Air Namibia droht das Ausbluten
Kläger nimmt sich weitere Millionen - Fluggesellschaft gerät unter Druck
Von O. Tlhage und F. Steffen, Windhoek
Der AZ-Schwester Namibian Sun wurden Urkunden und Schriftverkehr vorgelegt, laut denen die belgische Firma Challenge Air SA bereits 10 Millionen Namibia-Dollar aus verschiedenen Konten der namibischen Fluggesellschaft Air Namibia beschlagnahmen konnte. Laut dem hiesigen Vertreter der Challenge Air, Wilhelm Shali, wird weiterhin Geld aus den deutschen Bankkonten der Air Namibia beschlagnahmt werden, solange sich die staatliche Fluggesellschaft weiterhin weigert einem Gerichtsurteil nachzukommen.
Challenge Air hatte im Jahr 1998 Klage gegen Air Namibia erhoben, nachdem diese angeblich unrechtmäßig ein Flugzeug des Typs Boeing 767 an den Vermieter Challenge Air zurückgegeben und den Mietvertrag gekündigt hatte. Wenngleich sich Air Namibia weiterhin dazu berechtigt wähnt den angeblichen „Handelsdisput“ im Windhoeker Gericht zu verteidigen, hatte ein Antrag des Klägers Challenge Air, die IATA dazu gebracht, eine Schlichtung in London anzuberaumen. Als sich Air Namibia allerdings weiterhin weigerte das Schlichtungsurteil anzuerkennen, folgte dem eine formelle Klage seitens der mittlerweile in einem Insolvenzverfahren steckenden Challenge Air, der vom Münchner Regionalgericht rechtgegeben wurde (AZ berichtete).
„Wir werden weiterhin das Geld der Air Namibia beschlagnahmen, bis sich Air Namibia mit uns einigt. Die Bankkonten bleiben auf Eis bis wir 25 Millionen Euro bezahlt bekommen haben und bis dahin wird es keinen neuen Konten geben“, erklärte Shali und fügte dem hinzu: „Wir wollen nicht über den Fall sprechen sondern über das vorhandenen Urteil und ich bin der Ansprechpartner.“ Dabei sei es gut möglich, den Flugzeugen der Air Namibia ein Flugverbot zu erteilen sobald sie in Deutschland gelandet seien, bis der „Fall zur Zufriedenheit von Challenge Air gelöst“ sei. Es sei ihm und seinen Mandanten egal ob Air Namibia die Existenz dieses wirklichen Problems zugebe oder nicht.
Laut dem belgischen Anwalt Ancet Baum hätten Air Namibia und TransNamib (letzterer als damaliger Besitzer der Fluggesellschaft) den Rechtsspruch des Münchner Gerichts einfach ignoriert und keinen Appell eingereicht und hätten die Unternehmen ferner keinen Antrag am Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht, laut dem das Urteil hätte überprüft werden können. „Das ist rücksichtslos und unverantwortlich“, erklärte Baum.
Während sich der Aufsichtsrat und das Management der Air Namibia laut Pressesprecher Paul Nakawa weigern würden Shali als rechtmäßigen Vertreter der Challenge Air anzuerkennen, hat die Regierung mittlerweile der Gesellschaft dazu geraten, sich mit den Vertretern der Challenge Air an einen Tisch zu setzen und die Angelegenheit zu bereinigen, damit die Mobilien der Air Namibia nicht ebenfalls beschlagnahmt würden.
Der AZ-Schwester Namibian Sun wurden Urkunden und Schriftverkehr vorgelegt, laut denen die belgische Firma Challenge Air SA bereits 10 Millionen Namibia-Dollar aus verschiedenen Konten der namibischen Fluggesellschaft Air Namibia beschlagnahmen konnte. Laut dem hiesigen Vertreter der Challenge Air, Wilhelm Shali, wird weiterhin Geld aus den deutschen Bankkonten der Air Namibia beschlagnahmt werden, solange sich die staatliche Fluggesellschaft weiterhin weigert einem Gerichtsurteil nachzukommen.
Challenge Air hatte im Jahr 1998 Klage gegen Air Namibia erhoben, nachdem diese angeblich unrechtmäßig ein Flugzeug des Typs Boeing 767 an den Vermieter Challenge Air zurückgegeben und den Mietvertrag gekündigt hatte. Wenngleich sich Air Namibia weiterhin dazu berechtigt wähnt den angeblichen „Handelsdisput“ im Windhoeker Gericht zu verteidigen, hatte ein Antrag des Klägers Challenge Air, die IATA dazu gebracht, eine Schlichtung in London anzuberaumen. Als sich Air Namibia allerdings weiterhin weigerte das Schlichtungsurteil anzuerkennen, folgte dem eine formelle Klage seitens der mittlerweile in einem Insolvenzverfahren steckenden Challenge Air, der vom Münchner Regionalgericht rechtgegeben wurde (AZ berichtete).
„Wir werden weiterhin das Geld der Air Namibia beschlagnahmen, bis sich Air Namibia mit uns einigt. Die Bankkonten bleiben auf Eis bis wir 25 Millionen Euro bezahlt bekommen haben und bis dahin wird es keinen neuen Konten geben“, erklärte Shali und fügte dem hinzu: „Wir wollen nicht über den Fall sprechen sondern über das vorhandenen Urteil und ich bin der Ansprechpartner.“ Dabei sei es gut möglich, den Flugzeugen der Air Namibia ein Flugverbot zu erteilen sobald sie in Deutschland gelandet seien, bis der „Fall zur Zufriedenheit von Challenge Air gelöst“ sei. Es sei ihm und seinen Mandanten egal ob Air Namibia die Existenz dieses wirklichen Problems zugebe oder nicht.
Laut dem belgischen Anwalt Ancet Baum hätten Air Namibia und TransNamib (letzterer als damaliger Besitzer der Fluggesellschaft) den Rechtsspruch des Münchner Gerichts einfach ignoriert und keinen Appell eingereicht und hätten die Unternehmen ferner keinen Antrag am Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht, laut dem das Urteil hätte überprüft werden können. „Das ist rücksichtslos und unverantwortlich“, erklärte Baum.
Während sich der Aufsichtsrat und das Management der Air Namibia laut Pressesprecher Paul Nakawa weigern würden Shali als rechtmäßigen Vertreter der Challenge Air anzuerkennen, hat die Regierung mittlerweile der Gesellschaft dazu geraten, sich mit den Vertretern der Challenge Air an einen Tisch zu setzen und die Angelegenheit zu bereinigen, damit die Mobilien der Air Namibia nicht ebenfalls beschlagnahmt würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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