Überlebende belastet Fahrer
Zeugin aus Deutschland sagt in Prozess gegen Dippenaar aus
Von Jessica Botes und Marc Springer
Swakopmund, Windhoek
Mein Vater hatte definitiv keine Chance, den Zusammenstoß zu verhindern, weil er das entgegenkommende Fahrzeug zu spät gesehen hat und nicht mehr ausweichen konnte“, erklärte die Zeugin Antonia Klara Joschko gestern bei der Fortsetzung des Verfahrens am Regionalgericht in Swakopmund. Bei dem Frontalzusammenstoß am 29. Dezember 2014 wurden ihr Vater Walter Helmut (48), ihre Mutter Stephanie Dorothea Schemick (49) und ihre Schwester Alexandra (19) getötet, die sich im Urlaub in Namibia befanden. Dippenaar soll mit stark erhöhter Geschwindigkeit gefahren, den Unfall durch ein riskantes Überholmanöver verursacht und damit auch den Tod der in seinem FJ Cruiser mitreisenden Passagiere Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und Jan Carel Horn (27) verschuldet haben.
Joschko zufolge habe sie mit der Familie am Morgen des Unfalltags die Palmwag-Lodge in Richtung Cape Cross verlassen, wo sie zu Mittag gegessen und sich dann in ihrem Ford Ranger nach Swakopmund aufgemacht hätten. Auf dem Weg dorthin habe sie sich mit ihrer Schwester auf dem Rücksitz des Wagens unterhalten und dabei direkt hinter ihrem Vater gesessen, der den Wagen gesteuert habe. Auf einer Anhöhe sei ihnen plötzlich das vom Angeklagten geführte Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit entgegengekommen und ihrem Vater kaum Zeit geblieben, zu reagieren.
Dennoch sei es jenem gelungen, das Auto so weit nach rechts zu steuern, dass der FJ Cruiser sie nicht frontal, sondern seitwärts im linken Bereich ihres Wagens getroffen habe. „Aus diesem Grunde war ich am weitesten vom Aufprallpunkt entfernt, was mir vermutlich das Leben gerettet hat“, führte sie aus. Nachdem ihr Ford Ranger durch die Wucht der Kollision auf das Dach gedreht worden sei, habe sie sich eine Weile kopfüber befunden, bevor sie sich aus dem Sicherheitsgurt habe befreien können.
Dennoch habe sie aufgrund unerträglicher Schmerzen in beiden Armen die Tür nicht öffnen können, sondern darauf warten müssen, bis jemand von außen die Scheibe eingeschlagen habe. Bevor er ihr schließlich nach draußen geholfen habe, habe sie die Hand der Schwester ergriffen und „ihr gesagt, dass wir es schaffen werden, bevor ich bemerkt habe, dass sich die Hand vollkommen leblos anfühlte“.
Nachdem Rettungssanitäter eingetroffen seien und bei dem am Bein verletzten Angeklagten mit der Ersthilfe begonnen hätten, habe sie auf sich aufmerksam gemacht und sei auf eine Krankentrage gelegt worden. Als ihr Helfer erklärt hätten, sie könne erst abtransportiert werden, sobald die Erstversorgung des Angeklagten abgeschlossen sei, habe sie erwidert, sich nicht mit jenem eine Ambulanz teilen zu wollen. Deshalb habe sie schließlich auf einen weiteren Krankenwagen gewartet, der sie ins Staatskrankenhaus nach Swakopmund gebracht habe, wo sie Polizisten am nächsten Tag befragt und ihre Erklärung protokolliert hätten.
Der von Advokat Louis Botes vertretene Dippenaar hat in allen Anklagepunkten, darunter neben sechsfachem Mord auch der Vorwurf rücksichtslosen Fahrens ohne Führerschein auf unschuldig plädiert und angegeben, sich nicht an die Ereignisse unmittelbar vor dem Zusammenstoß erinnern zu können. Das Verfahren dauert an.
Swakopmund, Windhoek
Mein Vater hatte definitiv keine Chance, den Zusammenstoß zu verhindern, weil er das entgegenkommende Fahrzeug zu spät gesehen hat und nicht mehr ausweichen konnte“, erklärte die Zeugin Antonia Klara Joschko gestern bei der Fortsetzung des Verfahrens am Regionalgericht in Swakopmund. Bei dem Frontalzusammenstoß am 29. Dezember 2014 wurden ihr Vater Walter Helmut (48), ihre Mutter Stephanie Dorothea Schemick (49) und ihre Schwester Alexandra (19) getötet, die sich im Urlaub in Namibia befanden. Dippenaar soll mit stark erhöhter Geschwindigkeit gefahren, den Unfall durch ein riskantes Überholmanöver verursacht und damit auch den Tod der in seinem FJ Cruiser mitreisenden Passagiere Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und Jan Carel Horn (27) verschuldet haben.
Joschko zufolge habe sie mit der Familie am Morgen des Unfalltags die Palmwag-Lodge in Richtung Cape Cross verlassen, wo sie zu Mittag gegessen und sich dann in ihrem Ford Ranger nach Swakopmund aufgemacht hätten. Auf dem Weg dorthin habe sie sich mit ihrer Schwester auf dem Rücksitz des Wagens unterhalten und dabei direkt hinter ihrem Vater gesessen, der den Wagen gesteuert habe. Auf einer Anhöhe sei ihnen plötzlich das vom Angeklagten geführte Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit entgegengekommen und ihrem Vater kaum Zeit geblieben, zu reagieren.
Dennoch sei es jenem gelungen, das Auto so weit nach rechts zu steuern, dass der FJ Cruiser sie nicht frontal, sondern seitwärts im linken Bereich ihres Wagens getroffen habe. „Aus diesem Grunde war ich am weitesten vom Aufprallpunkt entfernt, was mir vermutlich das Leben gerettet hat“, führte sie aus. Nachdem ihr Ford Ranger durch die Wucht der Kollision auf das Dach gedreht worden sei, habe sie sich eine Weile kopfüber befunden, bevor sie sich aus dem Sicherheitsgurt habe befreien können.
Dennoch habe sie aufgrund unerträglicher Schmerzen in beiden Armen die Tür nicht öffnen können, sondern darauf warten müssen, bis jemand von außen die Scheibe eingeschlagen habe. Bevor er ihr schließlich nach draußen geholfen habe, habe sie die Hand der Schwester ergriffen und „ihr gesagt, dass wir es schaffen werden, bevor ich bemerkt habe, dass sich die Hand vollkommen leblos anfühlte“.
Nachdem Rettungssanitäter eingetroffen seien und bei dem am Bein verletzten Angeklagten mit der Ersthilfe begonnen hätten, habe sie auf sich aufmerksam gemacht und sei auf eine Krankentrage gelegt worden. Als ihr Helfer erklärt hätten, sie könne erst abtransportiert werden, sobald die Erstversorgung des Angeklagten abgeschlossen sei, habe sie erwidert, sich nicht mit jenem eine Ambulanz teilen zu wollen. Deshalb habe sie schließlich auf einen weiteren Krankenwagen gewartet, der sie ins Staatskrankenhaus nach Swakopmund gebracht habe, wo sie Polizisten am nächsten Tag befragt und ihre Erklärung protokolliert hätten.
Der von Advokat Louis Botes vertretene Dippenaar hat in allen Anklagepunkten, darunter neben sechsfachem Mord auch der Vorwurf rücksichtslosen Fahrens ohne Führerschein auf unschuldig plädiert und angegeben, sich nicht an die Ereignisse unmittelbar vor dem Zusammenstoß erinnern zu können. Das Verfahren dauert an.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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