Mutmaßlicher Viehdiebstahl

Eilantrag gegen Minister und Polizei eingereicht
Eine Gruppe Landwirte versucht durch einen Eilantrag am Obergericht die von der Polizei konfiszierten Nutztiere, welche auf Verdacht von Viehdiebstahl von der Polizei beschlagnahmt wurden, zurückzubekommen. Der Polizei-Chef kontert den Antrag.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Drei Teilzeit-Farmer (Landwirte) haben einen Eilantrag gegen den Minister und den Generalinspektor der namibischen Polizei eingereicht, nachdem Polizisten 19 Nutztiere wegen angeblichen Diebstahlverdachts beschlagnahmt hatten. Sie verlangen nun, dass ihnen das Vieh zurückgegeben wird.

Der Farmer Vezembouua Mariine farmt auf der Gemeinschaftsfarm Okamburaso in der Region Otjozondjupa. Er kümmert sich um den Viehbestand von Vendapii Ronald Mariine und Uerikora Tjiharuka, die in Kanada sesshaft sind.

Im Februar reichten Vezembouua, Vendapii und Tjiharuka den Antrag gegen den Minister für Inneres, Einwanderung und Sicherheit, den Chef der namibischen Polizei (Nampol), Joseph Shikongo, und den Stationskommandanten der Talismanus-Polizeistation ein. Das beschlagnahmte Vieh umfasste 12 Bonsmara-Kühe, drei Färsen, drei Kälber und einen Zuchtbullen (Santa-Gertrudis-Rind). Die Parteien erschienen am Mittwoch vor Richter Shafimana Uietele im Obergericht in Windhoek.

Hintergrund

Laut Aussage des Nampol-Chefs Shikongo erfolgte die erste Beschlagnahme von neun Rindern am 22. Januar. Dies jedoch ohne Haftbefehl, aber aufgrund des angeblich berechtigten Verdachts, dass die Rinder durch eine Straftat erlangt worden waren. Der Kommandant der Talismanus-Polizeistation, ein gewisser Mukuahima, führte diese Beschlagnahmung durch, nachdem er von einem traditionellen Anführer der Gegend Informationen über angeblich gestohlenes Vieh erhalten hatte. Am 6. Februar wurden dann weitere zehn Tiere beschlagnahmt, und diese offenbar durch einen Haftbefehl.

Vezembouua behauptet, dass die Polizeibeamten das Vieh illegal beschlagnahmt hätten, weil sie keinen vernünftigen Verdacht hätten haben können, dass das Vieh gestohlen worden war. Ihr Verdacht stützte sich offenbar ausschließlich auf die Informationen des besagten traditionellen Anführers. Er behauptet weiter, dass vor der ersten Beschlagnahme kein Strafverfahren eröffnet und, dass ein dementsprechendes Verfahren erst am 2. Februar eröffnet worden war.

Shikongo bestreitet jegliches Fehlverhalten und behauptet, dass die Antragsteller verpflichtet sind, Beweise zu den rechtlichen Besitzern der Rinder zu liefern, was sie nach Meinung der Polizei bisher noch nicht getan haben. Laut Aussage von Shikongo wurden auch die Brandzeichen der Rinder manipuliert.

Shikongo im Zeugenstand

„Keines der Rinder im Besitz der Polizei trägt das Brandzeichen der Antragsteller.“ Shikongo argumentiert weiter, dass die Ohrplatten von fünf Bonsmaras auf eine andere Person registriert wurden, einen Mann, der im Juni 2021 starb.

Vezembouua behauptet, sie hätten das Vieh von dem Verstorbenen gekauft und die Ohrplatten noch nicht aktualisiert. Shikongo erläutert: „Wenn ein Besitzer sein Vieh verkauft, muss er eine Transportgenehmigung einholen. Diese Genehmigung enthält die Details des Verkäufers, des Käufers und der Tiere. Nach dem Transport der Tieres muss der Käufer die Genehmigung bei seinem zuständigen Veterinäramt vorlegen. Danach generiert das System automatisch ein Update der Ohrmarken, um den neuen Besitzer anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 14 Tagen und wurde in diesem Fall nicht getan, da die Rinder immer noch im Namen des Verstorbenen registriert sind. Dies ist also ein Hinweis darauf, dass die Rinder ohne Genehmigung transportiert wurden“, so Shikongo in seiner Stellungnahme.

Auch der Zuchtbulle wurde wegen eines Streits über ein Permit beschlagnehmt. Auf dem Schreiben sollte das Tier in den Wahlkreis Okakarara transportiert werden, wobei es im Otjonbinde-Wahlkreis von Nampol konfisziert worden war.

Vezembouua bestreitet, dass der Bulle irregulär transportiert wurde. „Selbst wenn es wahr wäre, sagt dies nichts über den Besitzer des Bullen aus, und bedeutet dies nicht, dass er sofort beschlagnahmt werden darf“, so sein Argument.

Shikongo kontert mit dem Wunsch und den Worten, dass das Gericht den Eilantrag abweisen sollte. „Die Tatsache, dass die Ohrmarken nicht geändert wurde und dass die Brandzeichen (von mindestens 13 der Rinder) manipuliert wurden, ist ein Hinweis darauf, dass die Antragsteller nicht die rechtmäßigen Eigentümer der Rinder sind“, so Shikongo.

Vezembouua wurde am 4. Februar wegen Viehdiebstahls festgenommen und wurde dann am 6. Februar freigelassen, weil nicht genügend Beweise vorlagen, ihn mit den Verbrechen in Verbindung zu bringen. Vezembouua behauptet, dass drei der Rinder an einen Dritten „geschenkt“ wurden, aber Shikongo behauptet, dass Personen, die Opfer von Rinderdiebstahl waren, aufgefordert wurden, zum Polizeibüro zu kommen, um ihre Rinder zu identifizieren. „Es wurden keine Rinder gespendet – die Opfer der Viehdiebstähle kamen und identifizierten ihre Rinder, und diese wurden anschließend an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben“, besagt die Erklärung von Shikongo.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-28

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