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Die Europäische Union (EU) finanziert ein dreijähriges Projekt zur Förderung und zum Schutz der Rechte der San-Gemeinschaften in Namibia. Dazu veranstaltete das Legal Assistance Centre/Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) einen zweitägigen Workshop in Windhoek Foto: EU
Die Europäische Union (EU) finanziert ein dreijähriges Projekt zur Förderung und zum Schutz der Rechte der San-Gemeinschaften in Namibia. Dazu veranstaltete das Legal Assistance Centre/Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) einen zweitägigen Workshop in Windhoek Foto: EU

EU unterstützt San-Gemeinschaften

Claudia Reiter
Windhoek (cr) - Die Europäische Union (EU) hat rund 6 Millionen N$ für ein dreijähriges Projekt zur Förderung und zum Schutz der Rechte der San-Gemeinschaften in Namibia bereitgestellt.

Das Legal Assistance Centre/Zentrum für Rechtsbeistand (LAC), welches das Projekt durchführen wird, veranstaltete letzte Woche einen zweitägigen Workshop in Windhoek, der den Beginn des Projekts zur Förderung der Rechte und Stärkung der San-Gemeinschaften markierte.

An dem Workshop nahmen San aus dem ganzen Land sowie Regierungsvertreter und Organisationen der Zivilgesellschaft teil.

Das Projekt konzentriert sich auf die Stärkung der San-Gemeinschaften, indem es ihnen die notwendigen rechtlichen Instrumente und Kenntnisse vermittelt, damit sie ihre Rechte geltend machen und effektiver mit rechtlichen und staatlichen Institutionen zusammenarbeiten können.

LAC-Direktorin Toni Hancox erläuterte die entscheidende Bedeutung des Projekts für die Bewältigung der seit langem bestehenden Probleme der San beim Zugriff zur Justiz und bei der Wahrung ihrer Menschenrechte. „Dieses Projekt wird sich darauf konzentrieren, den San die Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie die ihnen zustehenden Rechte einfordern und wahrnehmen können. Auf diese Weise wird die Nachhaltigkeit gefördert“, sagte Hancox.

Silke Hofs, EU-Programm-Managerin, betonte das unerschütterliche Engagement der EU zur Unterstützung von Initiativen, die Menschenrechte und Gleichberechtigung in Namibia fördern. „Die Europäische Union setzt sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen am Rande der Gesellschaft ein, einschließlich der Entwicklung, der Erhaltung der Kultur und der Bekämpfung von Diskriminierung. Wir sind überzeugt, dass wir durch Partnerschaften und gemeinsame Anstrengungen die Bedingungen für marginalisierte Menschen in Namibia - und anderswo - mittel- bis langfristig verbessern können.“

Traditionelle San-Gruppen existieren im lockeren Familienverband und nicht in fester Stammesstruktur mit Räten, Häuptlingen und traditionellen Behörden wie bei ihren Bantu- und Khoekhoegowab-Landesgenossen. Bei Interessenkonflikten, wenn zum Beispiel Bantu-Viehhalter mit Groß- und Kleinvieh in San-Gebiete eindringen, sind die rechtmäßigen Eigentümer zugewiesenen Bodens hilflos der Überrumpelung und Ausbeutung ausgeliefert. Dann ist konkreter Rechtsbeistand zur Wahrung legitimer Gruppeninteressen gefragt, den die San allein nicht aufbringen können.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-04-25

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