10 Jahre Buschschule: Therapie zwischen Gewinn und Widerspruch

Was tun, wenn Kinder und Jugendliche auf die "schiefe Bahn" geraten sind und durch das soziale Netz fallen, weil staatliche Angebote nicht mehr greifen? Im Spannungsfeld von Freiheit, Konsum, Werteverfall und Zukunftsangst drängen sich diese Fragen immer stärker den Gesellschaften der westlichen Welt auf. Händeringend wird nach Lösungen gesucht. Eine davon bietet die Buschschule Namibia an, die seit zehn Jahren Jugendliche zu Resozialisierungszwecken in dieses Land schickt. Zehn Jahre ist die Buschschule nun in Namibia aktiv, und inzwischen hat der Lack an der Fassade der Buschschule grobe Kratzer bekommen. Denn nicht zuletzt wegen eines Ermittlungsverfahrens in Deutschland gegen die Organisation muss sich diese den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Konzept versagt zu haben.

Das Prinzip der in Namibia anerkannten Wohlfahrtsorganisation, die dem Verbund sozialpädagogischer Initiativen (VSPI) mit Sitz in Flensburg/Deutschland angehört, ist einfach: Gestrauchelte, teils kriminelle Jugendliche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden mit dem Ziel der Resozialisierung nach Namibia geschickt. Jenseits von ihren Cliquen, Versuchungen und negativen Einflüssen sollen sie in der Ferne wieder die Grundwerte eines geordneten Alltags lernen und erkennen, dass dieser lebens- und lohnenswert ist. Für den deutschen Sozialpädagogen Helmuth Scharnowski, Gründer und Träger von Buschschule und VSPI, bilden die Farmen im dünn besiedelten Namibia eine ideale Basis für das Konzept. Die Jugendlichen werden bei Gasteltern - vor allem auf Farmen im Norden, aber auch in Windhoek und Swakopmund - untergebracht und sollen dort einen neuen Lebensrhythmus sowie im Eigenstudium, nach den Regeln des Heimatlandes, für ihren Schulabschluss lernen.

Bevor die jungen Menschen nach Namibia kommen, gibt es einen Auswahlprozess. Die "Problem-Jugendlichen" haben zunächst ein so genanntes Hilfeplangespräch beim zuständigen Jugendamt. Wenn es keine geeigneten Betreuungsangebote in der Region des Wohnortes gibt, wird nach anderen Projekten gesucht, zum Beispiel Buschschule Namibia. Die Entscheidung, nach Namibia zu gehen, ist freiwillig. "In jedem Fall gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und der Jugendlichen", erklärt Jochen Höffgen, Pädagogischer Leiter der Diakonischen Jugendhilfe West (Heide) unter dem Dach des Diakonischen Werkes Schleswig Holstein. Er vertritt einen von mehreren so genannten Kooperationspartnern, die zusammen mit den Jugendämtern die Jugendlichen nach Namibia schicken. Finanziert wird von den Jugendämtern, also vom Steuerzahler. Die Dauer des Aufenthaltes in dem Sonnenland ist verschieden. Im Durchschnitt bleiben die Jugendlichen zwei bis drei Jahre, manchmal auch länger. Wenn sie das Alter von 18 Jahren erreicht haben, gehen sie zurück und machen ihren Schulabschluss.

Was auf dem Papier gut und logisch aussieht, bringt in der Realität nicht selten Probleme mit sich. So ist die Buschschule seit gut einem Jahr in die öffentliche Kritik geraten, als die Allgemeine Zeitung über Widersprüche dieser Einrichtung berichtet hat. Diese fangen bei der Unterbringung an. Gasteltern klagen, dass sie über die Vorgeschichte der Jugendlichen nichts oder nur sehr wenig wissen und sich deshalb schlecht auf die jungen Menschen einstellen können. Seminare und Schulungen für die Laienerzieher, welche die Buschschule ihnen versprochen hat, fanden entweder gar nicht oder nur ganz selten statt. Zudem fühlen sich viele Gasteltern von den bei der Buschschule angestellten Sozialpädagogen ungenügend betreut. Normalerweise soll das Fachpersonal einmal im Monat die Gasteltern sowie den Jugendlichen besuchen und Gespräche führen. Dieser Rhythmus wird nicht immer eingehalten, berichten Gasteltern. Diese fühlen sich angesichts dieser Bedingungen oft schlichtweg überfordert, was nicht selten zu Farmwechsel des Jugendlichen führt. Andere Gasteltern wiederum schweigen, weil sie mit einem Jugendlichen auch das monatliche (lukrative) "Erziehungsgeld" in Höhe von rund 10000 Namibia-Dollar pro Jugendlichen verlieren würden.

Wie die AZ mehrfach berichtete, kam es auf einigen Farmen auch zu körperlicher Gewalt gegenüber den Jugendlichen, worüber diese im Nachhinein klagen. Davon wissen zum Teil auch die Kooperationspartner, wie Höffgen im AZ-Interview zugab. "Wir haben das Vorschlagsrecht bei den Belegungen. Und es gibt auch bestimmte Farmer, zu denen wir keine Jugendlichen schicken würden. Manche sind nicht dazu fähig oder nehmen keine Hilfe von außen an", so Höffgen.

Ein weiteres Problem ist der Drogenkonsum. Jugendliche, die in Europa Drogen genommen haben, kommen auch in Namibia ohne Probleme an Dagga (Marihuana) und ähnliche Rauschmittel ran. In Deutschland ist die Situation bereits bekannt, wie eine ehemalige VSPI-Mitarbeiterin aus Flensburg gegenüber der AZ sagte: "Ebenso kehren die Buschschüler oftmals mit einer rassistischen Einstellung und akuten Drogenproblemen zurück", berichtete sie.

Einer der schwerwiegendsten, bislang öffentlich bekannten Vorwürfe ist der vermeintliche sexuelle Missbrauch eines Kindes auf einer Farm in der Umgebung von Otavi, der sich im Juli 2002 ereignet haben soll. Nach Meinung der Gasteltern hat der ihnen zugeteilte 16-jährige Jugendliche ihre 4-jährige Tochter sexuell missbraucht. Das Ehepaar hat deshalb beim Obergericht Klage gegen die Buschschule eingereicht und fordert ein Schmerzensgeld von 500000 Namibia-Dollar. Die Gasteltern werfen der Buschschule vor, vom abnormen Verhalten des Jugendlichen gewusst und ihnen nichts mitgeteilt zu haben. Auch auf Warnungen, bei denen die Gasteltern die Betreuerin auf das Verhalten des Jugendlichen aufmerksam gemacht haben, hätte die Buschschule nicht reagiert. Während die Buschschule darauf besteht, dass der Missbrauch erst bewiesen werden müsse, haben die Gasteltern verschiedene medizinische Gutachten, die Teil der Klageschrift sind. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Ein weiterer kontroverser und bekannt gewordener Fall war die Einweisung einer Jugendlichen in die Windhoeker Psychiatrie im Jahr 1999/2000. Dort verbrachte die damals 16-Jährige rund zehn Monate unter für europäische Verhältnisse unwürdigen Umständen. Von der Buschschule als Staatspatientin - was ohnehin gegen namibische Bestimmungen verstößt - eingewiesen, kassierte die Organisation den 100-prozentigen Tagessatz vom Jugendamt aus Deutschland. Bislang konnten weder die Buschschule, noch das entsprechende Jugendamt eine Entscheidung des zuständigen Vormundschaftsgerichts nachweisen, die die Einweisung der Jugendlichen laut deutschem Kinder- und Jugendhilfegesetz legitimieren muss. Die Ex-Buschschülerin - inzwischen längst wieder in Deutschland - fordert jetzt mit Rechtsbeistand ein Schmerzensgeld für diese traumatische Zeit.

Ein Versuch eines klärenden Gesprächs zwischen Buschschule-Verantwortlichen und der AZ im September 2003 konnte nicht alle Ungereimtheiten in dieser Sache klären. Ohnehin hat die Organisation bei unbequemen Fragen der Medien stets auf stur geschaltet. Entweder wurden die Fragen gar nicht, oder nur teilweise beantwortet. Indes hat die Buschschule im vergangenen Jahr sogar Klage beim Obergericht gegen die Zeitung wegen finanzieller Schädigung und Beeinträchtigung der Aufgaben eingereicht. Die Buschschule sowie Scharnowski und Direktorin Dr. Agatha Pillmannova fordern jeweils einen Betrag von 250000 Namibia-Dollar.

Kritik an der Buschschule kommt häufig aus Deutschland, wo viele Ex-Mitarbeiter dieser Einrichtung leben. Diese zeichnen unabhängig voneinander das gleiche Bild: Der Buschschule ginge es nur noch ums Geld, nicht mehr um die Jugendlichen. Bei einem von den Jugendämtern gezahlten Tagessatz von rund 100 Euro (ca. 850 Namibia-Dollar) pro Jugendlichen ist dieses Konzept in der Tat lukrativ, zumal im vergangenen Jahr bis zu 70 (derzeit ca. 45) Jugendliche in Namibia waren. Dieser Tagessatz liegt immer noch deutlich unter dem von vergleichbaren sozialpädagogischen Angeboten in und außerhalb von Deutschland. Deshalb hatte die Buschschule bislang auch keine Sorgen, immer wieder neue Jugendliche nach Namibia zu holen.

Seit diesem Jahr allerdings bläst der Organisation allerdings ein schärferer Wind ins Gesicht. Denn nachdem eine Ex-Mitarbeiterin der Buschschule diese im Dezember 2003 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg angezeigt hat, wurden bei der Behörde die Ermittlungen aufgenommen. Die Hauptvorwürfe lauten Abrechnungsbetrug und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Erst vor rund fünf Wochen war mit einer Razzia im Buschschule- und VSPI-Hauptsitz in Flensburg zunächst der Höhepunkt der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen erreicht. Jetzt wertet die Behörde das sichergestellte Material aus. In Namibia hat unterdessen das Direktorat für Soziale und Fürsorge-Dienste des Gesundheitsministeriums eigene Untersuchungen angestellt. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnte dies - so verlautete von dem Direktorat - den Entzug der behördlichen Lizenz für die Buschschule bedeuten.

Ohnehin steht schon jetzt fest, dass die Buschschule nicht mehr so weiterarbeiten kann wie bisher. Denn der Tod eines deutschen Sozialarbeiters, der im Februar in Griechenland von einem 14-Jährigen erschossen wurde, hat der Diskussion über Projekte wie die Buschschule eine neue Dynamik verliehen. So wollen die deutschen Behörden das Kinder- und Jugendhilfegesetz ab 2005 ändern und die "Erlebnispädagogik" nur noch im Einzelfall und nach gründlicher Prüfung zulassen.

Den Jugendämtern selbst scheinen die Probleme in Namibia nicht bekannt zu sein, obwohl sie in regelmäßigen Abständen Berichte über jeden einzelnen Jugendlichen erhalten. Und während die Buschschule-Leitung jegliche Kritik an der Arbeit abstreitet und auf das Qualitätsmanagement-System (QM) verweist, werfen ihr Kritiker eine Vertuschungstaktik bei der Kontrolle vor. "Was ich besonders übel finde: Frau Dr. Pillmannova ,zensiert' jeden QM-Bericht der Mitarbeiter. Das heißt, die Berichte werden von ihr gelesen und korrigiert", berichtete eine Ex-Angestellte in der AZ. Und weiter: "Wenn Situationen beschrieben werden, die das deutsche Jugendamt nicht hören will (Probleme, Defizite), werden sie schöngeschrieben oder ausgelassen."

Auch der Umgang mit dem Bericht des Untersuchungsausschuss, der die öffentlichen Vorwürfe überprüfen sollte, deutet auf alles andere als auf Transparenz hin. Ein vierköpfiges Gremium hat einen Bericht angefertigt, der im Mai 2003 abgeschlossen wurde. Nach Aussagen von Ausschussmitgliedern seien in dem Papier "einige Fragen offen geblieben". Bislang wurde das Dokument noch nicht öffentlich gemacht und verweigert die Buschschule Auskunft darüber, ob und wann der Bericht an die Öffentlichkeit gelangt.

Ob das Projekt Buschschule Erfolg hat, lässt sich nur schwerlich nachweisen. "Die Erfolgsquote liegt bei 80 bis 85 Prozent", äußert Regina Klasmeyer, nach eigenen Angaben ehrenamtliche Beraterin von Kooperationspartnern in Europa, in der aktuellen Publikation "Buschnews" der Buschschule. Dies konnten die verantwortlichen Jugendämter bislang aber nicht bestätigen. Es wäre auch schwierig, denn beim Erreichen des 18. Lebensjahres verlieren die Behörden die Aufsichtspflicht über die Jugendlichen. "Der Erfolg hängt auch sehr von der Anschlussmaßnahme ab", sagte Kooperationspartner Höffgen gegenüber der AZ. Wenn diese nicht funktioniert, gleitet der Jugendliche nur allzuschnell wieder auf die "schiefe Bahn" ab. Dann war der Namibia-Aufenthalt umsonst.

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Allgemeine Zeitung 2024-05-04

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