Swapo-Jugendliga kommt ungeschoren davon
Windhoek (kk/ste) • Die Swapo-Jugendliga, in Gerichtsakten genauer beschrieben als „Youth Party League Voluntary Association“, hat sich im Obergericht erfolgreich gegen eine Schadenersatzklage in Höhe von 14 Millionen N$ wehren können. Richter George Coleman erklärte am vergangenen Donnerstag einen Vertrag, den die Vereinigung im Juli 2018 mit True Media Trading abgeschlossen hatte, für nichtig.
Coleman befand einerseits den Vertrag aufgrund von Unklarheiten ungültig, entschied aber auch, dass die Vereinigung alle Komponenten sowie Hardware und Software des Produkts, das als integriertes Mitgliedschaftssystem angeboten worden war, an True Media zurückgeben muss.
True Media hatte die Klage eingereicht und behauptet, dass die Vereinigung den schriftlichen Vertrag nicht eingehalten habe, indem sie die Zahlung von etwa 14 Millionen N$ versäumt habe. Sie forderten den abgemachten Betrag und behaupteten weiterhin, dass sie nicht in der Lage gewesen seien, alle Mitgliedschaftskarten wie vereinbart bereitzustellen, weil die Vereinigung einen anderen Anbieter dafür beauftragt hatte.
Die Verteidigung führte an, dass True Media nur 6 000 Karten geliefert habe, weil ihr System fehlerhaft gewesen sei. Darum war die Zahlung nicht erfolgt. Zeugen, die während des Prozesses ausgesagt hatten, hatten erklärt, dass True Media das System installiert habe und es für kurze Zeit funktioniert habe, bevor es nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Die Vereinigung ist nach wie vor in Besitz des Systems, kann es jedoch nicht nutzen.
Coleman wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Vertrag als Joint-Venture-Vereinbarung dargestellt wird, aber seiner Meinung nach mehr wie eine Absichtserklärung als ein kommerzieller Vertrag aussieht. Er entschied weiterhin, dass der Vertrag keine durchsetzbaren Bedingungen enthält: „Abgesehen davon, dass der Vertrag keine durchsetzbaren Bestimmungen enthält, deutet die Beweislage keinesfalls auf eine Zahlungspflicht.“
So halte der Vertrag in der zweiten Klausel 2 einen Kaufpreis fest ohne dass angegeben wird wann dieser zu zahlen sei, wer zu zahlen habe und genau wofür bezahlt werde. Zudem stellte Coleman fest, dass die Parteien während der Anhörungen zugegeben hätten, dass die Rückgabe der Hardware und Software im Falle eines festgestellten Vertragsbruchs eine angemessene Lösung sei.
Coleman befand einerseits den Vertrag aufgrund von Unklarheiten ungültig, entschied aber auch, dass die Vereinigung alle Komponenten sowie Hardware und Software des Produkts, das als integriertes Mitgliedschaftssystem angeboten worden war, an True Media zurückgeben muss.
True Media hatte die Klage eingereicht und behauptet, dass die Vereinigung den schriftlichen Vertrag nicht eingehalten habe, indem sie die Zahlung von etwa 14 Millionen N$ versäumt habe. Sie forderten den abgemachten Betrag und behaupteten weiterhin, dass sie nicht in der Lage gewesen seien, alle Mitgliedschaftskarten wie vereinbart bereitzustellen, weil die Vereinigung einen anderen Anbieter dafür beauftragt hatte.
Die Verteidigung führte an, dass True Media nur 6 000 Karten geliefert habe, weil ihr System fehlerhaft gewesen sei. Darum war die Zahlung nicht erfolgt. Zeugen, die während des Prozesses ausgesagt hatten, hatten erklärt, dass True Media das System installiert habe und es für kurze Zeit funktioniert habe, bevor es nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Die Vereinigung ist nach wie vor in Besitz des Systems, kann es jedoch nicht nutzen.
Coleman wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Vertrag als Joint-Venture-Vereinbarung dargestellt wird, aber seiner Meinung nach mehr wie eine Absichtserklärung als ein kommerzieller Vertrag aussieht. Er entschied weiterhin, dass der Vertrag keine durchsetzbaren Bedingungen enthält: „Abgesehen davon, dass der Vertrag keine durchsetzbaren Bestimmungen enthält, deutet die Beweislage keinesfalls auf eine Zahlungspflicht.“
So halte der Vertrag in der zweiten Klausel 2 einen Kaufpreis fest ohne dass angegeben wird wann dieser zu zahlen sei, wer zu zahlen habe und genau wofür bezahlt werde. Zudem stellte Coleman fest, dass die Parteien während der Anhörungen zugegeben hätten, dass die Rückgabe der Hardware und Software im Falle eines festgestellten Vertragsbruchs eine angemessene Lösung sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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