Auf Mord an Freundin folgt Schuldspruch
Obergericht sieht Merkmale für Vorsatz erfüllt – Täter droht lange Haftstrafe
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat einen 31-jährigen Mann des Mordes an seiner Freundin schuldig gesprochen.
In seinem am Donnerstag ergangenen Urteil sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass der Angeklagte Trougoth Nanub am 9. Oktober 2012 in der Ortschaft Okambahe (Omaruru-Distrikt) seine Lebensgefährtin Cheroline Dausas erstochen hat. Dass er dabei vorsätzlich gehandelt habe, stehe Siboleka zufolge schon deshalb außer Frage, weil sich die von ihm ausgeführten Messerstiche alle gegen besonders empfindliche Körperteile wie Hals und Brust gerichtet hätten.
Die Zeugenvernehmung in dem Verfahren hatte zuvor ergeben, dass Nanub seine Freundin unmittelbar vor der Tat angerufen und zu sich bestellt hatte, nachdem er sie zuvor in Begleitung eines vermeintlichen Nebenbuhlers auf dem Weg zu dessen Mutter gesehen hatte. Nachdem sie bei ihm eingetroffen war, hat er sie der Staatsanwaltschaft zufolge zunächst mit Faustschlägen malträtiert und dann mit einem Messer verfolgt, als sie die Flucht ergriffen habe.
Laut Obduktionsbericht wurden dem Opfer drei tiefe Stichwunden zugefügt. Das Verfahren gegen den von Verteidiger Milton Engelbrecht vertretenen Nanub wird am 20. Januar mit den Strafanträgen fortgesetzt. Bis zu der darauf folgenden Strafmaßverkündung wird der verurteilte Mörder in Haft bleiben.
In seinem am Donnerstag ergangenen Urteil sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass der Angeklagte Trougoth Nanub am 9. Oktober 2012 in der Ortschaft Okambahe (Omaruru-Distrikt) seine Lebensgefährtin Cheroline Dausas erstochen hat. Dass er dabei vorsätzlich gehandelt habe, stehe Siboleka zufolge schon deshalb außer Frage, weil sich die von ihm ausgeführten Messerstiche alle gegen besonders empfindliche Körperteile wie Hals und Brust gerichtet hätten.
Die Zeugenvernehmung in dem Verfahren hatte zuvor ergeben, dass Nanub seine Freundin unmittelbar vor der Tat angerufen und zu sich bestellt hatte, nachdem er sie zuvor in Begleitung eines vermeintlichen Nebenbuhlers auf dem Weg zu dessen Mutter gesehen hatte. Nachdem sie bei ihm eingetroffen war, hat er sie der Staatsanwaltschaft zufolge zunächst mit Faustschlägen malträtiert und dann mit einem Messer verfolgt, als sie die Flucht ergriffen habe.
Laut Obduktionsbericht wurden dem Opfer drei tiefe Stichwunden zugefügt. Das Verfahren gegen den von Verteidiger Milton Engelbrecht vertretenen Nanub wird am 20. Januar mit den Strafanträgen fortgesetzt. Bis zu der darauf folgenden Strafmaßverkündung wird der verurteilte Mörder in Haft bleiben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen