Beklagter Makler erleidet Rückschlag
Obergericht verwirft Antrag auf vorzeitige Einstellung von Zivilverfahren
Von Marc Springer, Windhoek
Diese Auskunft muss der beklagte Makler Erwin Sprangers gemäß eines Zwischenurteils erteilen, das Richter Thomas Masuku am Freitag gefällt hat. In dem Urteil lehnt Masuku einen Antrag des Beklagten ab, das Verfahren gegen ihn vorzeitig einzustellen.
Zur Begründung gibt er an, der aus der Demokratischen Republik Kongo stammende Kläger, General Francois Olenga, habe zwar nicht nachgewiesen, dass er Eigentümer der Streitsumme von 850000 US$ (derzeit über 11 Millionen N$) ist, die im Januar 2010 in ein Konto Sprangers eingezahlt worden sei. Er habe jedoch dokumentiert, dass es eine geschäftliche Beziehung zwischen ihm und dem Beklagten gegeben und jener ihm die Nummer seines Kontos anvertraut habe, in das später ein erheblicher Betrag eingezahlt worden sei.
Demnach habe Sprangers die Pflicht, das Gericht darüber zu informieren, woher das Geld stamme, für welchen Zweck er es erhalten und wofür er es verwendet habe. Schließlich sei ungeachtet der oft mangelhaften Beweisführung des Klägers nicht ausgeschlossen, dass er das Geld wie behauptet auf das Konto habe überweisen lassen und dabei gemäß einer mit dem Makler getroffenen Vereinbarung gehandelt habe.
Diese mündlichen Abmachung sah Olenga zufolge vor, dass er Sprangers das für den Ausbau seiner Immobilie in Swakopmund bestimmte Geld überweisen und jener es so lange verwalten würde, bis das Bauvorhaben realisiert werden könne.
Ferner hätten sich die beiden Parteien darauf verständigt, dass das Geld ausschließlich für die Entwicklung von zwei Grundstücken eingesetzt werden solle, die er (Olenga) in Swakopmund besitze. Außerdem sei ausdrücklich festgelegt worden, dass Sprangers das Geld nicht nach eigenem Gutdünken verwenden oder investieren dürfe und dem Kläger auf dessen Wunsch zurückerstatten müsse.
Olenga zufolge habe er die 850000 US$ wie vereinbart in ein Treuhandkonto der Maklerfirma Kintscher Estates eingezahlt, bei der Spranger angestellt sei. Nachdem er (Olenga) im September 2010 auf eigenen Wunsch 500000 N$ der eingezahlten Summe von Sprangers zurückerhalten habe, warte er bis heute auf die Rückzahlung des verbleibenden Geldes, nachdem er dem Makler mitgeteilt habe, mit dem Immobilienprojekt nicht fortfahren zu wollen.
Diese Auskunft muss der beklagte Makler Erwin Sprangers gemäß eines Zwischenurteils erteilen, das Richter Thomas Masuku am Freitag gefällt hat. In dem Urteil lehnt Masuku einen Antrag des Beklagten ab, das Verfahren gegen ihn vorzeitig einzustellen.
Zur Begründung gibt er an, der aus der Demokratischen Republik Kongo stammende Kläger, General Francois Olenga, habe zwar nicht nachgewiesen, dass er Eigentümer der Streitsumme von 850000 US$ (derzeit über 11 Millionen N$) ist, die im Januar 2010 in ein Konto Sprangers eingezahlt worden sei. Er habe jedoch dokumentiert, dass es eine geschäftliche Beziehung zwischen ihm und dem Beklagten gegeben und jener ihm die Nummer seines Kontos anvertraut habe, in das später ein erheblicher Betrag eingezahlt worden sei.
Demnach habe Sprangers die Pflicht, das Gericht darüber zu informieren, woher das Geld stamme, für welchen Zweck er es erhalten und wofür er es verwendet habe. Schließlich sei ungeachtet der oft mangelhaften Beweisführung des Klägers nicht ausgeschlossen, dass er das Geld wie behauptet auf das Konto habe überweisen lassen und dabei gemäß einer mit dem Makler getroffenen Vereinbarung gehandelt habe.
Diese mündlichen Abmachung sah Olenga zufolge vor, dass er Sprangers das für den Ausbau seiner Immobilie in Swakopmund bestimmte Geld überweisen und jener es so lange verwalten würde, bis das Bauvorhaben realisiert werden könne.
Ferner hätten sich die beiden Parteien darauf verständigt, dass das Geld ausschließlich für die Entwicklung von zwei Grundstücken eingesetzt werden solle, die er (Olenga) in Swakopmund besitze. Außerdem sei ausdrücklich festgelegt worden, dass Sprangers das Geld nicht nach eigenem Gutdünken verwenden oder investieren dürfe und dem Kläger auf dessen Wunsch zurückerstatten müsse.
Olenga zufolge habe er die 850000 US$ wie vereinbart in ein Treuhandkonto der Maklerfirma Kintscher Estates eingezahlt, bei der Spranger angestellt sei. Nachdem er (Olenga) im September 2010 auf eigenen Wunsch 500000 N$ der eingezahlten Summe von Sprangers zurückerhalten habe, warte er bis heute auf die Rückzahlung des verbleibenden Geldes, nachdem er dem Makler mitgeteilt habe, mit dem Immobilienprojekt nicht fortfahren zu wollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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