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Oberrichter gibt N/a’anku sê recht

MEFT darf Genehmigungen nicht grundlos vorenthalten
Die einstweilige Verfügung, die sich die N/a'anku sé-Stiftung im Obergericht erstritten hatte, wird als Gerichtsbefehl bestätigt. N/a'anku sê ist nun rechtmäßiger Besitzer der REST-Vögel und der Umweltminister wird sich künftig rechtfertigen müssen, wenn er eine Genehmigung im Rahmen der veralteten Naturschutzverordnung von 1975 vorenthält.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, WindhoekOberrichter George Coleman erklärte in seinem Urteil am vergangenen Donnerstag (dem 9. März) einen Teil des Paragrafen 83 der Naturschutzverordnung von
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Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-05-16

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