Fishrot-Angeklagter auf Kaution frei
Oosthuizen erlegt Gustavo strenge Kautionsbedingugen auf
Zur Überraschung vieler hat das Windhoeker Obergericht dem Fishrot-Angeklagten Ricardo Gustavo Freilassung auf Kaution in Höhe von 800 000 N$ gewährt. Dies ist an strenge Auflagen gebunden, darunter eine ständige Überwachung durch einen GPS-Tracker.
Von Kristien Kruger und Katharina Moser, Windhoek
Das Obergericht in Windhoek hat gestern einem der Beschuldigten im Fishrot-Skandal, Ricardo Gustavo, Freilassung auf Kaution gewährt. Die Kaution liegt in Höhe von 800 000 N$ und ist an strenge Auflagen gebunden. Der ehemalige Direktor des Kundendienstes von Asset Management Namibia darf somit in sein Haus auf Finkenstein zurückkehren. Richter Herman Oosthuizen gab an, er werde die Gründe seiner Entscheidung am 21. Dezember herausgeben, habe allerdings mit der Verkündung des Urteils nicht länger warten können.
Strenge Auflagen
Gustavo muss sich dabei an insgesamt 16 Auflagen halten: Zunächst gilt, dass er, falls er die 800 000 N$ Kaution nicht zahlen kann, eine Sicherheit von 500 000 N$ vorlegen kann, die im Falle seiner Flucht dem Staat erstattet wird. Zweitens muss sich Gustavo zwei Mal täglich bei der Polizeistation vor Kapps Farm melden sowie drei Mal in der Woche montags, mittwochs und freitags bei der Antikorruptionskommission (ACC). Am nächsten Tag darf er das Finkenstein-Estate zwischen 14 Uhr und 17 Uhr nur verlassen, wenn er von einem Ermittler der ACC begleitet ist, und darf sich von 18 Uhr bis 6 Uhr nur auf seinem Grundstück bewegen. Wenn er die Anlage verlässt oder betritt, muss er sich außerdem am Eingang melden. Außerdem darf er keinerlei Reisedokumente besitzen und sich nicht näher an den internationalen Flughafen Hosea Kutako als 25 km und nicht näher an den Eros-Flughafen als einen Kilometer bewegen. Auch darf er einen Radius von 22 km um das Hauptbüro des Stadtrates von Windhoek nicht betreten. Gustavo darf nicht in Kontakt mit Staatszeugen aus Island, Angola, Südafrika und den Vereinten Arabischen Emiraten (VAE), Mitangeklagten und ehemaligen ausländischen Geschäftspartnern treten.
GPS-Tracker
Ferner hat Gustavo während seiner Zeugenaussage angeboten, dass er bereit sei, ein GPS-Gerät bei sich zu tragen, um seine Bewegungen zu überwachen. Er sei auch bereit, das Gerät selbst zu zahlen. Oosthuizen entschied, dass der Staat es erwerben und an Gustavos Handgelenk oder Knöchel befestigen werde, um ihn rund um die Uhr im Auge zu behalten. Gustavo forderte vor dem Richter des Weiteren die Genehmigung, arbeiten zu dürfen; eine Stelle stehe für ihn bereits in Aussicht und er wolle von zuhause aus arbeiten, um seine Rechtskosten zu decken. Oosthuizen kam dieser Bitte nach und legte fest: „Der Beschuldigte darf sich kommerziell engagieren, solang er sich an die Kautionsbedingungen hält. Er darf bei jeder Partei in Namibia oder sonstwo angestellt werden, außer in Angola, Island und den VAE, solange die Identiät des Arbeitgebers dem Generalstaatsanwalt offengelegt wird.“ Die Kautionsverhandlung der Mitangeklagten Sacky Shangala, James Hatuikulipi, Mike Nghipunya, Pius Mwatelulo, Otneel Shuudifonya und Phillipus Mwapopi wird am 24. Januar weitergehen.
Das Obergericht in Windhoek hat gestern einem der Beschuldigten im Fishrot-Skandal, Ricardo Gustavo, Freilassung auf Kaution gewährt. Die Kaution liegt in Höhe von 800 000 N$ und ist an strenge Auflagen gebunden. Der ehemalige Direktor des Kundendienstes von Asset Management Namibia darf somit in sein Haus auf Finkenstein zurückkehren. Richter Herman Oosthuizen gab an, er werde die Gründe seiner Entscheidung am 21. Dezember herausgeben, habe allerdings mit der Verkündung des Urteils nicht länger warten können.
Strenge Auflagen
Gustavo muss sich dabei an insgesamt 16 Auflagen halten: Zunächst gilt, dass er, falls er die 800 000 N$ Kaution nicht zahlen kann, eine Sicherheit von 500 000 N$ vorlegen kann, die im Falle seiner Flucht dem Staat erstattet wird. Zweitens muss sich Gustavo zwei Mal täglich bei der Polizeistation vor Kapps Farm melden sowie drei Mal in der Woche montags, mittwochs und freitags bei der Antikorruptionskommission (ACC). Am nächsten Tag darf er das Finkenstein-Estate zwischen 14 Uhr und 17 Uhr nur verlassen, wenn er von einem Ermittler der ACC begleitet ist, und darf sich von 18 Uhr bis 6 Uhr nur auf seinem Grundstück bewegen. Wenn er die Anlage verlässt oder betritt, muss er sich außerdem am Eingang melden. Außerdem darf er keinerlei Reisedokumente besitzen und sich nicht näher an den internationalen Flughafen Hosea Kutako als 25 km und nicht näher an den Eros-Flughafen als einen Kilometer bewegen. Auch darf er einen Radius von 22 km um das Hauptbüro des Stadtrates von Windhoek nicht betreten. Gustavo darf nicht in Kontakt mit Staatszeugen aus Island, Angola, Südafrika und den Vereinten Arabischen Emiraten (VAE), Mitangeklagten und ehemaligen ausländischen Geschäftspartnern treten.
GPS-Tracker
Ferner hat Gustavo während seiner Zeugenaussage angeboten, dass er bereit sei, ein GPS-Gerät bei sich zu tragen, um seine Bewegungen zu überwachen. Er sei auch bereit, das Gerät selbst zu zahlen. Oosthuizen entschied, dass der Staat es erwerben und an Gustavos Handgelenk oder Knöchel befestigen werde, um ihn rund um die Uhr im Auge zu behalten. Gustavo forderte vor dem Richter des Weiteren die Genehmigung, arbeiten zu dürfen; eine Stelle stehe für ihn bereits in Aussicht und er wolle von zuhause aus arbeiten, um seine Rechtskosten zu decken. Oosthuizen kam dieser Bitte nach und legte fest: „Der Beschuldigte darf sich kommerziell engagieren, solang er sich an die Kautionsbedingungen hält. Er darf bei jeder Partei in Namibia oder sonstwo angestellt werden, außer in Angola, Island und den VAE, solange die Identiät des Arbeitgebers dem Generalstaatsanwalt offengelegt wird.“ Die Kautionsverhandlung der Mitangeklagten Sacky Shangala, James Hatuikulipi, Mike Nghipunya, Pius Mwatelulo, Otneel Shuudifonya und Phillipus Mwapopi wird am 24. Januar weitergehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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