Lichtenstrasser-Prozess in den Oktober vertagt
Angeklagter soll Polizisten aufgefordert haben, „ihn zu erschießen“
Windhoek (NMH/sno) – Am Freitag ging im Ernst Joseph Lichtenstrasser-Prozess die erste Runde der Nebenverhandlung zu Ende. Das Verfahren wurde auf den 17. bis 21. Oktober vertagt. Zwei weitere Wochen im Dezember wurden ebenfalls, in diesem Jahr, zur Fortführung des Prozesses eingeplant (5. bis 16. Dezember).
Am Donnerstagnachmittag stand der ehemalige Nampol-Ermittler Lodewyk van Graan im Zeugenstand des Obergerichts in Windhoek. Van Graan war bei den beiden Polizeiverhören im April und im Mai 2019 zugegen (AZ berichtete). Da es in dem Nebenverfahren um die Zulässigkeit einer digitalen Aufzeichnungen geht, die während des zweiten Teils des Mai-Verhörs aufgenommen worden war, durfte der Inhalt dieses Verhörs nicht besprochen werden. Van Graan konnte jedoch die Aussagen seiner Kollegen bekräftigen. So war Lichtenstrasser, nachdem ihm seine Rechte vorgetragen wurden, einverstanden, dass er ein Recht auf Rechtsbeistand habe, dieses jedoch nicht in Anspruch nehmen wollte. So erklärte van Graan, wollte Lichtenstrasser während des Verhörs auf einmal in seine Zelle zurückgebracht werden. Das wurde ihm genehmigt. Eine Weile später wollte er (Lichtenstrasser) erneut in das Büro, in dem der erste Teil des Verhörs begonnen hatte, zurückgebracht werden. Er wollte laut van Graans Aussage ein Geständnis ablegen.
„Zu einem Helden werden“
Ein weiterer Staatszeuge und Nampol-Polizist aus Walvis Bay, Mateu Mulauli, der am Freitag seine Zeugenaussage machte, stimmte diesem zu. Er sagte, dass Lichtenstrasser ihn angesprochen habe, während er diesen in seine Zelle zurück eskortierte und auforderte, dass er (Mulauli) ihn „erschießen solle“. Mulauli, der just aus diesem Grund keine Patronen für seine Dienstwaffe bei sich trug, erklärte Lichtenstrasser, dass er noch niemanden in seinem Leben erschossen habe und dies auch jetzt nicht vor habe. Lichtenstrasser soll ihm darauf geantwortet haben, dass er dadurch „zu einem Helden werde“. Mulauli hat diesen Vorfall in seiner offiziellen, schriftlichen Aussage genannt.
Daraufhin soll Mulauli Lichtenstrasser in das Büro der nun schon verstorbenen Polizistin Anna Kapena Mutumbulua gebracht haben und dabei Lichtenstrasser überhört haben, als er entweder im Selbstgespräch oder zu Mutumbulua gesagt haben soll: „Ich hätte es nicht tun sollen“, und „Ich möchte die Wahrheit sagen“.
Die Verteidigung, im Auftrag des Angeklagten, bestritt dies jedoch und Anwalt Alber Titus beanstandete diese Aussage von Mulauli, da dieser diese angeblichen Aussagen seines Mandanten nicht in seiner schriftlichen Aussage genannt hatte. Zudem sagte Mulauli aus, verband Lichtenstrasser eine enge persönliche Freundschaft mit Anna Mutumbulua, die er aus den Jahren des Freiheitskampfes kannte. Das Nebenverfahren wird im Oktober fortgesetzt werden.
Am Donnerstagnachmittag stand der ehemalige Nampol-Ermittler Lodewyk van Graan im Zeugenstand des Obergerichts in Windhoek. Van Graan war bei den beiden Polizeiverhören im April und im Mai 2019 zugegen (AZ berichtete). Da es in dem Nebenverfahren um die Zulässigkeit einer digitalen Aufzeichnungen geht, die während des zweiten Teils des Mai-Verhörs aufgenommen worden war, durfte der Inhalt dieses Verhörs nicht besprochen werden. Van Graan konnte jedoch die Aussagen seiner Kollegen bekräftigen. So war Lichtenstrasser, nachdem ihm seine Rechte vorgetragen wurden, einverstanden, dass er ein Recht auf Rechtsbeistand habe, dieses jedoch nicht in Anspruch nehmen wollte. So erklärte van Graan, wollte Lichtenstrasser während des Verhörs auf einmal in seine Zelle zurückgebracht werden. Das wurde ihm genehmigt. Eine Weile später wollte er (Lichtenstrasser) erneut in das Büro, in dem der erste Teil des Verhörs begonnen hatte, zurückgebracht werden. Er wollte laut van Graans Aussage ein Geständnis ablegen.
„Zu einem Helden werden“
Ein weiterer Staatszeuge und Nampol-Polizist aus Walvis Bay, Mateu Mulauli, der am Freitag seine Zeugenaussage machte, stimmte diesem zu. Er sagte, dass Lichtenstrasser ihn angesprochen habe, während er diesen in seine Zelle zurück eskortierte und auforderte, dass er (Mulauli) ihn „erschießen solle“. Mulauli, der just aus diesem Grund keine Patronen für seine Dienstwaffe bei sich trug, erklärte Lichtenstrasser, dass er noch niemanden in seinem Leben erschossen habe und dies auch jetzt nicht vor habe. Lichtenstrasser soll ihm darauf geantwortet haben, dass er dadurch „zu einem Helden werde“. Mulauli hat diesen Vorfall in seiner offiziellen, schriftlichen Aussage genannt.
Daraufhin soll Mulauli Lichtenstrasser in das Büro der nun schon verstorbenen Polizistin Anna Kapena Mutumbulua gebracht haben und dabei Lichtenstrasser überhört haben, als er entweder im Selbstgespräch oder zu Mutumbulua gesagt haben soll: „Ich hätte es nicht tun sollen“, und „Ich möchte die Wahrheit sagen“.
Die Verteidigung, im Auftrag des Angeklagten, bestritt dies jedoch und Anwalt Alber Titus beanstandete diese Aussage von Mulauli, da dieser diese angeblichen Aussagen seines Mandanten nicht in seiner schriftlichen Aussage genannt hatte. Zudem sagte Mulauli aus, verband Lichtenstrasser eine enge persönliche Freundschaft mit Anna Mutumbulua, die er aus den Jahren des Freiheitskampfes kannte. Das Nebenverfahren wird im Oktober fortgesetzt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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