Auslieferung beendet Flucht
Mutmaßlicher Triebtäter erscheint in Swakopmund vor Gericht
Von M.Springer, NMH, Swakopmund, Windhoek
Der Südafrikaner Marthinus Pretorius (46) wurde im April in seiner Heimat festgenommen, am Donnerstag nach Namibia ausgeliefert und einen Tag später in Swakopmund einem Haftrichter vorgeführt. Dort teilte ihm Magistratsrichterin Conchita Olivier mit, dass sein Verfahren an das Obergericht in Windhoek verwiesen wurde und er sich dort erstmals am 23. Januar auf insgesamt 19 Anklagepunkte verantworten müsse, darunter Vergewaltigung, Menschenhandel und schwere Körperverletzung.
Bis dahin wird der Angeklagte vermutlich in Haft bleiben nachdem ihm eine bedingte Freilassung gegen Kaution mit Hinweis auf mögliche Fluchtgefahr und die angeblich eindeutige Beweislage verweigert wurde. Der ehemalige Polizist Pretorius war vor seiner Flucht in die Heimat bei der Uranmine Rössing angestellt und in Swakopmund sesshaft, wo ihm eine bereits wegen Kinderhandels und Beihilfe zur Vergewaltigung verurteilte Frau mehrmals minderjährige Mädchen für sexuelle Dienstleistungen zugeführt haben soll.
Die inzwischen 25-jährige Johanna Lukas wurde am 10. August 2015 von Richter Petrus Damaseb zu 13 Jahren Haft verurteilt. Einige Wochen zuvor hatte Damaseb die Angeklagte schuldig gesprochen, Pretorius zwischen Mai und Juni 2012 gegen Bezahlung die beiden Mädchen D. (damals 13 Jahre alt) und M. (14) vermittelt und mehrmals zu seiner Wohnung in Vineta gebracht zu haben, wo sie an ihm sexuelle Handlungen hätten durchführen müssen.
Gleichzeitig hatte er die Klageerwiderung von Lukas zurückgewiesen, wonach sie nur D. einmal zum Haus von Pretorius gebracht habe, nachdem ihr mitgeteilt worden sei, dieser wolle eine Hilfsorganisation gründen und unterprivilegierten Kindern helfen. Dass sie von Pretorius nur habe erfahren wollen, ob und wie er D. helfen könne, hielt Damaseb schon deshalb für ausgeschlossen, weil sie mit dem angeblich Pädophilen per Handy nachweislich über 1000 Textnachrichten ausgetauscht und dabei offensichtlich die Treffen zwischen ihm und den Kindern organisiert habe.
Bei seiner Strafmaßverkündung ging Damaseb detailliert auf die „herzzerreißenden“ Umstände der Angeklagten ein, die schon früh die Schule abgebrochen und drei Kinder habe, von denen eines während ihrer Untersuchungshaft gezeugt und geboren wurde. Außerdem hatte er die von „von Armut und Missgeschick“ geprägten Verhältnisse der Beschuldigten rekapituliert, die bereits im jungen Alter zum Unterhalt ihrer Kinder und Geschwister habe beitragen müssen.
Obwohl diese „traurigen Umstände“ der Angeklagten keine Rechtfertigung für ihre Straftaten seien, würden sie dennoch Anlass zur Gnade und damit Grund für eine Abweichung von der für Vergewaltigung vorgeschriebenen Mindeststrafe von 15 Jahren Haft geben.
Der Südafrikaner Marthinus Pretorius (46) wurde im April in seiner Heimat festgenommen, am Donnerstag nach Namibia ausgeliefert und einen Tag später in Swakopmund einem Haftrichter vorgeführt. Dort teilte ihm Magistratsrichterin Conchita Olivier mit, dass sein Verfahren an das Obergericht in Windhoek verwiesen wurde und er sich dort erstmals am 23. Januar auf insgesamt 19 Anklagepunkte verantworten müsse, darunter Vergewaltigung, Menschenhandel und schwere Körperverletzung.
Bis dahin wird der Angeklagte vermutlich in Haft bleiben nachdem ihm eine bedingte Freilassung gegen Kaution mit Hinweis auf mögliche Fluchtgefahr und die angeblich eindeutige Beweislage verweigert wurde. Der ehemalige Polizist Pretorius war vor seiner Flucht in die Heimat bei der Uranmine Rössing angestellt und in Swakopmund sesshaft, wo ihm eine bereits wegen Kinderhandels und Beihilfe zur Vergewaltigung verurteilte Frau mehrmals minderjährige Mädchen für sexuelle Dienstleistungen zugeführt haben soll.
Die inzwischen 25-jährige Johanna Lukas wurde am 10. August 2015 von Richter Petrus Damaseb zu 13 Jahren Haft verurteilt. Einige Wochen zuvor hatte Damaseb die Angeklagte schuldig gesprochen, Pretorius zwischen Mai und Juni 2012 gegen Bezahlung die beiden Mädchen D. (damals 13 Jahre alt) und M. (14) vermittelt und mehrmals zu seiner Wohnung in Vineta gebracht zu haben, wo sie an ihm sexuelle Handlungen hätten durchführen müssen.
Gleichzeitig hatte er die Klageerwiderung von Lukas zurückgewiesen, wonach sie nur D. einmal zum Haus von Pretorius gebracht habe, nachdem ihr mitgeteilt worden sei, dieser wolle eine Hilfsorganisation gründen und unterprivilegierten Kindern helfen. Dass sie von Pretorius nur habe erfahren wollen, ob und wie er D. helfen könne, hielt Damaseb schon deshalb für ausgeschlossen, weil sie mit dem angeblich Pädophilen per Handy nachweislich über 1000 Textnachrichten ausgetauscht und dabei offensichtlich die Treffen zwischen ihm und den Kindern organisiert habe.
Bei seiner Strafmaßverkündung ging Damaseb detailliert auf die „herzzerreißenden“ Umstände der Angeklagten ein, die schon früh die Schule abgebrochen und drei Kinder habe, von denen eines während ihrer Untersuchungshaft gezeugt und geboren wurde. Außerdem hatte er die von „von Armut und Missgeschick“ geprägten Verhältnisse der Beschuldigten rekapituliert, die bereits im jungen Alter zum Unterhalt ihrer Kinder und Geschwister habe beitragen müssen.
Obwohl diese „traurigen Umstände“ der Angeklagten keine Rechtfertigung für ihre Straftaten seien, würden sie dennoch Anlass zur Gnade und damit Grund für eine Abweichung von der für Vergewaltigung vorgeschriebenen Mindeststrafe von 15 Jahren Haft geben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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