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Minister Carl Schlettwein traf sich in Gobabis auch mit dem Omaheke-Gouverneur Pijoo Nganate. Foto: MAWLR
Minister Carl Schlettwein traf sich in Gobabis auch mit dem Omaheke-Gouverneur Pijoo Nganate. Foto: MAWLR

Rote Linie wird teilweise verschoben

Agrarminister Schlettwein erklärt Auswirkung neuer EU-Regel
Der namibische Landwirtschaftsminister besucht die Omaheke- und Otjozondjupa-Regionen. Den Farmern erklärte er die Absicht, die umstrittene Rote Linie (Veterinärzaun) zumindest teilweise zu verschieben und warnte ferner vor den Auswirkungen der neuen EU-Entwaldungs-Gesetzgebung, die sich auch auf Namibia auswirken kann.
Frank Steffen
Von Brigitte Weidlich (Aminuis/Windhoek)

Der Veterinärzaun im Norden Namibias – auch als Rote Linie bekannt –, der von der Westküste bis zur Ost-Grenze nach Botswana reicht, soll teilweise weiter nördlich verschoben werden, aber noch nicht bis zur angolanischen Grenze.

Das kündigte der Minister für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform (MAWLR), Carl Schlettwein, am vergangenen Freitag bei der Eröffnung der zwanzigsten Agrarmesse in Aminuis an. „Wir haben eine krankheitsfreie Zone und eine Zone, die nicht krankheitsfrei ist, aber unser Ziel ist es, auch diese Zone so schnell wie möglich frei von (Tier-)Krankheiten zu bekommen“, sagte Schlettwein. Der nächste Schritt sei inzwischen eingeleitet worden „um einen Teil des Veterinärzauns weiter nach Norden zu verlegen, nicht direkt an die Grenze zwischen Namibia und Angola, sondern um Gebiete einzubeziehen, die seit mehreren Jahren krankheitsfrei sind“, erklärte Schlettwein weiter.

„Wir gehen davon aus, dass alle Farmer in diesen Gebieten davon profitieren werden, da sie (dann) Zugang zu Märkten erhalten“, erklärte er, ohne die geografischen Gebiete genauer zu beschreiben.

Farmer in den Zonen, wo noch Tierkrankheiten vorkommen, können ihr gesundes beziehungsweise geimpftes Vieh trotzdem vermarkten und sollen bald die gleichen Preise dafür erhalten wie die Farmer südlich der roten Linie. Die Regierung plane einen Fonds für den Preisausgleich einzurichten und zu finanzieren, erklärte der Minister. (Anm. d. Red.: kommerziellen Farmern wird würde dann am Schlachthof eine Gebühr pro geliefertes Vieh abgezogen werden, um Preise für Kommunalfarmer, die oft als Krankheits-Pufferzone gelten, auszugleichen.)

Neue EU-Bestimmung

Schlettwein hat seit dem 12. August die Omaheke- und Otjozondjupa-Regionen bereist, und war zuerst die Ortschaft Leonardville und danach Aminuis und Gobabis. Diese Woche will er Eiseb, Tsumkwe und Gam besuchen.

In Aminuis wies der Minister auf die neue EU-Abholzungsverordnung hin. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen bisher dorthin exportierte Rindfleischprodukte nicht mehr auf den EU-Markt gelangen, wenn sie von einem nach Dezember 2020 abgeholzten Farmgebiet stammen und nicht in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen des Herkunftslandes produziert werden. „Diese Verordnung betrifft namibische Waren wie Rindfleisch, Brennholz und Holzkohle“, sagte Schlettwein.

Er beschrieb den Farmern die Einführung dieser EU-Bestimmung als eine unilaterale Entscheidung, die allerdings auf den namibischen Exportmarkt, vor allem auch den Holzkohlemarkt eine maßgebliche Auswirkung haben könne. Darum werde er in den kommenden Monaten ein Treffen mit den entsprechenden EU-Gremien anstrengen, damit sich Namibia mit dieser Herausforderung befassen und Lösungen finden könne. Sobald er mehr wisse, würde er dies Wissen mit den Farmern teilen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-02

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