Anatomie eines Schein-Skandals
Wer jemals eine Parlamentsberatung besucht hat, kennt das Gefühl: Wenn unqualifizierte Wortmeldungen die Nerven strapazieren und inhaltliche Wiederholungen zur Geduldsprobe werden. Wenn sich die Formalität einer Konventions-Ratifizierung durch das Mitteilungsbedürfnis einzelner Abgeordneter sinnlos hinzieht und sich bleierne Müdigkeit wie Mehltau über den Sitzungsraum legt.
Wer will es dem Volksvertreter da verdenken, dass er gelegentlich auf dem eigenen Mobilfunkgerät nach Abwechslung sucht, oder darauf unbewältigte Arbeit erledigt? Gesetzgebung ist Nahkampf und Kleinkrieg zugleich. Es gilt Kräfte zu sparen und einzelne Schlachten durch wohl dosierte Überzeugungsarbeit zu gewinnen. Kurzum: Kein Abgeordneter kann, will oder muss seinen Parlamentskollegen permanent die ungeteilte Aufmerksamkeit schenken um einen bedeutsamen Beitrag zu leisten.
Wenn eine Zeitung die Nutzung elektronischer Geräte im Plenarsaal zum Skandal hochstilisiert, dann ist das bestenfalls eine Bagatelle und schlimmsten Falls das Symptom eigenen Profilierungsstrebens. Weil es eine parlamentarische Petitesse zur vermeintlichen Schande umdeutet und suggeriert, unsere Volksvertreter würden ihre Verantwortung vernachlässigen.
Wie reagiert der Parlamentspräsident auf die Lappalie? Er droht angesichts der als Bespitzelung empfundenen Beobachtung von der Pressegalerie mit Ausschluss von Reportern, die mit „Teleobjektiven“ angeblich Einsicht auf Mobilfunkgeräte von Gesetzgebern erlangen und damit deren Privatsphäre verletzen.
Was der ungeschickten Steilvorlage folgt, sind die üblichen, reflexartigen Automatismen. Ein Eingriff in die Pressefreiheit sei das, ein Versuch, die Medien mundtot zu machen. Die Zeitung fühlt sich in ihrer Berichterstattung bestätigt, glaubt einen Nerv getroffen zu haben. Tatsächlich jedoch war die hysterische Scheinentlarvung vermeintlich unkonzentrierter Volksvertreter nicht mehr als eine Nichtigkeit und was ihr folgte nicht weniger als ein Sturm im Wasserglas.
Marc Springer
Wer will es dem Volksvertreter da verdenken, dass er gelegentlich auf dem eigenen Mobilfunkgerät nach Abwechslung sucht, oder darauf unbewältigte Arbeit erledigt? Gesetzgebung ist Nahkampf und Kleinkrieg zugleich. Es gilt Kräfte zu sparen und einzelne Schlachten durch wohl dosierte Überzeugungsarbeit zu gewinnen. Kurzum: Kein Abgeordneter kann, will oder muss seinen Parlamentskollegen permanent die ungeteilte Aufmerksamkeit schenken um einen bedeutsamen Beitrag zu leisten.
Wenn eine Zeitung die Nutzung elektronischer Geräte im Plenarsaal zum Skandal hochstilisiert, dann ist das bestenfalls eine Bagatelle und schlimmsten Falls das Symptom eigenen Profilierungsstrebens. Weil es eine parlamentarische Petitesse zur vermeintlichen Schande umdeutet und suggeriert, unsere Volksvertreter würden ihre Verantwortung vernachlässigen.
Wie reagiert der Parlamentspräsident auf die Lappalie? Er droht angesichts der als Bespitzelung empfundenen Beobachtung von der Pressegalerie mit Ausschluss von Reportern, die mit „Teleobjektiven“ angeblich Einsicht auf Mobilfunkgeräte von Gesetzgebern erlangen und damit deren Privatsphäre verletzen.
Was der ungeschickten Steilvorlage folgt, sind die üblichen, reflexartigen Automatismen. Ein Eingriff in die Pressefreiheit sei das, ein Versuch, die Medien mundtot zu machen. Die Zeitung fühlt sich in ihrer Berichterstattung bestätigt, glaubt einen Nerv getroffen zu haben. Tatsächlich jedoch war die hysterische Scheinentlarvung vermeintlich unkonzentrierter Volksvertreter nicht mehr als eine Nichtigkeit und was ihr folgte nicht weniger als ein Sturm im Wasserglas.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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