Auftragsvergabe hat Folgen
Straßenbehörde wird auf Millionen-Entschädigung verklagt
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung der gestern an einen Vermittler verwiesenen Klage führt das Unternehmen an, es hätte den im Februar 2016 ausgeschriebenen Auftrag für den Bau einer neuen (hinter den Dünen entlang führenden) Asphaltstraße zwischen Swakopmund und Walvis Bay erhalten müssen. Schließlich hätten die Antragsteller mit 892 Millionen N$ nicht nur den preiswertesten Kostenvoranschlag eingereicht und einen namibischen Betrieb mit 30 Prozent an dem Joint Venture beteiligt, sondern seien auch von einem mit Sachverständigen besetzten Sonderausschuss (TEC) der RA zunächst zum bevorzugten Bewerber erklärt worden.
Weil der Auftrag dennoch an den Mitbewerber Unik/Thohi Joint Venture vergeben worden sei, hätten die Kläger rund 90 Millionen N$ verloren, die sie durch das Projekt hätten verdienen können. Für diese Summe sei nun die RA haftbar, weil sie Chico/Octagon durch die manipulierte Ausschreibung um einen verdienten Auftrag gebracht und die Firma damit Einnahmen in Höhe der geforderten Entschädigungssumme beraubt hätten.
Die Klage stützt sich im Wesentlichen auf ein Urteil des Obersten Gerichts vom August vergangenen Jahres. Damals waren die Richter Theo Frank, Sylvester Mainga und Elton Hoff zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auftragsvergabe irregulär verlaufen sei, sich aber nicht mehr rückgängig machen lasse, weil die Bauarbeiten an der Straße bereits zu weit fortgeschritten seien. Schließlich habe Unik/Thohi nicht nur Subunternehmer engagiert und bezahlt, sondern bereits derart viel Arbeit in das Projekt investiert, dass ihnen dieses nun nicht mehr entzogen werden könne.
Durch ein vergleichbares Urteil des Obergerichts fühlt sich auch die Firma Fire Tech Systems bestätigt, die die Flughafengesellschaft (NAC) auf 27,4 Millionen N$ verklagt hat. Hintergrund dieses ebenfalls zur Schlichtung verwiesenen Gesuchs ist eine Ausschreibung der NAC vom Januar 2014 in der Kostenvoranschläge für die Beschaffung, Lieferung und Installation von Gepäckscannern und Metalldetektoren angefordert wurden. Ferner sah die Ausschreibung vor, dass der erfolgreiche Bewerber für einen Zeitraum von zwei Jahren die Wartung der an einigen Flughäfen eingesetzten Geräte übernehmen sollte.
Nachdem die NAC am 24. Februar den Auftrag im Werte von 63,1 Millionen N$ an die Firma IBB Military Equipment And Accessory Suppliers vergeben hatte, reichte Fire Tech Systems im November Klage gegen diese vermeintlich illegale Entscheidung ein. In einem daraus resultierenden Urteil kam Richter Shafimana Ueitele im Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass die Auswertung der 19 Auftrags-Bewerbungen in der Tat irregulär gewesen sei. Gleichzeitig jedoch gelangte er zu der Schluss, dass sich der „unfaire und irrationale“ Zuschlag an IBB nicht mehr rückgängig machen lasse, weil die aus den USA stammenden Geräte zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits angeliefert, installiert bezahlt und über einen Zeitraum von sechs Monaten benutzt worden seien.
Zur Begründung der gestern an einen Vermittler verwiesenen Klage führt das Unternehmen an, es hätte den im Februar 2016 ausgeschriebenen Auftrag für den Bau einer neuen (hinter den Dünen entlang führenden) Asphaltstraße zwischen Swakopmund und Walvis Bay erhalten müssen. Schließlich hätten die Antragsteller mit 892 Millionen N$ nicht nur den preiswertesten Kostenvoranschlag eingereicht und einen namibischen Betrieb mit 30 Prozent an dem Joint Venture beteiligt, sondern seien auch von einem mit Sachverständigen besetzten Sonderausschuss (TEC) der RA zunächst zum bevorzugten Bewerber erklärt worden.
Weil der Auftrag dennoch an den Mitbewerber Unik/Thohi Joint Venture vergeben worden sei, hätten die Kläger rund 90 Millionen N$ verloren, die sie durch das Projekt hätten verdienen können. Für diese Summe sei nun die RA haftbar, weil sie Chico/Octagon durch die manipulierte Ausschreibung um einen verdienten Auftrag gebracht und die Firma damit Einnahmen in Höhe der geforderten Entschädigungssumme beraubt hätten.
Die Klage stützt sich im Wesentlichen auf ein Urteil des Obersten Gerichts vom August vergangenen Jahres. Damals waren die Richter Theo Frank, Sylvester Mainga und Elton Hoff zu dem Ergebnis gelangt, dass die Auftragsvergabe irregulär verlaufen sei, sich aber nicht mehr rückgängig machen lasse, weil die Bauarbeiten an der Straße bereits zu weit fortgeschritten seien. Schließlich habe Unik/Thohi nicht nur Subunternehmer engagiert und bezahlt, sondern bereits derart viel Arbeit in das Projekt investiert, dass ihnen dieses nun nicht mehr entzogen werden könne.
Durch ein vergleichbares Urteil des Obergerichts fühlt sich auch die Firma Fire Tech Systems bestätigt, die die Flughafengesellschaft (NAC) auf 27,4 Millionen N$ verklagt hat. Hintergrund dieses ebenfalls zur Schlichtung verwiesenen Gesuchs ist eine Ausschreibung der NAC vom Januar 2014 in der Kostenvoranschläge für die Beschaffung, Lieferung und Installation von Gepäckscannern und Metalldetektoren angefordert wurden. Ferner sah die Ausschreibung vor, dass der erfolgreiche Bewerber für einen Zeitraum von zwei Jahren die Wartung der an einigen Flughäfen eingesetzten Geräte übernehmen sollte.
Nachdem die NAC am 24. Februar den Auftrag im Werte von 63,1 Millionen N$ an die Firma IBB Military Equipment And Accessory Suppliers vergeben hatte, reichte Fire Tech Systems im November Klage gegen diese vermeintlich illegale Entscheidung ein. In einem daraus resultierenden Urteil kam Richter Shafimana Ueitele im Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass die Auswertung der 19 Auftrags-Bewerbungen in der Tat irregulär gewesen sei. Gleichzeitig jedoch gelangte er zu der Schluss, dass sich der „unfaire und irrationale“ Zuschlag an IBB nicht mehr rückgängig machen lasse, weil die aus den USA stammenden Geräte zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits angeliefert, installiert bezahlt und über einen Zeitraum von sechs Monaten benutzt worden seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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