigten aufgetaucht sei, müsse angenommen werden, dass Nangombes Namen nachträglich und rechtswidrig in die Liste integriert worden sei.
Diese Vermutung werde durch die Zeugenaussage der ECN-Mitarbeiterin Kristophona Ujombala gestützt, wonach sie vor der Nachwahl von der RDP gebeten worden sei, Nangombe als ihren Kandidaten zu streichen, da sich dieser während der Registrierungsfrist im Krankenhaus in Kapstadt aufgehalten und deshalb nicht als Stimmberechtigter registriert habe. Es sei also wahrscheinlich, dass Nangombe nie als Stimmberechtigter registriert, sondern nachträglich in die Wählerkartei aufgenommen worden sei. Deshalb bestehe ein Anfangsverdacht des Betrugs und müsse der Prozess gegen die Angeklagten wieder aufgenommen werden.
Kanime und dem ehemaligen Systemadministrator der Wahlkommission (ECN), Nicodemus Mingelius, wird vorgeworfen, den ebenfalls angeklagten Ex-Präsidenten der namibischen Bus- und Taxivereinigung (Nabta), Magnus Nangombe, für die im Jahre 2008 durchgeführte Nachwahl in Omuthiya registriert zu haben, obwohl er dort nicht zur Stimmabgabe berechtigt war. Nachdem die drei Angeklagten am 24. Januar 2014 am Regionalgericht vorzeitig freigesprochen wurden, hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, der gestern am Obergericht stattgegeben wurde.
Zur Begründung führen die Richter Christie Liebenberg und Alfred Siboleka an, es gebe diverse Indizien dafür, dass die Angeklagten das Wählerregister für die Nachwahl manipuliert hätten, um Nangombe die Stimmabgabe bzw. eine Kandidatur für die RDP zu ermöglichen. Dazu gehöre die erwiesene Tatsache, dass am 12. Februar 2008 zwischen 16.09 und 16.35 Uhr auf den Server der ECN zugegriffen und dort die Wohnadresse Nangombes von Khomasdal in Omuthiya verändert wurde.
Diese offenbare Manipulation hätte nur Mingelius vornehmen können, da er in seiner Eigenschaft als Systemadministrator als einziger Zugang zu der Wählerdatei gehabt habe und sein Passwort niemandem bekannt gewesen sei. Folglich sei auch wahrscheinlich, dass Mingelius am 19. Februar den Mitangeklagten Nangombe durch eine weitere Manipulation des Wählerregisters als Stimmberechtigten in Omuthiya legitimiert und anschließend eine neue Wählerliste ausgedruckt habe, auf der auch dessen Namen enthalten gewesen sei.
Ferner sei laut Richter erwiesen, dass der Stempel auf dem Registrierungsformular von Nangombe nicht dem üblichen Standard entspreche und dieser laut der in Omuthiya eingesetzten Wahlbeamten der ECN dort nicht als Stimmberechtigter erfasst worden sei. Da laut derselben Wahlbeamten unmittelbar vor dem Urnengang eine neue Wählerliste mit 1587 statt der vorher reflektierten 1586 Stimmberechtigten aufgetaucht sei, müsse angenommen werden, dass Nangombes Namen nachträglich und rechtswidrig in die Liste integriert worden sei.
Diese Vermutung werde durch die Zeugenaussage der ECN-Mitarbeiterin Kristophona Ujombala gestützt, wonach sie vor der Nachwahl von der RDP gebeten worden sei, Nangombe als ihren Kandidaten zu streichen, da sich dieser während der Registrierungsfrist im Krankenhaus in Kapstadt aufgehalten und deshalb nicht als Stimmberechtigter registriert habe. Es sei also wahrscheinlich, dass Nangombe nie als Stimmberechtigter registriert, sondern nachträglich in die Wählerkartei aufgenommen worden sei. Deshalb bestehe ein Anfangsverdacht des Betrugs und müsse der Prozess gegen die Angeklagten wieder aufgenommen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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