Oberstes Gericht schmettert Wahlklage ab
Windhoek (jb/ste) • Das Oberste Gericht hat am Freitag den Antrag der „Independent Patriots for Change“ (IPC) und der „Landless People’s Movement“ (LPM) abgelehnt, die Präsidentschaftswahl im November 2024 für ungültig zu erklären. Die Parteien hatten die verlängerte Wahlzeit und angebliche Unregelmäßigkeiten angefochten. Das Gericht entschied jedoch, dass die Verlängerung gesetzeskonform und notwendig war, um allen Wählern die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Die Klage richtete sich gegen Präsident Nangolo Mbumbas Entscheidung, die Wahl auf Empfehlung der Wahlkommission (ECN) um zwei Tage bis zum 30. November 2024 zu verlängern. IPC und LPM sahen darin einen Machtmissbrauch, konnten jedoch keine Beweise für Wahlunregelmäßigkeiten vorlegen.
Ein zentraler Punkt war die Nutzung der „Occurrence Books“ (Protokollbücher) an Wahllokalen, in denen Beschwerden erfasst werden müssen. Laut Wahlgesetz gelten nicht erfasste Vorfälle rechtlich als nicht geschehen. Die Wahlkommission ECN und die Regierungspartei Swapo argumentierten, dass die Vorwürfe nicht berücksichtigt werden könnten, da sie nicht in den Protokollbüchern vermerkt wurden. Der Oberste Richter, Peter Shivute, betonte die Bedeutung rechtskonformer Wahlanfechtungen, die nur durch Einträge in diese Protokollbücher belegt werden können.
IPC und LPM argumentierten zudem, dass die Verlängerung verfassungswidrig sei und dem Präsidenten zu viel Einfluss auf den Wahlprozess gewähre. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine Verlängerung nur auf Empfehlung der ECN erfolgen darf, um das Wahlrecht zu sichern, nicht aus politischem Kalkül.
Nach dem Urteil rief IPC-Präsident Panduleni Itula zu Akzeptanz auf: „Namibia kann sich nicht weiterentwickeln, wenn wir ständig Schuldzuweisungen machen. Wir müssen Entscheidungen akzeptieren und nach vorne blicken.“
Die Klage richtete sich gegen Präsident Nangolo Mbumbas Entscheidung, die Wahl auf Empfehlung der Wahlkommission (ECN) um zwei Tage bis zum 30. November 2024 zu verlängern. IPC und LPM sahen darin einen Machtmissbrauch, konnten jedoch keine Beweise für Wahlunregelmäßigkeiten vorlegen.
Ein zentraler Punkt war die Nutzung der „Occurrence Books“ (Protokollbücher) an Wahllokalen, in denen Beschwerden erfasst werden müssen. Laut Wahlgesetz gelten nicht erfasste Vorfälle rechtlich als nicht geschehen. Die Wahlkommission ECN und die Regierungspartei Swapo argumentierten, dass die Vorwürfe nicht berücksichtigt werden könnten, da sie nicht in den Protokollbüchern vermerkt wurden. Der Oberste Richter, Peter Shivute, betonte die Bedeutung rechtskonformer Wahlanfechtungen, die nur durch Einträge in diese Protokollbücher belegt werden können.
IPC und LPM argumentierten zudem, dass die Verlängerung verfassungswidrig sei und dem Präsidenten zu viel Einfluss auf den Wahlprozess gewähre. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine Verlängerung nur auf Empfehlung der ECN erfolgen darf, um das Wahlrecht zu sichern, nicht aus politischem Kalkül.
Nach dem Urteil rief IPC-Präsident Panduleni Itula zu Akzeptanz auf: „Namibia kann sich nicht weiterentwickeln, wenn wir ständig Schuldzuweisungen machen. Wir müssen Entscheidungen akzeptieren und nach vorne blicken.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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