Affirmative Action im zweiten Jahr
Der Chef der Kommission, Vilbard Usiko, sprach gestern mit Wirtschaftsredakteur Sven Heussen über technische und inhaltliche Aspekte dieser Berichte und einige Auflagen des Gesetzes.
AZ: Herr Usiko, am 6. Februar sind für relevante Arbeitgeber (Unternehmen, die mehr als 50 Angestellte beschäftigen und daher gesetzlich verpflichtet sind korrigierende Maßnahmen am Arbeitsplatz durchzuführen) im Privatsektor die zweiten Affirmative Action-Berichte fällig. Wie soll der Inhalt dieser Berichte aussehen?
Usiko: Wir schauen in erster Linie nach den Affirmative Action-Plänen. Diese Pläne beinhalten die firmeninternen Affirmative Action-Ziele sowie die Methoden und Maßnahmen, die ergrffen wurden / werden sollen, um die Personalstruktur von Betrieben dem demografischen Profil des Landes anzupassen. Hier wird auch angedeutet, in welchem Zeitrahmen die Affirmative Action-Ziele einer Firma erreicht werden sollen. Arbeitgeber müssen andeuten, wieviel Fortschritt sie in der Durchsetzung ihrer Pläne erzielt haben. Sie sollen uns auch mitteilen, ob irgendwelche Probleme in dieser Hinsicht aufgetreten sind. Zweitens verlangen wir einen statistischen Bericht, in dem die Personalstruktur einer Firma nach Geschlecht, Rassenzugehörigkeit und Anzahl behinderter Arbeitnehmer zusammengefasst wird. Drittens müssen dem Bericht Unterlagen beigefügt werden, die belegen, dass Arbeitnehmer im Affirmative Action-Prozess einer Firma involviert sind und regelmäßig konsultiert werden. Falls ein Arbeitgeber seinen Affirmative Action-Plan verändern will, müssen Vorschläge hierzu in den Bericht integriert werden.
AZ: Auf was wird bei der Beurteilung der Berichte besonders Acht gegeben?
Usiko: Da die ursprünglichen Affirmative Action-Pläne schon im vergangenen Jahr konzipiert wurden, werden wir diesmal darauf achten, was relevante Arbeitgeber unternommen haben, um sie durchzusetzen. Wir wollen sehen, ob sie ihren selbstauferlegten Affirmative Action-Zielen näher gekommen sind. Sollten gewisse Unternehmen keine Fortschritte gemacht haben, müssen sie uns dafür plausible Gründe nennen. Diesmal sind nicht nur das Format und die technischen Aspekte des Berichtes wichtig, sondern auch, dass wir das Gefühl bekommen, dass Affirmative Action auch praktiziert wird.
AZ: Sind bei den letztjährigen Berichten technische Defizite aufgefallen, die diesmal vermieden werden sollten?
Usiko: Wir bitten darum, dass zumindest die Affirmative Action-Pläne in gedruckter und nicht handgeschriebener Form abgegeben werden. Es ist auch wichtig, dass dem Bericht Unterlagen, beispielsweise Protokolle von Versammlungen, beigefügt werden, die belegen, dass Angestellte bei der Umsetzung von Affirmative Action konsultiert werden. In diesem Bereich gab es im vergangenen Jahr einige Beschwerden von Arbeitnehmern. Außerdem ist es bei den ersten Berichten relativ häufig vorgekommen, dass die Gehaltsstrukturen in relevanten Unternehmen nicht ausführlich genug angegeben wurden. Wir bitten daher darum, dass Tabelle 11 der vorgeschriebenen Berichtsformulare korrekt eingefüllt wird.
Jeder relevante Arbeitgeber braucht nur einen Bericht bei uns einhändigen.
AZ: Was passiert, wenn die Abgabefrist am 6. Februar verpasst wird.
Usiko: Laut Absatz 27 des Gesetzes wird ein Vergehen dieser Art beim ersten Mal mit bis zu 4000 Namibia-Dollar Strafe oder bis zu zwölf Monaten geahndet. Bei einem zweiten Verstoß gegen das Gesetz blüht eine Geldstrafe bis zu 100 000 Namibia-Dollar und/oder fünf Jahre Haft. Im vergangenen Jahr haben einige Firmen ihre Berichte zu spät abgegeben und wir sind dabei sie deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Ich möchte hiermit relevante Arbeitgeber dringend auffordern das Stichdatum nicht zu verpassen, weil wir sonst juristisch gegen sie vorgehen müssen. Bis jetzt haben wir von 300 erwarteten Berichten nur zwei empfangen. Unternehmen, die unter Zeitdruck geraten, können natürlich einen Aufschub ihrer Abgabefrist beantragen. Dies muss allerdings so schnell wie möglich geschehen, weil die Kommission kaum mehr Zeit hat solche Anträge zu bearbeiten.
AZ: Wieviele Unternehmen haben im vergangenen Jahr beantragt von der Liste "relevanter Arbeitnehmer" gestrichen zu werden, weil sie inzwischen weniger als 50 Angestellte haben?
Usiko: Ich glaube, es waren nicht mehr als fünf Firmen. Einige von ihnen mussten auf Grund wirtschaftlicher Faktoren Leute entlassen, andere haben Teilbereiche ihres Geschäftes verkauft und somit auch Angestellte verloren. Ich bin überzeugt davon, dass diese Unternehmen ihr Personal nicht absichtlich reduziert haben, um nicht mehr als relevante Arbeitgeber erfasst zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so etwas tun würde.
AZ: Herr Usiko, am 6. Februar sind für relevante Arbeitgeber (Unternehmen, die mehr als 50 Angestellte beschäftigen und daher gesetzlich verpflichtet sind korrigierende Maßnahmen am Arbeitsplatz durchzuführen) im Privatsektor die zweiten Affirmative Action-Berichte fällig. Wie soll der Inhalt dieser Berichte aussehen?
Usiko: Wir schauen in erster Linie nach den Affirmative Action-Plänen. Diese Pläne beinhalten die firmeninternen Affirmative Action-Ziele sowie die Methoden und Maßnahmen, die ergrffen wurden / werden sollen, um die Personalstruktur von Betrieben dem demografischen Profil des Landes anzupassen. Hier wird auch angedeutet, in welchem Zeitrahmen die Affirmative Action-Ziele einer Firma erreicht werden sollen. Arbeitgeber müssen andeuten, wieviel Fortschritt sie in der Durchsetzung ihrer Pläne erzielt haben. Sie sollen uns auch mitteilen, ob irgendwelche Probleme in dieser Hinsicht aufgetreten sind. Zweitens verlangen wir einen statistischen Bericht, in dem die Personalstruktur einer Firma nach Geschlecht, Rassenzugehörigkeit und Anzahl behinderter Arbeitnehmer zusammengefasst wird. Drittens müssen dem Bericht Unterlagen beigefügt werden, die belegen, dass Arbeitnehmer im Affirmative Action-Prozess einer Firma involviert sind und regelmäßig konsultiert werden. Falls ein Arbeitgeber seinen Affirmative Action-Plan verändern will, müssen Vorschläge hierzu in den Bericht integriert werden.
AZ: Auf was wird bei der Beurteilung der Berichte besonders Acht gegeben?
Usiko: Da die ursprünglichen Affirmative Action-Pläne schon im vergangenen Jahr konzipiert wurden, werden wir diesmal darauf achten, was relevante Arbeitgeber unternommen haben, um sie durchzusetzen. Wir wollen sehen, ob sie ihren selbstauferlegten Affirmative Action-Zielen näher gekommen sind. Sollten gewisse Unternehmen keine Fortschritte gemacht haben, müssen sie uns dafür plausible Gründe nennen. Diesmal sind nicht nur das Format und die technischen Aspekte des Berichtes wichtig, sondern auch, dass wir das Gefühl bekommen, dass Affirmative Action auch praktiziert wird.
AZ: Sind bei den letztjährigen Berichten technische Defizite aufgefallen, die diesmal vermieden werden sollten?
Usiko: Wir bitten darum, dass zumindest die Affirmative Action-Pläne in gedruckter und nicht handgeschriebener Form abgegeben werden. Es ist auch wichtig, dass dem Bericht Unterlagen, beispielsweise Protokolle von Versammlungen, beigefügt werden, die belegen, dass Angestellte bei der Umsetzung von Affirmative Action konsultiert werden. In diesem Bereich gab es im vergangenen Jahr einige Beschwerden von Arbeitnehmern. Außerdem ist es bei den ersten Berichten relativ häufig vorgekommen, dass die Gehaltsstrukturen in relevanten Unternehmen nicht ausführlich genug angegeben wurden. Wir bitten daher darum, dass Tabelle 11 der vorgeschriebenen Berichtsformulare korrekt eingefüllt wird.
Jeder relevante Arbeitgeber braucht nur einen Bericht bei uns einhändigen.
AZ: Was passiert, wenn die Abgabefrist am 6. Februar verpasst wird.
Usiko: Laut Absatz 27 des Gesetzes wird ein Vergehen dieser Art beim ersten Mal mit bis zu 4000 Namibia-Dollar Strafe oder bis zu zwölf Monaten geahndet. Bei einem zweiten Verstoß gegen das Gesetz blüht eine Geldstrafe bis zu 100 000 Namibia-Dollar und/oder fünf Jahre Haft. Im vergangenen Jahr haben einige Firmen ihre Berichte zu spät abgegeben und wir sind dabei sie deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Ich möchte hiermit relevante Arbeitgeber dringend auffordern das Stichdatum nicht zu verpassen, weil wir sonst juristisch gegen sie vorgehen müssen. Bis jetzt haben wir von 300 erwarteten Berichten nur zwei empfangen. Unternehmen, die unter Zeitdruck geraten, können natürlich einen Aufschub ihrer Abgabefrist beantragen. Dies muss allerdings so schnell wie möglich geschehen, weil die Kommission kaum mehr Zeit hat solche Anträge zu bearbeiten.
AZ: Wieviele Unternehmen haben im vergangenen Jahr beantragt von der Liste "relevanter Arbeitnehmer" gestrichen zu werden, weil sie inzwischen weniger als 50 Angestellte haben?
Usiko: Ich glaube, es waren nicht mehr als fünf Firmen. Einige von ihnen mussten auf Grund wirtschaftlicher Faktoren Leute entlassen, andere haben Teilbereiche ihres Geschäftes verkauft und somit auch Angestellte verloren. Ich bin überzeugt davon, dass diese Unternehmen ihr Personal nicht absichtlich reduziert haben, um nicht mehr als relevante Arbeitgeber erfasst zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so etwas tun würde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen