Als Suizid getarnten Mord bestraft
Angeklagter wegen besonderer Schwere der Schuld zu 45 Jahren Haft verurteilt
Von Marc Springer,
Windhoek
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Richter Nate Ndauendapo gestern als erschwerenden Umstand, dass der Angeklagte Gregory Kangandjera weder Reue gezeigt noch sich bei den Hinterbliebenen seines Opfers entschuldigt habe. Vielmehr habe er die Tat bis zuletzt geleugnet und auf „schändliche Weise“ versucht, den von ihm verursachten Tod der Freundin als Selbstmord zu kaschieren.
Kangandjera war am 3. Juli wegen Mordes, schwerer Körperverletzung und Justizbehinderung schuldig gesprochen worden. Ndauendapo war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte zwischen dem 13. und 18. November 2010 seine Lebensgefährtin Loretta Kruger (33) in der gemeinsamen Wohnung in Groot Aub im Distrikt Rehoboth erwürgt hat. Außerdem sah er es als erwiesen an, dass er die Leiche seines Opfers anschließend in ein nahegelegenes Gebüsch gebracht, ihr dort ein Seil um den Hals gebunden, und dieses an einem Baum befestigt hat.
Weil er dadurch versucht habe, den von ihm verübten Mord als Selbsttötung aussehen zu lassen, habe er sich Ndauendapo zufolge auch der Justizbehinderung schuldig gemacht. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft nachgewiesen, dass er am am 13. November 2010 den von ihm als Nebenbuhler betrachteten Ipuleni Natangwe in einer Kaschemme namens Mafia Bar misshandelt und sich damit der Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Als Motiv hatte Ndauendapo Eifersucht ausgemacht und geschlussfolgert, dass sich Kangandjera an der Freundin habe rächen wollen, weil jene in der Mafia-Bar mit Natangwe getanzt hatte. Ferner hatte er einen möglichen Selbstmord des Opfers mit Hinweis auf den Obduktionsbericht ausgeschlossen, der bei Kruger unter anderem acht Rippenbrüche und schwere Hirnblutungen protokolliert.
Da Kruger laut Gerichtsmediziner folglich „bewegungsunfähig“ gewesen sei, hätte sie unmöglich aus eigener Kraft den Baum emporsteigen und sich dort erhängen können. Weil in unmittelbarer Umgebung ferner Schleifspuren gefunden worden seien, bliebe nur die Erklärung, dass Kangandjera ihren Körper von seiner Wohnung zum Fundort über den Boden gezogen und dort den von ihm inszenierten Selbstmord nachgestellt habe.
Diesen Vorgang bezeichnete Ndauendapo gestern als ebenso „verwerflich“, wie den „brutalen, barbarischen und erbarmungslosen“ Angriff auf die Freundin, der ihm vorausgegangen war. Ferner verwies er auf die in Namibia grassierende Gewalt an Frauen und Kindern, die zwecks Abschreckung im Falle von Kangandjera eine Haftstrafe von 45 Jahren rechtfertige.
Windhoek
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Richter Nate Ndauendapo gestern als erschwerenden Umstand, dass der Angeklagte Gregory Kangandjera weder Reue gezeigt noch sich bei den Hinterbliebenen seines Opfers entschuldigt habe. Vielmehr habe er die Tat bis zuletzt geleugnet und auf „schändliche Weise“ versucht, den von ihm verursachten Tod der Freundin als Selbstmord zu kaschieren.
Kangandjera war am 3. Juli wegen Mordes, schwerer Körperverletzung und Justizbehinderung schuldig gesprochen worden. Ndauendapo war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte zwischen dem 13. und 18. November 2010 seine Lebensgefährtin Loretta Kruger (33) in der gemeinsamen Wohnung in Groot Aub im Distrikt Rehoboth erwürgt hat. Außerdem sah er es als erwiesen an, dass er die Leiche seines Opfers anschließend in ein nahegelegenes Gebüsch gebracht, ihr dort ein Seil um den Hals gebunden, und dieses an einem Baum befestigt hat.
Weil er dadurch versucht habe, den von ihm verübten Mord als Selbsttötung aussehen zu lassen, habe er sich Ndauendapo zufolge auch der Justizbehinderung schuldig gemacht. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft nachgewiesen, dass er am am 13. November 2010 den von ihm als Nebenbuhler betrachteten Ipuleni Natangwe in einer Kaschemme namens Mafia Bar misshandelt und sich damit der Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Als Motiv hatte Ndauendapo Eifersucht ausgemacht und geschlussfolgert, dass sich Kangandjera an der Freundin habe rächen wollen, weil jene in der Mafia-Bar mit Natangwe getanzt hatte. Ferner hatte er einen möglichen Selbstmord des Opfers mit Hinweis auf den Obduktionsbericht ausgeschlossen, der bei Kruger unter anderem acht Rippenbrüche und schwere Hirnblutungen protokolliert.
Da Kruger laut Gerichtsmediziner folglich „bewegungsunfähig“ gewesen sei, hätte sie unmöglich aus eigener Kraft den Baum emporsteigen und sich dort erhängen können. Weil in unmittelbarer Umgebung ferner Schleifspuren gefunden worden seien, bliebe nur die Erklärung, dass Kangandjera ihren Körper von seiner Wohnung zum Fundort über den Boden gezogen und dort den von ihm inszenierten Selbstmord nachgestellt habe.
Diesen Vorgang bezeichnete Ndauendapo gestern als ebenso „verwerflich“, wie den „brutalen, barbarischen und erbarmungslosen“ Angriff auf die Freundin, der ihm vorausgegangen war. Ferner verwies er auf die in Namibia grassierende Gewalt an Frauen und Kindern, die zwecks Abschreckung im Falle von Kangandjera eine Haftstrafe von 45 Jahren rechtfertige.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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