Weitere Karotte vor die Nase
Migrationsgrundsatz wird zu Allheilmittel nach fünf Jahren
Das Innenministerium feiert die Bekanntmachung eines politischen Migrationsgrundsatzes, der nach fünf Jahren andauernder Versprechen fertiggestellt wurde. Allerdings kann sich nichts für die Migranten – vor allem Einwanderer – ändern, solange der Kontrollausschuss nicht ins Leben gerufen wird, und das kann dauern.
Von Frank Steffen & Elizabeth Joseph, Windhoek
Das Ministerium für Inneres, Einwanderung und Sicherheit (MHAISS) hat in der vergangenen Woche eine nationale Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Diese soll nun über einen Zeitraum von fünf Jahren zu einem Kostenpunkt in Höhe von 140 Millionen N$ umgesetzt werden. Laut dem stellvertretenden MHAISS-Minister, Daniel Kashikola, soll der neue Grundsatz als Leitfaden für eine gute Planung und Steuerung der Migration und deren Einbindung in nationale Entwicklungsstrategien dienen.
Was sich auf Anhieb gut anhört, scheint indessen eine Wiederholung voriger Vorhaben und Versprechen zu sein, die nie eingehalten wurden. Der Grundsatz wird außerdem in einer Zeit veröffentlicht, da sich Namibias Menschenrechte demnächst auf UN-Ebene auf den Prüfstand begeben – gerade die Einwanderungspolitik hat in der Vergangenheit oft zu internationaler (und lokaler) Kritik geführt.
Das jetzt erstellte Profil zeige Migration, Politik und institutionelle Rahmenbedingungen als zentrale Schwerpunktbereiche auf, erklärte Kashikola. Viel hat sich in Namibia demnach nicht geändert, denn im Juni 2016 hatte die damalige Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana den ersten Migrationsbericht vorgestellt, der durch die finanzielle Unterstützung seitens der „International Organization for Migration“ (IOM) möglich wurde. Die Schwerpunkte waren im Wesentlichen dieselben (AZ berichtete).
Schikane dauert an
Zu jener Zeit hatte die IOM-Leiterin, Rafaëlle Robelin, darauf hingewiesen, dass der internationale Trend, laut dem gut ein Siebtel der Weltbevölkerung ständig am Migrieren ist, gar nicht negativ eingeschätzt werden sollte. Namibia könne daraus lernen, denn manche Einwanderung bringe Geldströme oder spezialisiertes Wissen in ein Land, urteilte Robelin zu einer Zeit, als das Innenministerium andauernd wegen ungerechtfertigter Verweigerung der Ausstellung eines Reisepasses vor dem Kadi stand.
Bevorzugte Ziele waren Ausländer, die Namibier geheiratet hatten und keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis erhielten. Daran hat sich bis heute kaum etwas geändert (siehe regelmäßige Berichterstattung in den Medien) und haben sich lediglich Leute dazugesellt, die aus der LGBTQI-Gemeinschaft stammen: gleichgeschlechtliche Ehen, die nicht anerkannt werden; Kinder, denen das Wohnrecht bei ihren gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern aberkannt wird, usw.
Grundsatz zwei Jahre lang bearbeitet
Der Kabinettsentschluss, den nun veröffentlichten Grundsatz zu erstellen, stammt aus dem Monat Oktober 2020 und wurde somit zwei Jahre später erst fertiggestellt. Kashikola hält dagegen, dass der Ausschuss seine Arbeit Ende 2018 aufgenommen (also weitere zwei Jahre zuvor) und im Juni 2019 den ersten Entwurf vorgelegt habe. Jetzt soll ein nationaler Ausschuss für Migrationsfragen geründet werden, welcher die Umsetzung der Politik überwachen soll.
Indessen würden sich der nationale Migrationsgrundsatz und die namibische Arbeitsmigrationspolitik ergänzen, meint Kashikola. Das neuerstellte Profil zeigt Lücken auf und empfiehlt Strategien, die Namibia in die Lage versetzen sollen, das Migrationsmanagement zu verbessern und es zur Verwirklichung seiner Entwicklungsziele einzusetzen, so Kashikola.
Diese Feststellung scheint etwas hohl gemessen an der Feststellung Iivula-Ithanas vor mehr als fünf Jahren (2016): „Die gewonnenen Informationen werden nun in ein strategisches Grundsatzdokument umgesetzt. Namibias größte Herausforderung sind die Entwicklung und Bildung der Menschen, denn einer Emigration liegen hauptsächlich wirtschaftliche Umstände zugrunde.“ Auch damals wurde moniert, dass es keine ordentliche Regelung für Staatenlose gebe – weder in der Verfassung noch im namibischen Staatsbürgerschaftsrecht. Nun will man die diesbezügliche Gesetzgebung ändern und Schutzstrategien für im Land geborene Kinder annehmen, die keine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Laut Kashikola wird der Grundsatz für die Rechte von Migranten noch ausgearbeitet.
Das Ministerium für Inneres, Einwanderung und Sicherheit (MHAISS) hat in der vergangenen Woche eine nationale Migrationspolitik auf den Weg gebracht. Diese soll nun über einen Zeitraum von fünf Jahren zu einem Kostenpunkt in Höhe von 140 Millionen N$ umgesetzt werden. Laut dem stellvertretenden MHAISS-Minister, Daniel Kashikola, soll der neue Grundsatz als Leitfaden für eine gute Planung und Steuerung der Migration und deren Einbindung in nationale Entwicklungsstrategien dienen.
Was sich auf Anhieb gut anhört, scheint indessen eine Wiederholung voriger Vorhaben und Versprechen zu sein, die nie eingehalten wurden. Der Grundsatz wird außerdem in einer Zeit veröffentlicht, da sich Namibias Menschenrechte demnächst auf UN-Ebene auf den Prüfstand begeben – gerade die Einwanderungspolitik hat in der Vergangenheit oft zu internationaler (und lokaler) Kritik geführt.
Das jetzt erstellte Profil zeige Migration, Politik und institutionelle Rahmenbedingungen als zentrale Schwerpunktbereiche auf, erklärte Kashikola. Viel hat sich in Namibia demnach nicht geändert, denn im Juni 2016 hatte die damalige Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana den ersten Migrationsbericht vorgestellt, der durch die finanzielle Unterstützung seitens der „International Organization for Migration“ (IOM) möglich wurde. Die Schwerpunkte waren im Wesentlichen dieselben (AZ berichtete).
Schikane dauert an
Zu jener Zeit hatte die IOM-Leiterin, Rafaëlle Robelin, darauf hingewiesen, dass der internationale Trend, laut dem gut ein Siebtel der Weltbevölkerung ständig am Migrieren ist, gar nicht negativ eingeschätzt werden sollte. Namibia könne daraus lernen, denn manche Einwanderung bringe Geldströme oder spezialisiertes Wissen in ein Land, urteilte Robelin zu einer Zeit, als das Innenministerium andauernd wegen ungerechtfertigter Verweigerung der Ausstellung eines Reisepasses vor dem Kadi stand.
Bevorzugte Ziele waren Ausländer, die Namibier geheiratet hatten und keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis erhielten. Daran hat sich bis heute kaum etwas geändert (siehe regelmäßige Berichterstattung in den Medien) und haben sich lediglich Leute dazugesellt, die aus der LGBTQI-Gemeinschaft stammen: gleichgeschlechtliche Ehen, die nicht anerkannt werden; Kinder, denen das Wohnrecht bei ihren gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern aberkannt wird, usw.
Grundsatz zwei Jahre lang bearbeitet
Der Kabinettsentschluss, den nun veröffentlichten Grundsatz zu erstellen, stammt aus dem Monat Oktober 2020 und wurde somit zwei Jahre später erst fertiggestellt. Kashikola hält dagegen, dass der Ausschuss seine Arbeit Ende 2018 aufgenommen (also weitere zwei Jahre zuvor) und im Juni 2019 den ersten Entwurf vorgelegt habe. Jetzt soll ein nationaler Ausschuss für Migrationsfragen geründet werden, welcher die Umsetzung der Politik überwachen soll.
Indessen würden sich der nationale Migrationsgrundsatz und die namibische Arbeitsmigrationspolitik ergänzen, meint Kashikola. Das neuerstellte Profil zeigt Lücken auf und empfiehlt Strategien, die Namibia in die Lage versetzen sollen, das Migrationsmanagement zu verbessern und es zur Verwirklichung seiner Entwicklungsziele einzusetzen, so Kashikola.
Diese Feststellung scheint etwas hohl gemessen an der Feststellung Iivula-Ithanas vor mehr als fünf Jahren (2016): „Die gewonnenen Informationen werden nun in ein strategisches Grundsatzdokument umgesetzt. Namibias größte Herausforderung sind die Entwicklung und Bildung der Menschen, denn einer Emigration liegen hauptsächlich wirtschaftliche Umstände zugrunde.“ Auch damals wurde moniert, dass es keine ordentliche Regelung für Staatenlose gebe – weder in der Verfassung noch im namibischen Staatsbürgerschaftsrecht. Nun will man die diesbezügliche Gesetzgebung ändern und Schutzstrategien für im Land geborene Kinder annehmen, die keine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Laut Kashikola wird der Grundsatz für die Rechte von Migranten noch ausgearbeitet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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