Angeklagte wieder vertröstet
Windhoek - Der ehemalige Parlamentssekretär Nama Goabab (55) und sein Ex-Kollege Abraham George (52) werden bis nächstes Jahr auf ein Urteil in ihrem Korruptionsprozess warten müssen.
Die Beiden sollten am Freitag im Obergericht erfahren, ob sie sich im Zusammenhang mit einer Mietwagenaffäre des Betrugs bzw. Diebstahls schuldig gemacht haben. Richterin Marlene Tommasi kündigte jedoch zum Erstaunen sämtlicher Prozessbeteiligten an, sie habe ihr Urteil nicht fristgerecht fertigstellen können, da sie Teile der Prozessakte nicht erhalten habe.
Demnach vertagte die Richterin ihre Urteilsverkündung auf den 11. Januar nächsten Jahres und räumte den Verteidigern Lucius Murorwa und Zagrys Grobler eine Frist bis zum 14. Dezember ein, bei Bedarf zusätzliche Eingaben zu Gunsten ihrer Mandanten zu machen.
Goabab und George wird vorgeworfen zwischen März und April 2007 zwei Mietwagen zur privaten Nutzung genommen und die dabei entstandenen Kosten in Höhe von rund 23500 Namibia-Dollar der Nationalversammlung berechnet zu haben. Darüber hinaus soll Goabab am 25. Mai 2007 (einem Feiertag) ein Regierungsfahrzeug ohne Erlaubnis genutzt haben.
Diese Vorgänge sind nach Auffassung der Anklage strafrechtlich relevant, weil die beiden Beschuldigten eine Autozulage erhielten, aber die private Nutzung der Mietwagen als Dienstfahrten deklarierten und ihrem Arbeitgeber berechneten. Gemäß Vorschriften der Staatsdienstkommission (PSC) ist es Beamten, die eine Autozulage erhalten nur dann erlaubt, ein Regierungsfahrzeug für Dienstfahrten zu nutzen, wenn ihr Privatwagen nicht zur Verfügung steht, oder für bestimmte Straßenverhältnisse ungeeignet ist.
Die Beiden sollten am Freitag im Obergericht erfahren, ob sie sich im Zusammenhang mit einer Mietwagenaffäre des Betrugs bzw. Diebstahls schuldig gemacht haben. Richterin Marlene Tommasi kündigte jedoch zum Erstaunen sämtlicher Prozessbeteiligten an, sie habe ihr Urteil nicht fristgerecht fertigstellen können, da sie Teile der Prozessakte nicht erhalten habe.
Demnach vertagte die Richterin ihre Urteilsverkündung auf den 11. Januar nächsten Jahres und räumte den Verteidigern Lucius Murorwa und Zagrys Grobler eine Frist bis zum 14. Dezember ein, bei Bedarf zusätzliche Eingaben zu Gunsten ihrer Mandanten zu machen.
Goabab und George wird vorgeworfen zwischen März und April 2007 zwei Mietwagen zur privaten Nutzung genommen und die dabei entstandenen Kosten in Höhe von rund 23500 Namibia-Dollar der Nationalversammlung berechnet zu haben. Darüber hinaus soll Goabab am 25. Mai 2007 (einem Feiertag) ein Regierungsfahrzeug ohne Erlaubnis genutzt haben.
Diese Vorgänge sind nach Auffassung der Anklage strafrechtlich relevant, weil die beiden Beschuldigten eine Autozulage erhielten, aber die private Nutzung der Mietwagen als Dienstfahrten deklarierten und ihrem Arbeitgeber berechneten. Gemäß Vorschriften der Staatsdienstkommission (PSC) ist es Beamten, die eine Autozulage erhalten nur dann erlaubt, ein Regierungsfahrzeug für Dienstfahrten zu nutzen, wenn ihr Privatwagen nicht zur Verfügung steht, oder für bestimmte Straßenverhältnisse ungeeignet ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen