Urteilsverkündung erst im Mai
Madisia „konnte den Tod von Wasserfall nicht vorhersehen“
Die Schlussplädoyers der beiden Beschuldigten im Shannon Wasserfall-Prozess wurden am Dienstagmorgen vor dem Obergericht in Windhoek angehört, doch das Schicksal der Angeklagten wird voraussichtlich erst im Mai bekanntgegeben werden.
Von Iréne-Mari van der Walt
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Richter Christie Liebenberg hörte sich am Dienstag im Obergericht in Windhoek die Schlussplädoyers im Wasserfall-Mordprozess an. Die Geschwister Azaan Madisia und Steven Mulundu sind beide wegen des Mordes, Raubes und wegen Justizbehinderung im Fall Shanon Wasserfall angeklagt. Madisia sieht sich jedoch zusätzlich zwei weiteren Klagen wegen Betrugs angeklagt.
Staatsanwalt Henry Muhongo erklärte vor Gericht, Madisia könne sich nicht auf Selbstverteidigung berufen, da sie vor Gericht ausgesagt habe, sie sei der verstorbenen Wasserfall ins Schlafzimmer gefolgt. „Ihre Behauptung, sie sei angegriffen worden, kann nicht stimmen, weil sie ihrer angeblichen Angreiferin gefolgt ist. Sie wurde nicht angegriffen“, so Muhongo.
Madisias Anwalt, Albert Titus, konterte diese Ansicht und meinte, Madisia werde sich nicht auf Selbstverteidigung berufen, sondern vielmehr auf das Argument ihrer Absichten, als sie Wasserfall umstieß. „Selbst bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung schreibt das Gesetz vor, dass ein Angeklagter vernünftigerweise vorhersehen konnte, dass die Person als Folge seiner Handlungen sterben könnte. Madisia sagte dem Gericht, sie habe nicht vorhersehen können, dass die Verstorbene aufgrund ihrer Handlungen sterben würde.“
Mangel an Beweisen
Titus und Mulundus Rechtsvertreterin Tanya Klaazen sagten dem Gericht, dass der Staat keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um weitere Möglichkeiten aufzuzeichnen, die Zweifel an Madisias Absicht, Wasserfall zu töten, aufkommen lassen würden. „Der Staat räumt große Teile der Version der Angeklagten ein“, sagte Titus dem Gericht.
Muhongo zweifelte jedoch die verschiedenen Versionen von Madisias Aussage an. Titus sagte dazu, dass das Gericht zuvor die Möglichkeit erwähnt hatte, dass ein/e Angeklagter/e eine falsche Aussage macht, weil er/sie glaubt, dass die Wahrheit nicht glaubwürdig scheinen würde, und dies sei der Grund, den Madisia für die widersprüchlichen Versionen angegeben habe.
Muhongo argumentierte auch, dass sowohl Madisia als auch Mulundu wussten, dass sie für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden konnten, da Madisia Mulundu sagte, dass sie etwas „falsch“ gemacht habe, als sie ihn anrief, um ihr mit der Entsorgung der Toten zu helfen.
Klaazen wiederum argumentierte darauf, dass dies ein „irreführendes“ Argument sei und dass Mulundu glaubte, der Tod von Wasserfall sei ein Unfall gewesen.
Liebenberg wird voraussichtlich am 16. Mai ein Urteil in dem Mordprozess fällen.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Richter Christie Liebenberg hörte sich am Dienstag im Obergericht in Windhoek die Schlussplädoyers im Wasserfall-Mordprozess an. Die Geschwister Azaan Madisia und Steven Mulundu sind beide wegen des Mordes, Raubes und wegen Justizbehinderung im Fall Shanon Wasserfall angeklagt. Madisia sieht sich jedoch zusätzlich zwei weiteren Klagen wegen Betrugs angeklagt.
Staatsanwalt Henry Muhongo erklärte vor Gericht, Madisia könne sich nicht auf Selbstverteidigung berufen, da sie vor Gericht ausgesagt habe, sie sei der verstorbenen Wasserfall ins Schlafzimmer gefolgt. „Ihre Behauptung, sie sei angegriffen worden, kann nicht stimmen, weil sie ihrer angeblichen Angreiferin gefolgt ist. Sie wurde nicht angegriffen“, so Muhongo.
Madisias Anwalt, Albert Titus, konterte diese Ansicht und meinte, Madisia werde sich nicht auf Selbstverteidigung berufen, sondern vielmehr auf das Argument ihrer Absichten, als sie Wasserfall umstieß. „Selbst bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung schreibt das Gesetz vor, dass ein Angeklagter vernünftigerweise vorhersehen konnte, dass die Person als Folge seiner Handlungen sterben könnte. Madisia sagte dem Gericht, sie habe nicht vorhersehen können, dass die Verstorbene aufgrund ihrer Handlungen sterben würde.“
Mangel an Beweisen
Titus und Mulundus Rechtsvertreterin Tanya Klaazen sagten dem Gericht, dass der Staat keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um weitere Möglichkeiten aufzuzeichnen, die Zweifel an Madisias Absicht, Wasserfall zu töten, aufkommen lassen würden. „Der Staat räumt große Teile der Version der Angeklagten ein“, sagte Titus dem Gericht.
Muhongo zweifelte jedoch die verschiedenen Versionen von Madisias Aussage an. Titus sagte dazu, dass das Gericht zuvor die Möglichkeit erwähnt hatte, dass ein/e Angeklagter/e eine falsche Aussage macht, weil er/sie glaubt, dass die Wahrheit nicht glaubwürdig scheinen würde, und dies sei der Grund, den Madisia für die widersprüchlichen Versionen angegeben habe.
Muhongo argumentierte auch, dass sowohl Madisia als auch Mulundu wussten, dass sie für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden konnten, da Madisia Mulundu sagte, dass sie etwas „falsch“ gemacht habe, als sie ihn anrief, um ihr mit der Entsorgung der Toten zu helfen.
Klaazen wiederum argumentierte darauf, dass dies ein „irreführendes“ Argument sei und dass Mulundu glaubte, der Tod von Wasserfall sei ein Unfall gewesen.
Liebenberg wird voraussichtlich am 16. Mai ein Urteil in dem Mordprozess fällen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen