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Frau unterschlägt 500 000 N$

De Klerk verwickelt in 3,8 Mio. N$ Nachlass-Skandal
Der im Fishrot-Korruptionsskandal verwickelte flüchtige Anwalt und ein seiner Nachlassagenten sollen angeblich Gelder unter dem Vorwand von „Vollstreckergebühren" rechtswidrig auf private Konten überwiesen haben.
Adam Hartman,Olaf Mueller,Otis Daniels,Olaf Mueller,Rita Kakelo,Michelline Nawatises
Von R. Kakelo und M. Nawatises

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die Nachlassverwalterin Martha Dobberstein, die kürzlich vor Gericht erschien, weil sie angeblich N$500 000 aus dem Nachlass einer verstorbenen Person veruntreut haben soll, wird nun – zusammen mit dem flüchtigen Fishrot-Anwalt Marén de Klerk – beschuldigt, unrechtmäßig 3,8 Millionen N$ aus dem Nachlass des verstorbenen ehemaligen Bürgermeisters von Windhoek, Matthew Shikongo, veruntreut zu haben. Shikongo verstarb am 13. Mai 2021 an den Folgen von Covid-19.

In einem formellen Schreiben der Kanzlei S. Newaka & Co. Inc. an die Abteilung für Wirtschaftskriminalität der namibischen Polizei werden De Klerk – der ursprünglich als Testamentsvollstrecker eingesetzt war – sowie Dobberstein, die als seine Beauftragte fungierte, vorgeworfen, 3,8 Millionen N$ unrechtmäßig aus Shikongos Nachlass abgezweigt zu haben. Die Gelder sollen angeblich unter dem Vorwand von „Testamentsvollstreckergebühren“ auf private Konten überwiesen worden sein – ein Schritt, den die neuen Nachlassverwalter als verfrüht und illegal ansehen.

Laut der derzeitigen Testamentsvollstreckerin Katrina Shikongo und ihren rechtlichen Vertretern dürfen solche Gebühren erst beansprucht werden, nachdem der Nachlass abgeschlossen und ein Schreiben ohne Einwände vom Obergericht („Master of the High Court“) ausgestellt wurde – ein Verfahren, das in diesem Fall laut ihren Angaben nie abgeschlossen wurde. De Klerk floh nach Südafrika während der Verhaftungen im Zusammenhang mit dem 300 Mio. schweren Fishrot-Korruptionsskandal, in dem ihm von der Staatsanwaltschaft eine aktive Rolle vorgeworfen wird.

Dobbersteins Machenschaft

Dobberstein erschien im März ebenfalls vor Gericht, da sie angeblich über 500 000 N$ aus dem Nachlass des verstorbenen Norman Marais auf ihr persönliches Bankkonto überwiesen haben soll. Die 77-Jährige erschien im vergangenen Monat vor dem Magistratsgericht in Windhoek und soll sich diesen Freitag zu den Anklagen nach dem Gesetz zur Verhinderung von organisierter Kriminalität (POCA) äußern. Sie sieht sich Anklagen nach POCA, wegen Betrugs sowie einer alternativen Anklage wegen Diebstahls gegenüber. Sie erschien erstmals am 28. März vor Gericht und wurde gegen eine Kaution von 10 000 N$ freigelassen (AZ berichtete).

Die Witwe von Marais, Karen Marais, erstattete im Oktober 2024 Strafanzeige gegen Dobberstein, nachdem sie entdeckt hatte, dass Dobberstein angeblich in 13 Transaktionen über sechs Monate hinweg N$534.000 abgehoben hatte. In ihrer eidesstattlichen Erklärung gab Marais an, ihr Notar habe Dobberstein im März 2024 wegen einer Grundstücksübertragung kontaktiert, doch sie sei trotz mehrmaliger Nachfragen nicht erreichbar gewesen.

Wachsende Bedenken

Im Gespräch mit der Schwesterzeitung der AZ, der „Namibian Sun“, erklärte Erasmus, dass Dobberstein nie bei PD Theron Associates angestellt war, sondern als unabhängige, beim Obergericht registrierte Nachlassverwalterin tätig war. „Sie war nicht bei uns angestellt. Sie hatte einen Arbeitsplatz in unserem Büro und fungierte als Beraterin – nicht nur für uns, sondern auch für viele andere. Sie hat auch viel Privatkundenarbeit geleistet“, sagte er.

Laut Erasmus hatte Dobberstein keine formelle Position innerhalb der Kanzlei und nutzte das Büro hauptsächlich aufgrund der Nähe zum Büro des Nachlassgerichts. Er merkte an, dass man zwar ihre Dienste als Beraterin in Anspruch genommen habe und bislang keine Probleme mit ihr hatte, nun jedoch Bedenken bestünden. Es geht um die angeblich missbräuchliche Verwendung des offiziellen Kanzleistempels auf Dokumenten, die von der „Namibian Sun“ eingesehen wurden. „Was mich stört, ist, dass es Angelegenheiten zu geben scheint, bei denen sie den offiziellen Stempel der Kanzlei benutzt hat. Falls es solche Angelegenheiten gibt, haben wir dazu keine Information“, sagte er.

Erasmus bestätigte, dass die Kanzlei dem Nachlassgericht ein Schreiben zukommen ließ, in dem sie um Information zu allen Nachlässen bittet, die Dobberstein möglicherweise bearbeitet hat, und man derzeit auf Rückmeldung warte. „Im Moment scheint es sich bei diesen Fällen eher um private Nachlässe zu handeln, nicht um solche, mit denen PD Theron & Associates etwas zu tun hatte“, erklärte Erasmus. Er bestätigte auch, dass die Kanzlei auf Wunsch eines Mandanten eine interne, unabhängige Untersuchung zu Dobberstein eingeleitet hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-06-13

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