Befreiung für KfW-finanzierte Projekte
Windhoek- (jn) In einer kürzlich erlassenen Richtlinie des Ministers für Finanzen und Öffentliche Unternehmen (SOEs,) Ipumbu Shiimi, wurden öffentlichen Einrichtungen erhebliche Ausnahmen für Projekte gewährt, die von der renommierten KfW, einer deutschen staatlichen Investitions- und Entwicklungsbank mit Sitz in Frankfurt, finanziert werden. Die Richtlinie, die darauf abzielt, die Beschaffungsprozesse zu straffen, betont die Einhaltung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen von 2015 und bietet gleichzeitig eine größere Autonomie für bestehende und künftig KfW-finanzierte Projekte.
Die Richtlinie sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber, die derzeit von der KfW finanzierte Projekte durchführen, die Beschaffungsaktivitäten intern durchführen können. Das bedeutet, dass sie sich nicht mehr der Prüfung durch das Central Procurement Board of Namibia (CPBN: Zentraler Beschaffungsrat von Namibia) unterziehen müssen, wenn die Beschaffung die für öffentliche Einrichtungen vorgeschriebenen Schwellenwerte überschreitet. Damit sollen die Prozesse beschleunigt und bürokratische Hürden für laufende KfW-Projekte abgebaut werden.
Für künftige Finanzierungsverträge, die nach dem 23. Mai 2023 abgeschlossen werden, wird jedoch ein anderer Ansatz gewählt. Alle Beschaffungen, die die vorgeschriebenen Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber überschreiten, werden gemäß Paragraph 8 des Vergabegesetzes der Aufsicht des CPBN unterstellt. Dadurch werden Transparenz, fairer Wettbewerb und die Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften gewährleistet.
Um den unterschiedlichen Umständen Rechnung zu tragen, die sich ergeben können, ist der CPBN oder die betreffende öffentliche Einrichtung dafür verantwortlich, die erforderlichen Ausnahmen von bestimmten Bedingungen des Gesetzes zu beantragen. Sie können auch die Genehmigung zur Anwendung der KfW-Vergaberichtlinien im Einzelfall beantragen, wenn sie dies für notwendig erachten.
Die Richtlinie sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber, die derzeit von der KfW finanzierte Projekte durchführen, die Beschaffungsaktivitäten intern durchführen können. Das bedeutet, dass sie sich nicht mehr der Prüfung durch das Central Procurement Board of Namibia (CPBN: Zentraler Beschaffungsrat von Namibia) unterziehen müssen, wenn die Beschaffung die für öffentliche Einrichtungen vorgeschriebenen Schwellenwerte überschreitet. Damit sollen die Prozesse beschleunigt und bürokratische Hürden für laufende KfW-Projekte abgebaut werden.
Für künftige Finanzierungsverträge, die nach dem 23. Mai 2023 abgeschlossen werden, wird jedoch ein anderer Ansatz gewählt. Alle Beschaffungen, die die vorgeschriebenen Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber überschreiten, werden gemäß Paragraph 8 des Vergabegesetzes der Aufsicht des CPBN unterstellt. Dadurch werden Transparenz, fairer Wettbewerb und die Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften gewährleistet.
Um den unterschiedlichen Umständen Rechnung zu tragen, die sich ergeben können, ist der CPBN oder die betreffende öffentliche Einrichtung dafür verantwortlich, die erforderlichen Ausnahmen von bestimmten Bedingungen des Gesetzes zu beantragen. Sie können auch die Genehmigung zur Anwendung der KfW-Vergaberichtlinien im Einzelfall beantragen, wenn sie dies für notwendig erachten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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