LGBTQ ungleich vorm Gesetz
Laut Definition, lassen sich die Menschenrechte aus der Würde des Menschen herleiten und begründen: Unveräußerlich, universell, unteilbar. Sie gelten für alle, unabhängig davon, wo und wie die Menschen leben, woran sie glauben oder welchen sexuellen Vorzügen sie nachleben: es ist ein Grundrecht aller Menschen!
Der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gedenkt dem Tag, an dem die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedete. Das UN-Mitglied Namibia feiert den „Human Rights Day“, wenngleich wir ihn insbesondere als „Tag der namibischen Frau“ begehen.
Die ,,Universal Declaration of Human Rights” wird in Namibia gern als Argument eingespannt, wenn über Kinder- und Frauenrechte oder Rechte und Freiheiten der Einwohner beziehungsweise der Bürger Namibias argumentiert wird. Die Deklaration gilt sogar als ultimativer Trumpf gegen die namibische Verfassung, dabei garantiert genau diese unser Menschenrecht.
Bereits in der Präambel steht: „Im Bewusstsein, dass diese Rechte das Recht des Einzelnen auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück einschließen, ungeachtet seiner Rasse, Hautfarbe und Abstammung, seines Geschlechts, seiner Religion,... usw.“ In Artikel 10 „Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung“ wird dieser Grundsatz wiederholt, mit der Betonung auf „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.
Darum ist es unglaublich, dass in den Gerichtsunterlagen des Disputs über fehlende LGBTQ-Gerechtigkeit der Staatsanwalt, Festus Mbandeka, geradezu arrogant seine persönliche Meinung vorzutragen scheint und den Antrag ablehnt, veraltete diskriminierende Gesetze zu ändern.
Herr Mbandeka, ist es nicht Ihre Pflicht, lediglich das Gesetz zu interpretieren? Der Mensch Friedel Dausab sollte sich als Schwuler und Teil einer Minderheit auf dieselben Rechte stützen dürfen wie jeder andere Namibier.
Frank Steffen
Der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gedenkt dem Tag, an dem die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedete. Das UN-Mitglied Namibia feiert den „Human Rights Day“, wenngleich wir ihn insbesondere als „Tag der namibischen Frau“ begehen.
Die ,,Universal Declaration of Human Rights” wird in Namibia gern als Argument eingespannt, wenn über Kinder- und Frauenrechte oder Rechte und Freiheiten der Einwohner beziehungsweise der Bürger Namibias argumentiert wird. Die Deklaration gilt sogar als ultimativer Trumpf gegen die namibische Verfassung, dabei garantiert genau diese unser Menschenrecht.
Bereits in der Präambel steht: „Im Bewusstsein, dass diese Rechte das Recht des Einzelnen auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück einschließen, ungeachtet seiner Rasse, Hautfarbe und Abstammung, seines Geschlechts, seiner Religion,... usw.“ In Artikel 10 „Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung“ wird dieser Grundsatz wiederholt, mit der Betonung auf „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.
Darum ist es unglaublich, dass in den Gerichtsunterlagen des Disputs über fehlende LGBTQ-Gerechtigkeit der Staatsanwalt, Festus Mbandeka, geradezu arrogant seine persönliche Meinung vorzutragen scheint und den Antrag ablehnt, veraltete diskriminierende Gesetze zu ändern.
Herr Mbandeka, ist es nicht Ihre Pflicht, lediglich das Gesetz zu interpretieren? Der Mensch Friedel Dausab sollte sich als Schwuler und Teil einer Minderheit auf dieselben Rechte stützen dürfen wie jeder andere Namibier.
Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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