Amokläufer nicht verhörfähig

Zwei Psychiater erklären Simasiku zum Geisteskranken
Frank Steffen
Von Frank Steffen & Nampa, Windhoek

Simataa Simasiku, ein ehemaliger Mitarbeiter der „Global Funds“-Abteilung des Ministeriums für Gesundheit und Sozialdienste (MoHSS), der 2019 eine seiner Kolleginnen erschossen und eine weitere verwundet haben soll, ist nicht in der Lage, vor Gericht zu stehen. Zu diesem Ergebnis gelangten zwei unabhängige Psychiater.

Die Ergebnisse der beiden psychiatrischen Berichte, die von einem im privaten Sektor aktiven- sowie einem weiteren im öffentlichen Dienst stehenden Psychiater zusammengestellt wurden, zeigen, dass Simasiku nicht in der Lage ist, dem Prozess zu folgen oder ihn zu verstehen, da er psychisch erkrankt sei. Die Berichte von Dr. Reinhardt Sieberhagen und Dr. Lahja Hamunjela wurden dem Obergericht vorgelegt, als der angeklagte Simasiku am Montagmorgen während einer vorgerichtlichen Verhandlungskonferenz erneut Oberrichter Christie Liebenberg vorgeführt wurde.

Laut Sieberhagen leidet Simasiku an einer schweren, psychotischen Geisteskrankheit und muss dringend behandelt werden. Dr. Hamunjela hat ähnliche Beobachtungen gemacht. Die stellvertretende Generalstaatsanklägerin, Antonia Verhoef, legte dem Gericht die Berichte der beiden Ärzte vor.

Simasiku wurde zwar am Montag erneut in Polizeigewahrsam genommen und ist in der Abteilung für Verhörabwartende der zentralen Justizvollzugsanstalt in Windhoek untergebracht, doch soll der angebliche Mörder möglichst bald in eine psychiatrische Anstalt überwiesen werden.

Bei einem Amoklauf, soll sich Simasiku als Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums im Capital Centre, in der Windhoeker Innenstadt, vom zweiten Flur auf den achten Stock begeben haben, wo er gezielt zwei Schüsse auf Saara Mwilima abgegeben haben soll, bevor er sich dem zweiten Opfer, Ester Nepolo, zuwandte und zwei Schüsse auf sie abgab. Die 58-jährige Mwilima erlag ihren Wunden vor Ort, während die angeschossene Nepolo verletzt ins unweit gelegene Römisch-Katholische Krankenhaus eingeliefert wurde. Das war am 28. Januar 2019.

Simasiku war gemäß der Artikel 77, 78 und 79 des Strafprozessgesetzes von 1977 beobachtet worden. Die Verordnung ermöglicht eine gerichtliche Überweisung eines Beschuldigten zwecks psychiatrischer Beobachtung. Die beiden Psychiater hatten den Geisteszustand von Simasiku vor, während und nach dem Schießen bestimmen sollen. Das entsprach einem Antrag des staatlich beauftragten Verteidigers, Vernon Lutibezi, der nach einer Reihe von Konsultationen mit seinem Mandanten festgestellt hatte, dass der Angeklagte kurz nach der Schießvorfall „orientierungslos und unberührt“ sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-05-04

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