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Bald elektronische Unterschriften in Namibia?

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) – Ein Gesetz für elektronische Transaktionen aus dem Jahr 2019, das auch digitale und elektronische Unterschriften einführen und rechtskräftig machen wird, soll nun umgesetzt werden. Die Vorschriften definieren verschiedene Arten elektronischer Signaturen, darunter grundlegende elektronische Unterschriften (digitalisiert, biometrisch, Einmalkennwörter), digitale und „fortgeschrittene elektronische“ Signaturen.

Am 20.Dezember 2024 hatte die Kommunikationsregulierungsbehörde CRAN im Amtsblatt die erstellten Regularien veröffentlicht und auch angekündigt, dass am 31. Januar eine öffentliche Anhörung darüber in Windhoek stattfinden wird. Desgleichen kann die Öffentlichkeit bis Ende Januar schriftliche Kommentare und Empfehlungen bei der CRAN zu den Regularien einreichen.

Auch das Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie hat diese Woche Dienstanbieter und Bürger dazu aufgefordert, schriftliche Stellungnahmen und Beiträge zu den Vorschriften für elektronische Unterschriften einzureichen. Die Stellungnahmen müssen sicherstellen, dass die Vorschläge mit dem diesbezüglichen Gesetz, dem „Electronic Transactions Act 2019“, im Einklang stehen und alle anderen notwendigen Anliegen der Dienstanbieter und der Öffentlichkeit abdecken.

„Die elektronische Signatur wird eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung digitaler Transaktionen spielen und die Umsetzung des Gesetzes von 2019 vervollständigen,” teilte das Ministerium mit.

Mitteilungen über mündliche Stellungnahmen, die während der Anhörung abgegeben werden sollen, müssen der Behörde spätestens zehn Tage vor dem Datum der Anhörung vorgelegt werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten per E-Mail an die E-Mail-Adresse der CRAN unter [email protected] bis spätestens 31. Januar 2025 gesendet werden. Das Amtsblatt vom 20.Dezember mit den Regularien kann von der Internetseite unter www.cran.na heruntergeladen werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-04-23

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