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Die Windhoeker Stadtverwaltung wurde von der Ausbildungsbehörde verklagt. Foto: NMH-Archiv
Die Windhoeker Stadtverwaltung wurde von der Ausbildungsbehörde verklagt. Foto: NMH-Archiv

NTA verklagt Stadtverwaltung

Unbezahlte gesetzlich vorgeschriebene Abgaben in Höhe von 51 Mio. N$
Seit über zehn Jahren aufgehäufte Schulden mit ihren Zinsen und Zinses Zinsen bedrohen die mögliche finanzielle Stabilität der Windhoeker Stadtverwaltung. Die gesetzlich verpflichtenden Abgaben an die namibische Ausbildungsbehörde (NTA) streitet die Stadtverwaltung ab und erhofft eine Zahlungsverminderung, da von den Schulden angeblich längst verjährt sein sollen.
Rita Kakelo
Von Rita Kakelo

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek



Der Stadtrat der Windhoeker Stadtverwaltung (CoW) sieht sich derzeit mit einer enormen Schuldenlast konfrontiert. Angeblich schuldet die CoW der namibischen Ausbildungsbehörde (Namibia Training Authority, NTA) mehr als 51 Millionen N$. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die CoW wegen der strikten Durchsetzung von kommunalen Rechnungspflichten in der öffentlichen Kritik steht – darunter auch die Abschaltung von Wasser- und Stromversorgung bei Bürgern, die ihre Rechnungen nicht begleichen konnten.



Mit Ausnahme von freigestellten Organisationen sind seit dem 1. April 2014 alle Arbeitgeber, die innerhalb der Grenzen Namibias tätig sind und über eine geschätzte jährliche Lohnsumme von mindestens 1 000 000 N$ verfügen, verpflichtet, sich bei der NTA zu registrieren und die sogenannte Vocational Education and Training (VET) Abgabe zu entrichten. Diese Abgabe in Höhe von einem Prozent der jährlichen Lohnsumme einer Organisation soll die Entwicklung beruflicher Fähigkeiten im ganzen Land fördern.



Laut Unterlagen, die die NTA im Oktober 2023 beim Obergericht in Windhoek eingereicht hat, ist die Stadtverwaltung seit dem 28. März 2014 gesetzlich verpflichtet, zur VET-Abgabe beizutragen – zu diesem Zeitpunkt wurde die CoW offiziell als zahlungspflichtiger Arbeitgeber registriert. Die angeblich anhaltende Nichteinhaltung durch die Stadtverwaltung hat zu erheblichen Anhäufung von Zins- und Strafzahlungen geführt, die sich bis Juli 2022 auf eine kumulative Schuld in Höhe von 51.474.305,61 N$ summiert haben. Der Fall wurde am Mittwoch der Richterin Beatrix de Jager im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung vorgelegt.



Alte Schuldenlast



In einem speziellen Appell, der im Mai 2024 von der Anwältin der Stadtverwaltung CoW, Gaenor Michaels, eingereicht wurde, erklärte die CoW, dass sich die angeblichen Schulden auf den Zeitraum ab dem 1. April 2014 beziehen, die Klage jedoch erst neun Jahre später offiziell eingereicht wurde. Die CoW beruft sich dabei auf das „Prescription Act“, das die gesetzliche Frist für die Geltendmachung von Schulden regelt. Sie argumentieren, dass alle Forderungen vor Oktober 2020 verjährt seien und daher nicht mehr eingetrieben werden dürften.



In ihrer Verteidigung stellt die Stadtverwaltung außerdem die Richtigkeit und Fairness der von der NTA erhobenen Forderungen in Frage. Sie argumentiert, dass die Zinsen und Strafen darauf überhöht seien und eine unnötige finanzielle Belastung für die Stadt darstellten, was möglicherweise die Erbringung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen gefährden könnte. Darüber hinaus vertritt sie die Auffassung, dass sie als staatliche Einrichtung überhaupt nicht abgabepflichtig sei, da das Gesetz auf sie möglicherweise nicht in gleicher Weise anwendbar sei.

Infolgedessen hat die Stadt rechtliche Schritte eingeleitet, um die Gültigkeit des Gesetzes selbst anzufechten und fordert das Gericht auf, die Klage abzuweisen und etwaige irrtümlich geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-06-22

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