Rechtsschreiben der Herero
OTA und NTLA wenden sich an Generalstaatsanwalt
Vertreter der Herero und Nama sind überzeugt, dass die Gemeinsame Erklärung zwischen Namibia und Deutschland zum Genozid der namibischen Verfassung widerspricht. Sie haben sich in einem rechtlichen Schreiben an den Generalstaatsanwalt gewendet.
Von Katharina Moser, WindhoekDie Ovaherero Traditional Authority (OTA) und Nama Traditional Leaders Association (NTLA) gemeinsam mit dem Parlamentarier Bernadus Swartbooi haben sic
...
Wenn Sie ein aktiver Abonnent sind und der Artikel nicht angezeigt wird, Bitte melden Sie sich ab und wieder an. Kostenloser Zugriff auf Artikel ab 12:00 Uhr.
Kommentar